Hallo Zusammen,
ich kann leider im Internet keine verbindliche Info dazu finden, ob man nach Erhalt der
LAPL die 12h in 24 Monaten auch auf UL-Fliegern ableisten und anerkennen lassen kann?
Das wäre für mich ein Argument gleich den LAPL zu machen und dann die Optionen für die 4-Sitzer und ggf. PPL zu haben...
Man kann sich ja auch keine SPL-Flugstunden auf LAPL oder PPL anrechnen lassen, oder?
Vielen Dank für Antworten!!
Hi,
du kannst den LAPL nur mit Stunden auf Flugzeugen aufrecht erhalten, nicht mit ULs. Wenn du nach der LAPL Ausbildung noch eine UL Einweisung machst, kannst du die UL Lizenz aber durch die geflogenen LAPL Stunden aufrecht erhalten.
Anrechnung auf 12h - siehe vorheriger Beitrag. So habe ich es auch in der Flugschule gesagt bekommen.
Anrechnung bei der Ausbildung. Nein, weil kein Flugzeug. Allerdings sollte es dir erlauben mit 30h auszukommen, was sonst (vorsichtig ausgedrückt) unwahrscheinlich ist als ex-Fussgänger.
Viel Erfolg
Wenn man wirklich extrem wenig Ecko fliegt, dann gibt es die Möglichkeit, dass man vor Ablauf der Zweijahresfrist einen rt. einstündigen Flug mit einem Prüfer fliegt.
Einige Eckos sind ja auch nur etwas schwerere UL`s, so dass man die Nummer, als regelmässiger UL-Flieger wohl so aus dem Ärmel schüttelt.
Es kommt meiner Meinung nach immer drauf an, was man für Plätze und Vercharterer in der Nähe hat. Wer in 10 Min. Entfernung eine Katana für 120€/h chartern kann, sollte natürlich den LAPL machen und dann Katana fliegen, anstelle von 40 Minuten Fahrt um UL für 100€/h zu fliegen. Dann hat man auch kein Problem mit den Mindeststunden für den Scheinerhalt ;-)
Wozu soll es eigentlich gut sein, einen "Schein zu erhalten", den man offensichtlich gar nicht benötigt ?
Wenn ich mir schon Gedanken machen müsste, wie ich denn bloß auf meine Mindeststunden kommen soll, würde ich den Schein in die Tonne kloppen :-)
Wenn Du die Möglichkeit hast mach auf jeden Fall den LAPL!
Bei vielen UL Piloten kommt irgendwann der Wunsch nach "mehr"....
Du hast dann nach "oben" alle Möglichkeiten (PPL, CPL usw.) und den UL-Schein bekommst Du danach mit geringem Aufwand noch dazu.
Da ich auch fast kein Echo fliege und somit nicht auf 12 Stunden komme, mache ich alle 2 Jahre statt dem PPL-Überprüfungsflug eine "Befähigungsüberprüfung", ist ähnlich einer PPL Prüfung.
Den 2-jährlichen UL-Überprüfungsflug musst allerdings trotzdem machen.
Gr.Olaf
Da ich auch fast kein Echo fliege und somit nicht auf 12 Stunden komme, mache ich alle 2 Jahre statt dem PPL-Überprüfungsflug eine "Befähigungsüberprüfung", ist ähnlich einer PPL Prüfung.
Den 2-jährlichen UL-Überprüfungsflug musst allerdings trotzdem machen.
Bist du sicher? siehe §45 LuftPersV
Der UL-Überprüfungsflüg gehört zu den Anforderungen aus Absatz 2.
Ob es Sinn mach oder nicht ist natürlich eine andere Frage.
ulrichx schrieb:Scheint du hast recht!Bist du sicher? siehe §45 LuftPersV
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.Der UL-Überprüfungsflüg gehört zu den Anforderungen aus Absatz 2.
Ob es Sinn mach oder nicht ist natürlich eine andere Frage.
Hatte die Info gerade die Tage von "meinem" PPL/UL-Fluglehrer erhalten....
Werde da nochmal nachhaken!
Gr.Olaf
Aktuell sind 35 Besucher online.