Passagierberechtigung in einem langen Flug

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hi,

    wenn alles klappt hole ich am Wochenende meine Maschine ab. Die Überführung mache ich mit einem Vereinskameraden und Fluglehrer. Ich könnte direkt die 2 x 200km Flüge für die Passagierberechtigung machen, da die Entfernung Luftlinie 433km beträgt.

    Frage:  wie oft muss ich zwischenlanden? 

    3 Mal  oder 1 Mal?

    Danke,

    Klaus

  • Hallo Klaus,

    wie das die Regularien schon sagen. 2 x 200 KM. Das heißt jede Strecke muss 200 KM betragen also 1 Landung wenn die Strecke min. 400 KM lang ist.

    Fred

  • ... Wenn ich richtig verstehe du willst die beide 200 km Flüge auf einmal erledigen. Wenn ich die Vorschriften richtig interprentiere, dann musst du bei jedem 200 km Flug eine Zwischenlandung einbauen. Wird also bedeuten: Start, Zwischenlandung, Start, Schlusslandung nach 200 km und dann das gleiche nochmal... Macht Total 4 Landungen.

  • waldopepper schrieb:
    Wenn ich die Vorschriften richtig interprentiere, dann musst du bei jedem 200 km Flug eine Zwischenlandung einbauen. Wird also bedeuten: Start, Zwischenlandung, Start, Schlusslandung nach 200 km und dann das gleiche nochmal... Macht Total 4 Landungen.
    So isses ;) Du musst sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug jeweils eine Zwischenlandung einlegen.
  • Guten Morgen,

    Du musst , wenn Du es offiziell korrekt machen möchtest, was ja jeder tut (!), insgesamt 5 Streckenflüge fliegen.

    Von diesen 5 Strecken müssen 2 Strecken über 200KM Luftlinie sein (mit Fluglehrer) mit Zwischenlandung. Auf diesem "Langstreckenflug" muss der Fluglehrer die Prüfungskriterien abprüfen und schriftlich bestätigen. Das Formular gibt es z.B. beim DULV zum Download.

    Du musst von den 5 Flügen mindestens auf  DREI verschiedene Flugplätze landen.

    (Wenn ein Streckenflug direkte Luftlinie 130km hat, Du aber einen Umweg einbaust, der Dich dann 70KM kostet, dann ist das Kriterium auch erfüllt.)

    Ich würde auf so einem langen Überführungsflug den ganzen Tag einplanen und die Route/Flugvorbereitung so wählen, dass die 5 Flüge erfüllt werden:-) Allein schon wegen der Pinkelpausen:-)

    Das ist zwar nicht so gern gesehen, wenn Du das innerhalb von einem Tag machst, aber wenn 5 Stempel (mindestens 3 verschiedene Stempel) auf dem Passagierberechtigungsantrag sind, ist das ausreichend. Natürlich muss der Prüfungsbogen auch bestanden werden :-)

    (Höhe halten, max 100ft Abweichung, Geschwindigkeit max. 20kts Abweichung, Kurs max 10 Grad Abweichung)

    Grüße

    Frank

  • Danke! ich glaube ich habe es verstanden ;-)

    Ja wir planen für den Überführungsflug einen ganzen Tag ein und wollen am Vortag anreisen.

    Ich muss auch nicht unbedingt alle 5 Flüge an einem Tag haben, da ich aber  einen Fluglehrer an Board haben werde, will ich halt die 2x200km abhaken können.

    Ich habe mir auch ein gewisse Menge von Flugstunden / Landungen alleine vorgenommen, bevor ich jemand mitnehme. 

    -Klaus

  • Sohnemann83 schrieb:
    müssen 2 Strecken über 200KM Luftlinie sein (mit Fluglehrer) mit Zwischenlandung.
    "ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer in Begleitung eines Fluglehrers." (aus § 84a LuftPersV)

    Das heißt einzig und allein:  5 Flüge ... 2 davon mit Zwischenlandung (also eine Landung auf einem anderen als der Start(Heimat)platzt) über eine Gesamtstrecke (also beide zusammen)  von 200 km mit Fluglehrer.

    Sollte jeder der beiden Flüge mit Zwischenlandung über 200 km führen, müsste es heißen:

    "ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über je eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer in Begleitung eines Fluglehrers.

    Fehlt das differenzierende Adjektiv "je" bei "Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer", bezieht sich diese "Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer" natürlich auf das vohergehende Subjekt, nämlich die "zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung". 

    Dass allerdings jeder der "zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung" über 200 km führen müsste, ist der LuftPersV unter Berücksichtigung der korrekten deutschen Grammatik und ebendieser Semantik nicht zu entnehmen.

    Auch muss der Asprinant nach LuftPersV lediglich zwei Mal einen weiteren, 50 km von seinem Heimatplatz entfernten Landeplatz mit Fluglehrer anfliegen, um die Kriterien zu erfüllen.

    Michael

  • moinmoinsen

    hab mal eben etwas recherchiert

    so steht es bein Daec geschrieben

    Definition der Überlandflüge
    200 km Flüge mit Fluglehrer
    Geradlinige  Entfernung  zwischen  Start-  und  Zielflugplatz  mind.  100  km,  Zwischenlandung  und   
    zurück  zum  Startplatz  ist  ein  200  km  Flug.  Beträgt  die  Entfernung  mind.  200  km  und  ist  eine   
    Zwischenlandung erfolgt, sind zwei 200 km Flüge erfüllt.
    3 weitere Überlandflüge über jeweils 50 km
    Hierunter verstehen sich Flüge von mindestens 50 km geradliniger Strecke mit Landung auf einem
    anderen Flugplatz.

    Gruss Heiko

  • @ monstertyp : Genau so ist es.

  • FlyingDentist schrieb:
    Das heißt einzig und allein:  5 Flüge ... 2 davon mit Zwischenlandung (also eine Landung auf einem anderen als der Start(Heimat)platzt) über eine Gesamtstrecke (also beide zusammen)  von 200 km mit Fluglehrer.
    Krass. Habe es bislang immer anders gemacht, weil ich auch davon ausgegangen war, dass es anders gemeint ist. Das macht die Passagierberechtigung ja noch überflüssiger :)

    Also verstehe ich Folgendes richtig zur Erfüllung der PAX-Ber.?

    Erster Teil (ggf. Solo):

    • Flug von A nach B (40 km)
    • Flug von B nach C (60 km)
    • Flug von C nach A (40 km)

    Zweiter Teil (mit Lehrer):

    • Flug von A via B nach C (40 + 60 = 100 km)
    • Flug von C via B nach A (60 + 40 = 100 km)

    Auf diese Weise wäre alles erfüllt, sofern die letzten beiden Flüge mit Lehrer stattgefunden haben und der letzte Flug als Prüfungsflug gewertet wird?

    Edit:
    Mittlerweile weiß ich, warum ich immer davon ausgegangen bin, dass es sich um zwei (!) 200 km - Flüge - also insgesamt 400 km - handelt. Die Aussage auf der Internetseite vom DULV passt leider gar nicht zu oben genanntem Beispiel. Vor allem letzterer Teil:

    Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. [...] Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsfluggewertet werden.
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