• @GX

    Die richtigen Gültigkeitszeiträume sind wie folgt:

    Level 4
    Nur VFR vier Jahre
    IFR/ATPL/VFR drei Jahre

    Level 5 
    Nur VFR acht Jahre
    IFR/ATPL/VFR sechs Jahre

    Lebenslang bei Level 6

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 4 Monate.
  • In der Trainingszone von Eurocontrol kann man die gültigen Funk-Phrasologien nachlesen und finden wo sie festgelegt sind wer sie wann nutzen darf. Für alle Englisch-Funker eine echte Quelle: Hier
  • …und noch 'ne Info zum Thema:  ICAO-Language proficiency - ich hatte vor einigen Monaten den Level 4 (beim DAeC) absolviert.  


    Leider gab es bislang für unsereins ULer keinen Eintrag in die Sport-Piloten-Lizenz, sondern nur einen „DINA4 - Zettel“ auf dem in deutscher Sprache stand, dass man die Prüfung absolviert habe. Diese Praxis wurde durch das Ausland kritisiert.


    Der DAeC hat daher kürzlich die Möglichkeit geschaffen, den Nachweis der Sprachfertigkeiten in einer geeigneteren Form als bislang zu bestätigen. Über die grundsätzliche Anerkennung dieser Bestätigung im Ausland macht der DAeC jedoch keine Aussagen. Es handele sich aber um eine Bestätigung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Sprachprüforganisation. 


    Der DAeC hat also nunmehr hierfür ein Luftfahrerschein-Format gewählt, welches Piloten ähnlich dem Beiblatt im PPL A mit sich führen können (zertifiziertes Beiblatt, das so klein ist, dass es in die SPL eingelegt werden kann).


    Zur Ausstellung benötigt der DAeC eine Kopie der Prüfbescheinigung und der SPL.


    Der DAeC hat den Preis für die Ausstellung auf 15 Euro festgelegt. 


    Ich gehe mal davon aus, dass Absolventen die den Test erst noch ablegen müssen, die 15 Euro nicht – so wie ich zusätzlich – werden entrichten müssen (sondern: Ausstellung im Rahmen der Prüfungsgebühren) – zu letzterem Punkt jedoch keine Gewähr.

  • Na da sieh mal einer an, es geschehen noch Zeichen und Wunder!!


    Diese Praxis hatte ich von Anbeginn für die UL-Lizenzen vom DAeC gefordert und von allen Seiten nur Spott und Häme geerntet. Vor allem von den altbekanntten Neunmalklugen!! Damit rückt man nun offensichtlich aber geräuschlos von offizieller Seite von der irrigen Meinung ab, dass man als UL-Pilot ohne BZF I und LP-Test Level 4 ins Ausland fliegen dürfe.


    Übrigens hat der tschechische UL-Verband, der mir ja nach t.s Meinung, die Unnötigkeit des  LP-Level-4-Tests für deutsche UL-Piloten bestätigen sollte, trotz mehrmalige eMails noch immer nicht geantwortet. Bislang gilt also die Aussage der tschechischen Luftfahrtbehörde, die ihrerseits auf den Level-4-Test für alle ausländischen Luftfahrer besteht!!


     


    Michael

  • in Frankreich (auf den Flugplätzen!!) kümmert sich um Proficiency Level was auch immer keine Sau.... meine Erfahrung!

  • @ cumulus
    danke für den Link. Auch die anderen Direct Access Modules sind recht interessant.
  • FlyingDentist schrieb:

    Na da sieh mal einer an, es geschehen noch Zeichen und Wunder!!


    Diese Praxis hatte ich von Anbeginn für die UL-Lizenzen vom DAeC gefordert und von allen Seiten nur Spott und Häme geerntet. Vor allem von den altbekanntten Neunmalklugen!! Damit rückt man nun offensichtlich aber geräuschlos von offizieller Seite von der irrigen Meinung ab, dass man als UL-Pilot ohne BZF I und LP-Test Level 4 ins Ausland fliegen dürfe.


    Übrigens hat der tschechische UL-Verband, der mir ja nach t.s Meinung, die Unnötigkeit des  LP-Level-4-Tests für deutsche UL-Piloten bestätigen sollte, trotz mehrmalige eMails noch immer nicht geantwortet. Bislang gilt also die Aussage der tschechischen Luftfahrtbehörde, die ihrerseits auf den Level-4-Test für alle ausländischen Luftfahrer besteht!!



    Michael

    Hi Michael,

    diese Frage taucht ja immer wieder auf und wird kontrovers diskutiert.... Da ich auch ein Anhänger der "irrigen Meinung" bin, würde mich echt mal interessierien, wo das steht, dass man für den Auslandsflug mit UL mindestens BZF I (und evtl. sogar noch Sprachtest) benötigt - ich find das nämlich nicht, weder FlukfunkV noch LuftVG oder LuftpersV geben das IMHO her...

    Dank und lieben Gruß in die Rhön!
    Frank
  • Hallo Frank,


    gerne möchte ich diese Problematik mit Dir diskutieren, aber ich weiß nicht so recht, ob ich das wirklich hier im Forum tun sollte. Eine sachliche Diskussion fällt manchen doch sehr schwer und bei diesem Thema darf ich bestimmt mit den für einige sicher sehr erheiternden Kommentaren eines bestimmten Users rechnen, die ich dann meinerseits nur schwer unwidersprochen lassen könnte. Im Interesse des Forums möchte ich aber versuchen, solche "Auseinandersetzungen" künftig zu vermeiden. Vielleicht können wir ja mal wieder telefonieren oder uns treffen??


    Michael

  • Bei meiner BZF I Prüfung (12/08) hieß es das ich als UL′er keine LP benötige. Als Erklärung wurde angeführt das ich als UL′er auch ohne BZF fliegen dürfte. Das BZF daher eine freiwillige Weiterbildung, und nicht Bestandteil der Lizenz sei. 




  • FD, warum machst
    du da so ein Gehabe drum?



    Foxflieger:
    jedes Land hat seine AIP. Darin wird klar geregelt, welche Sprachen im Flugfunk
    zugelassen sind. Zu 99% ist das die Landessprache und Englisch. In Russland und
    einigen ehem. Ostblockstaaten abweichend.



    Und weil
    der SPL-Sprechfunk rein Deutsch ist, ists nichts mit Ländern, die die deutsche
    Sprache in ihrer AIP nicht explizit genannt haben. Formal gesehen auch dann,
    wenn ein Franzose mit deutscher UL-Lizenz in F fliegen möchte - rein formal gesehen!



    Alles klar?

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