Flugvorbereitung / mitzuführende Papiere

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Thomas Borchert schrieb:
    Wo steht, dass man das flugbuch mitführen muss?
    Wie möchtest Du die 90 Tage Regelung , Start / Landungen für den Scheinerhalt , Übungsflugnachweis usw Nachweisen ????

    Ich bin nicht ganz sicher ob, ich mal in so ein Rechtspapier gelesen habe das es sogar gebunden sein muss. ( Also keine lose Blatt Samlung )

  • MOIN schrieb:
    FlyingDentist schrieb:
    PS: Im Übrigen sind  a l l e  Unterlagen auch in englischer Sprache mitzuführen!
    Lass mal eben überlegen.... ähhh --> Nö!
    LuftVO
    § 6
     Mitführung von Urkunden und Ausweisen
    Die Verpflichtung, die für den Betrieb eines Luftfahrzeugs erforderlichen Urkunden und Ausweise an Bord eines Luftfahrzeugs mitzuführen, bestimmt sich nach verbindlichen internationalen Vorschriften, nach deutschem Recht und nach dem Recht des Eintragungsstaates des Luftfahrzeugs sowie bei Besatzungsmitgliedern nach dem Recht des Staates, der diese Papiere ausstellt. In jedem Fall sind diese Unterlagen auch in englischer Sprache mitzuführen.
    MOIN schrieb:
    Mein Hersteller hat nichtmal ein englischsprachiges Bordbuch, Geschweige das der DaeC oder DULV Nachprüfscheine, Prüfbericht, Wägebericht, Eintragungsschein oder z.B. das allmächtige Amt die ZÜP  etc. in englischer Sprache hat....
    ... dann wird′s ja Zeit, dass die mal Betreffenden nachbessern. Aber wer macht schon gerne seine Hausaufgaben, besonders bei den Beauftragten ....

    Michael

  • - Genehmigung der Luftfunkstelle

    - Lizenz des Verbandes (gleichzeitig Versicherungsnachweis)

    - Pilotenschein

    - Zulassungskarte und Identifikationskarte

    - aktuelles Kartenmaterial mit Wetter

    Fertig.... :-))

    Gruss Stephan

  • Thomas Borchert schrieb:
    Wo steht, dass man das flugbuch mitführen muss?
    § 120 LuftPersV
    ...
    Das Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch ist vom Tag der letzten Eintragung an gerechnet zwei Jahre aufzubewahren und während der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen.
    ...

    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    LuftVO
    § 6
     Mitführung von Urkunden und Ausweisen
    Die Verpflichtung, die für den Betrieb eines Luftfahrzeugs erforderlichen Urkunden und Ausweise an Bord eines Luftfahrzeugs mitzuführen,
    Oh, jetzt wo Du es schreibst....

    Nun, dann haben unsere Verbände ein wenig Hausaufgaben zu machen wenn Sie Dokumente Ausstellen die gegen §6 verstossen.

    Ich werde dies sicher nicht übersetzen da ich dann Dokumentenfälschung betreibe.

    Aber sag mal Liebeleien, wir sind doch auch "Luftsportgeräte" und keine "Luftfahrzeuge" und dazu rein national geregelt. Bin ich da zu penibel?

  • MOIN schrieb:
    Aber sag mal Liebeleien, wir sind doch auch "Luftsportgeräte" und keine "Luftfahrzeuge" und dazu rein national geregelt. Bin ich da zu penibel?
    Das ist der Punkt, das gilt nicht fuer UL. Natuerlich muss man diesen Kram nicht in Englisch mitfuehren.

    Genauso wenig, wie das language problabla, was man als ULer in D ueberhaupt nicht benoetigt. Ich kann die betreffende Stellungnahme des LBA hier gerne nochmal referenzieren.


    Chris

  • Mal abgesehen von kleinen Meinungsverschiedenheiten im Detail und von den Haken und Ösen der juristischen Lage hat sich ja ein brauchbares Bild von den Notwendigkeiten ergeben.

    Als Charterkunde habe ich mich früher einfach drauf verlassen, dass die Flugzuegpapiere schon passen werden. Wer hat schon Lust, seine wertvolle Fliegerfreizeit mit einem solchen Kram zu verplempern? Als frisch gebackener Luftsportgeräteeigner musste ich mich im letzten Jahr dann doch damit befassen und habe eine Weile gebraucht, alles zu verstehen. Ich werde mal eine Liste ins Bordbuch unseres Vereinsfliegers legen und schauen, ob alles da ist.

    Was man als Pilot so alles dabei haben sollte spricht sich zwar irgendwie rum, dürfte aber zumindest für unsere Flugschüler und Neulinge nicht gleich gegenwärtig sein. Eine entsprechende Checkliste nehme ich in unsere Ausbildungsunterlagen auf, dann wird es klar.

    Was das Wetterbriefing und die Notams angeht werde ich mich weiterhin vor jedem (Überland)Flug sorgfältig vorbereiten, aber Ausdrucke werde ich weiterhin nicht erzeugen. Den Ärger, der daraus vielleicht mal resultiert, den riskiere ich. Es ist einfach in Zeiten der Onlinekommunikation nicht mehr praxisgerecht, zum Beweis Papier erzeugen zu sollen. Manche Juristen werden das vermutlich anders sehen, aber wer sagt, dass alle deren Sichtweise übernehmen müssen? 

    Schon gemerkt? Gestern war meteorologischer Frühlingsanfang! Das gibt Hoffnung auf verstärkte Fliegerei.

    In diesem Sinne einen gut gelaunten Gruß von

    Techbär

  • Techbär schrieb:
    Was das Wetterbriefing und die Notams angeht werde ich mich weiterhin vor jedem (Überland)Flug sorgfältig vorbereiten, aber Ausdrucke werde ich weiterhin nicht erzeugen.
    Solange Du nachweisen kannst, ein Wetterbriefung durchgefuehrt zu haben, ist das vollkommen ok. Wie Du den Nachweis fuehrst, bleibt Dir ueberlassen, Papier ist nicht noetig, weder fuer Wetter noch Luftfahrerkarte etc pp.

    Hier mal ein Link zu einem entsprechenden Artikel im Fliegermagazin.


    Chris

  • @FlyngDebtist,

    danke. Der gilt ja nur für ULer. PPLer halten sich an FCL.045 und 050. da kann das Flugbuch zuhause bleiben. @Positiv, wo steht denn, dass ich 90 Tage usw. Sofort nachweisen können muss?

  • MOIN schrieb:
    wir sind doch auch "Luftsportgeräte" und keine "Luftfahrzeuge"
    Fasst. ULs sind Luftfahrzeuge aber keine Flugzeuge. :-)

    Bye Thomas

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