OsramBulb schrieb:es ist richtig, was das LBA schreibt, hilft aber dann nicht weiter, wenn du mit deinem UL ins Ausland möchtest und die dortige nationale Behörde Level 4, auch für UL, vorschreibt (so z.B. in Frankreich, wenn du AFIS bzw. kontrollierte Plätze anfliegen möchtest).Der ICAO Sprachtest muss doch für die Führer eines UL′s nicht gemacht werden... Hab′s mir erst kürzlich bestätigen lassen.
Das LBA schreibt:
"Grundsätzlich müssen alle Inhaber deutscher Pilotenlizenzen ausreichende Englischkenntnisse nachweisen, die im Ausland fliegen oder in Deutschland während des Führens eines Luftfahrzeuges englischsprachigen Flugfunk ausüben.
Von dieser Nachweispflicht sind ausgenommen:
- Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer,
- Inhaber einer Lizenz für Luftsportgeräteführer
- Inhaber einer Lizenz für Freiballonführer."Wurde übrigens schon einige male hier im Forum diskutiert..
Viele Grüsse
Steve
OsramBulb schrieb:Wie Du richtig schreibst. Das LBA. Und die regeln für Luftsportgeräteführer den Sprachtest in D-Land. Fliegst Du mit einem D-zugelassenen UL mit deutschem Schein in ein anderes Land, dann gelten die dortigen Regeln. Z.B. verlangen die Franzosen (je nach Situation) einen französischen oder englischen Sprachtest. Den englischen zu haben ist also nicht dumm!Der ICAO Sprachtest muss doch für die Führer eines UL′s nicht gemacht werden... Hab′s mir erst kürzlich bestätigen lassen.
Das LBA schreibt:....
Von dieser Nachweispflicht sind ausgenommen:
- Inhaber einer Lizenz für Luftsportgeräteführer
Wurde übrigens schon einige male hier im Forum diskutiert..
Viele Grüsse
Steve
cumulus schrieb:OsramBulb schrieb:Wie Du richtig schreibst. Das LBA. Und die regeln für Luftsportgeräteführer den Sprachtest in D-Land. Fliegst Du mit einem D-zugelassenen UL mit deutschem Schein in ein anderes Land, dann gelten die dortigen Regeln. Z.B. verlangen die Franzosen (je nach Situation) einen französischen oder englischen Sprachtest. Den englischen zu haben ist also nicht dumm!Der ICAO Sprachtest muss doch für die Führer eines UL′s nicht gemacht werden... Hab′s mir erst kürzlich bestätigen lassen.
Das LBA schreibt:....
Von dieser Nachweispflicht sind ausgenommen:
- Inhaber einer Lizenz für Luftsportgeräteführer
Wurde übrigens schon einige male hier im Forum diskutiert..
Viele Grüsse
Steve
Wurde auch schon hier im Forum diskutiert.
P.S.Sorry Andi, Du warst schneller.......
Macht natürlich Sinn, es gelten laut Gesetz immer die Regeln des Hoheitsgebiets, über das geflogen wird.
Jedoch, denke ich nicht, dass auf einem französischen Platz, bei ordnungsgemässem Ablauf am Funk wie für BZF I gelernt, jemand auf die Idee kommt, sich den Sprachtest Nachweis zeigen zu lassen.
Wenn kontrolliert wird, dann sicher nur die SPL, das BZF, Medical, Ausweis und die Flugvorbereitung.
Wobei ich bezweifel, dass das in Frankreich überhaupt jemand interessiert :) Ich wohne ja hier in Frankreich und kenne die Mentalität etwas. Muss aber auch sagen, dass ich in Frankreich tatsächlich noch nicht geflogen bin.
Steve
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