Das wusste ich nicht.... Demnach kann ich als Schweizer, mit festem Wohnsitz in der Schweiz und mit einer deutschen Lizenz problemlos ein F-registriertes UL in D bewegen. Kann ich auch ein F registriertes UL dauerhaft in Deutschland stationieren? Wenn je eröffnet das einen riesigen Vorteil bei der Suche nach einem gebrauchten UL..Puh... jetzt wird′s kompliziert... als Ausländer oder als Deutscher mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland ja (sofern Du zum F-Flieger auch die F-Lizenz hast). Sobald Du dauerhaft nach Deutschland ziehst nein, dann bräuchtest Du in der Tat die deutsche Lizenz, welche ihrerseits nur für D-registrierte Flieger gültig ist. Also faktisch würdest Du Dir mit einem Umzug das Recht nehmen ausländisch registrierte ULs in Deutschland zu fliegen denn diese Frage sind immer an den Hauptwohnsitz gekoppelt (nachzulesen LuftVZO § 28).
Du tust dir absolut keinen Gefallen und wenn Herten / D nicht weit von deinem Wohnort liegt, dann liegt Vieux-Ferrette / F auch nicht wirklich weit weg. Da ist mit dem Centre ULM de Vieux-Ferrette eine der aktivsen UL-Flugschulen in Frankreich, mit einem 5-Tage-Betrieb. Du kannst da das Fliegen auf dem Dreiachser, Trike und Giro lernen, bezahlst für die gesamt Ausbildung (sofern du kein Grobmotoriker bist) ca. € 3′500.00, hast anschliessend eine lebenslang gültige Lizenz, fliegst in einem Land, in welchem du bei 75 % aller Flugplätze keine Landegebühr bezahst, falls du dereinst einen eigenen Flieger besitzt, verlängerst du deine "Cart d′Identification ULM" ("Amtlicher Ausweis für dein UL"), welche alle zwei Jahre abläuft, ganz einfach und kostenfrei über deinen Account beim DGAC in Strasbourg von deinen Laptop aus selber und geniesst das Fliegerleben wie Gott in Frankreich. Medical gibt es einmal, zu Beginn der Flugausbildung, wird auf dem Platz durchgeführt, wenn einer der "fliegenden Ärzte" da ist und fühlt sich etwa so an, wie damals im Militärdienst, Kosten = 0, für den Rest deines Fliegerlebens gibt es kein Medical mehr - Eigenverantwortung ist das Thema. Willst du mal über die Grenze nach Deutschland oder sonstwo hin, dann gibst du einen Flugplan auf und gut ist. Flugleiterpflicht und dergleichen existiert nicht, bei uns gibt noch ausschliesslich der Windsack die Start- und Landerichtung an. Du kannst auch dann fliegen, wenn keine Menschenseele auf dem Platz ist usw. usw. Ich denke, dass sich meine Deutschen Fliegerkollegen wohl allesamt die Freiheiten wünschen würden, welche wir in Frankreich geniessen dürfen. Verreist du dann einmal nach Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion oder Mayotte, dann ist deine nationale Lizenz (alle UL-Lizenzen sind National) auch dort gültig - cool, oder? Such mal ein Überseedepartement von Deutschland :-)
Du bist bei uns willkommen, komm mal vorbei, schau dich um und lass dich auf Deutsch beraten. Der Besitzer der Flugschule spricht nämlich Esässisch. Der Fluglehrer spricht allerdings Französisch (aber wir sind ja auch in Frankreich), kann aber auch etwas Englisch. Nur die Theorieprüfung, die musst du in Französisch ablegen. Aber die haben auch schon Leute geschafft, deren Französisch ziemlich schwach war und wo ein Wille ist, da ist bekanntlich auch ein Weg.
Grüsse
Martin
Zudem würde ich meine französich Kenntnis zwar als "Gut" einschätzen aber wenn es um Auftrieb-/Abtrieb, Ruder etc. geht...und das auf Französisch....nein Danke! ;-)Das sind 10-15 Vokabeln, die man halt einmal lernt....
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