Ist es ein Problem den Praxisteil 3/4 Jahr zu unterbrechen?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo,

    ich bin im Oktober letzten Jahres zum letzten mal geflogen, Theorie problemlos bestanden, dann 19 Flugstunden.
    Ich war kurz vor meinem ersten Alleinflug, dann wurde das Wetter besch... und ist seither mit wenigen Tagen Ausnahmen auch so geblieben.

    Die letzte Flugstudne war nur noch eine Katastrophe: Extrem schlechtes Wetter, starker Seitenwind, Regen, bin schon beim Start von der Startbahn gefegt worden - ohne Fluglehrer wäre ich irgendwo im Acker gelandet. Landung wäre ebenfalls eine Bruchlandung geworden ohne Lehrer.
    Mir ist die letzte Stunde also alles andere als gut in Erinnerung.

    So wie es aussieht komme ich erst wieder im April oder Mai dazu meinen Praxisteil weiter zu machen - und das auch nur wenn endlich das Wetter wieder normal wird

    Jetzt habe ich allerdings Angst, daß ich in der langen Zeit wieder alles praktische verlernt habe - zudem wenn ich an die letzte Flugstunde zurück denke.

    Gibt es hier auch jemanden der seine Praxis längere Zeit unterbrechen mußte?
    Wie war es dann?
    Kommt man da schnell wieder rein, oder fängt man praktisch bei 0 wieder an?

    Gruß
  • Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Sicher brauchst Du 3 oder 4 Stunden um das bereits Gelernte wieder aufzufrischen, aber Du wirst mit kontinuierlichem Training schnell an Dein Ziel kommen. Mach Dir keine Sorgen...
  • sukram schrieb:
    Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Sicher brauchst Du 3 oder 4 Stunden um das bereits Gelernte wieder aufzufrischen, aber Du wirst mit kontinuierlichem Training schnell an Dein Ziel kommen. Mach Dir keine Sorgen...

    Danke.
    Immerhin ist ein 3/4 Jahr doch eine lange Zeit - ich versuche schon mir geistig immer wieder ins Gedächtnis zu rufen wie ich starten/landen muß.

    Kennst Du Fälle die so lange aussetzen mußten?
  • Hallo,

    bin auch seit Oktober nicht mehr geflogen und meine letzte Stunde war auch wetterbedingt nicht besonders gut.
    Hab aber meinen Soloflug schon hintermir. Theorieprüfung nächsten Sonntag.

    Ich war immer der Meinung mann kann die Theorieprüfung erst nach dem ersten Soloflug machen.

    Grüße
  • easyreiner schrieb:
    Hallo,

    bin auch seit Oktober nicht mehr geflogen und meine letzte Stunde war auch wetterbedingt nicht besonders gut.
    Hab aber meinen Soloflug schon hintermir. Theorieprüfung nächsten Sonntag.

    Ich war immer der Meinung mann kann die Theorieprüfung erst nach dem ersten Soloflug machen.

    Grüße

    Hallo,

    kann man den soloflug nicht erst nach bestandener Theorieprüfung machen?
    Bei mir im Kurs waren welche die konnten schon fliegen, aber da noch keine Theorieprüfung konnte man sie nicht alleine fliegen lassen...

    Wieviele Stunden bist Du schon geflogen?

    Gruß
  • Ich weiß sogar von einer Person, die nicht einen Solo-Flug in ihrer Ausbildung gemacht zu haben scheint... Der gute Mann ist leider mit seinem Tragschrauber tragisch verunglückt.
  • servus
    hab mal ein bisschen recherchiert
    hier das Ergebniss




    1. Flugschüler
      dürfen nur unter
      Aufsicht
      eines Fluglehrers fliegen.


    2. Überlandflugaufträge
      dürfen nur erteilt werden, wenn


      1. die
        theoretische
        Prüfung

        bestanden wurde,


      2. eine
        Gefahreneinweisung
        und das Verhalten bei Notfällen geübt wurden,


      3. mindestens
        2
        Überlandflugeinweisungen

        vorgenommen wurden.




    gruss

    Heiko

  • Genau so wie Heiko es geschrieben hat kenne ich es auch.

    Solo geht jederzeit, nur für Solo-Streckenflug braucht man die Theorieprüfung.
    Platzrunden kannst du so viele schrubben wie du willst.

    Gruß,
    Michael
  • ... gibt es dann keine praktischen (fliegerischen) Voraussetzungen für die Zulassung zur theoretischen Prüfung?
  • easyreiner schrieb:
    ... gibt es dann keine praktischen (fliegerischen) Voraussetzungen für die Zulassung zur theoretischen Prüfung?
    Hallo Reiner,

    in dem "Merkblatt zur Ausbildung von Luftsportgeräteführern auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen" des BWLV steht als Voraussetzung für die Anmeldung zur theor. Prüfung:

    "Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss die Theorieausbildung abgeschlossen sein. Die praktische Ausbildung muss mind. 10 Flugstunden umfassen.
    "

    Grüße
    Maik
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