Gültigkeit der Lizenz - Pflichtstunden (§ 45 LuftPersV)

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo,

    ich habe meinen SPL im Dezember 2014 gemacht, mein Schein hat noch ein Gültigkeitsdatum bis Dezember 2019.

    Leider habe ich aus diveresen Gründen nicht viel Zeit gefunden zu fliegen:

    2015:  1:37h

    2016:  3:39h

    Summe:  5:16


    Laut LuftPersV § 45:

    (2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber eines Luftfahrerscheins für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

    Punkt 1:

    Was passiert mit meinem Schein, wenn ich bis Dezember meine 12 Stunden nicht zusammen bekomme? Darf ich diese dann mit einem Fluglehrer sammeln, bis ich diese erfüllt habe und gut ist? Oder verliere ich dann meinen Schein und ich muss alles wieder komplett neu machen (Theorie, Praxis, Pflichtstunden)?

    Falls ich die 12 Stunden mit dem Fluglehrer gesammelt habe, kann ich dann vor Scheinablauf einen unbefristeten Schein beantragen? Oder soll ich direkt eine ungültige Lizent beantragen? Ich habe gesehen, dass ich keine Auskunft im Antrag (Link) über meine Stunden geben muss, wenn meine aktuelle Lizenz noch gültig ist.

    Punkt 2:

    Da ich den Verein gewechselt habe, muss ich erst auf die CT eingewiesen werden und fliege sowieso nicht alleine. 

    Das dürfen laut Verein zwei Personen:

    - Person 1: UL Fluglehrer

    - Person 2: SPL Inhaber, mit der Befähigung die CT von rechts zu fliegen.

    Kann ich in der Saison 2017 (bis dahin <12h) weiter eingewiesen werden von beiden? Alleine Fliegen würde ich, wenn ich meinen Soll erfüllt habe (1h Checkflug, 12h, 12 Starts/Landungen) und offiziell eingewiesen wurde.

    Punkt 3:

    Eine Passagierberechtigung habe ich im Moment noch nicht. Darf Person 2 mich einweisen? Mir wurde gesagt, dass er kein Passagier ist, sonder ein Einweiser?

    Danke und viele Grüße

    yoshi

  • Punkt 1:
    Wenn dein Schein bis Dezember 2019 gültig ist, bleibt er das auch. Die Rechte daraus darfst du aber nur ausüben wenn du die Voraussetzungen wie z.B. die 12 Stunden in 24 Monaten, den Übungsflug etc. hast. Diese kannst du auch 2017 mit dem FI wieder sammeln. Ab 2020 wird es dann wieder etwas schwieriger.

    Punkt 2:
    Wenn du die 12 Stunden in 24 Monaten nicht hast, darfst du nur mit FI oder in seinem Auftrag fliegen. Ohne Passagierberechtigung auch.

    Punkt 3:
    Ich wüsste nicht, dass es rechtlich so etwas wie einen Einweiser gibt!!! Entweder du hast eine Lizenz und eine Passagierberechtigung und bist current, dann kannst du fliegen mit wem du magst... sonst nur mit FI.

  • Hallo Yoshi,

    du kannst auch mit mir eine Befähigungsüberprüfung machen.

    Die ersetzt di fehlenden Flugstunden. 

    Gruß Wolfgang 

  • Bei so wenigen Flugstunden in den letzten beiden Jahren würde ich auf alle Fälle mit einem Fluglehrer fliegen wollen und wenn es auch nur zur Auffrischung wäre. Und anschließend mit ihm Beratschlagen wie es weitergeht.

    VG

    Thomas

  • Danke für eure Antworten. 

    Mittlerweile bin ich etwas schlauer:

    Den Schein verliere ich nicht, auch nicht wenn ich nicht fliege. Um aber weiterhin alleine Fliegen zu dürfen, muss ich die Pflichtstunden in den letzten 12 Monaten haben (oder einen Check-Flug mit Prüfer). 

    Ich werde in der nächsten Saison schauen, diese Stunden mit einem Fluglehrer zu machen, das macht in meiner Situation mehr Sinn, wie auch Lindoriel bereits gesagt hat. 

    Gleichzeitig werde ich auch gerade die Passagierberechtigung mitmachen. Mit Beantragung dieser bekomme ich dann auch gleich einen neuen unbefristeten Schein. 

    Viele Grüsse

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 2 Jahre.
  • y0shi schrieb:

    Hallo,

    ich habe meinen SPL im Dezember 2014 gemacht, mein Schein hat noch ein Gültigkeitsdatum bis Dezember 2019.

    Leider habe ich aus diveresen Gründen nicht viel Zeit gefunden zu fliegen:

    2015:  1:37h

    2016:  3:39h

    Summe:  5:16

    Wow und 2019 wieder das Gleiche, da macht fliegen richtig Spaß

  • Postbote schrieb:
    Wow und 2019 wieder das Gleiche, da macht fliegen richtig Spaß
    Locker bleiben :-) Gibt immer wieder mal Umstände wo die Fliegerei 2. Prio ist...hatte ich auch schon mal.

    Sich dann zu fragen was man tun muss um wieder zu dürfen, ist doch völlig normal.

    Die Realität regelt das schon. sprich: Er wird ja erstmal mit Fluglehrer fliegen und der wird schon sagen was noch nötig ist um wieder fit zu sein...oder eben: Er wird alle drei Jahre vor der gleichen Frage stehen und irgendwann aufgeben.

    Hoffen wir mal er wird fliegerisch fit und bleibt bei der Stange

  • Was mich daran am meisten stört, ist sein Vorhaben, die Passagierberechtigung zu erwerben. Man sollte die Passagiere gut über die Flugerfahrung und über die laufende Übung des Piloten informieren.......

  • sozusagen schrieb:
    Was mich daran am meisten stört, ist sein Vorhaben, die Passagierberechtigung zu erwerben
    Naja...wenn es legal ist.

    Was wird faktisch passieren?

    Er hatte einen Schein gemacht und ist quasi 4-5 Jahre nicht geflogen... er wird sich also erstmal mit dem Fluglehrer reinsetzen und fliegen (wahrscheinlich nicht abkürzen über Prüfflug, weil einfach Praxis fehlt)...wenn er es ernst meint hat er also in recht kurzer Zeit 12 Stunden und viele Starts als PIC....das ist doch o.k.

    Klar gibt es immer "typbedingte" Besonderheiten...aber niemand kennt ihn hier wahrscheinlich persönlich und ein guter Fluglehrer wird ihm schon einen realistischen Spiegel vorhalten.

  • francop schrieb:
    Locker bleiben :-) Gibt immer wieder mal Umstände wo die Fliegerei 2. Prio ist...hatte ich auch schon mal.

    Sich dann zu fragen was man tun muss um wieder zu dürfen, ist doch völlig normal.

    Moin,

    da hast Du ja auch vollkommen Recht, nur ist Er nicht nur in 2015 u. 2016 aus zeitlichen Gründen sehr wenig geflogen sondern in 2017 u. 2018 ebenfalls und wenn man dieses Problem quasi immer hat dann ist das eindeutig das falsche Hobby denn selbst wenn Er sämtliche Stunden an einem Wochenende nachholen würde wäre Er immer ein Anfänger ohne jegliche Erfahrung und die ist in meinen Augen mehr als nur wichtig.

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.7 %
Ja
45.3 %
Stimmen: 139 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 5 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR