aareb schrieb:FD, warum machst du da so ein Gehabe drum?
Dazu möchte ich eigentlich nichts sagen, nur soviel, vielleicht schaust Du Dir einige vergangene Threads zum gleichen Themenbereich an.
Im Übrigen stimme ich Deiner sehr, sehr komprimierten Darstellung zu.
Michael
Der ICAO Sprachtest muss doch für die Führer eines UL′s nicht gemacht werden... Hab′s mir erst kürzlich bestätigen lassen.
Das LBA schreibt:
"Grundsätzlich müssen alle Inhaber deutscher Pilotenlizenzen ausreichende Englischkenntnisse nachweisen, die im Ausland fliegen oder in Deutschland während des Führens eines Luftfahrzeuges englischsprachigen Flugfunk ausüben.
Von dieser Nachweispflicht sind ausgenommen:
- Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer,
- Inhaber einer Lizenz für Luftsportgeräteführer
- Inhaber einer Lizenz für Freiballonführer."
Wurde übrigens schon einige male hier im Forum diskutiert..
Viele Grüsse
Steve