24.12.2014 um 19:11Laotse, auch ich wünsche Dir auch nachträglich einen schönen Heiligabend im Kreis Deiner Lieben gehabt zu haben.
Welche Strategie wendet Ihr an, um Missverständnisse zu vermeiden und jederzeit eine klare Arbeitsteilung im Cockpit zu haben?Alleine fliegen! ;-)
NRW-Aviator schrieb:Wenn dieses "nur" im Sinne von ausschließlich steht, ist die Maschine zur Schulung nicht zulassungsfähig und alle Deine weiteren Überlegungen kannst Du Dir sparen.
wie würde es denn aussehen, wenn der Zellenhersteller sagt, es darf nur von links geflogen werden?
§ 2 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers gelten für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer unabhängig davon, ob er das Luftfahrzeug selbst bedient oder nicht.
(2) Luftfahrzeuge sind während des Flugs und am Boden von dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu führen. Er hat dabei den Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers einzunehmen, ausgenommen bei Ausbildungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen oder im Falle des Absatzes 3, wenn der Halter etwas anderes bestimmt hat.
(3) Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist vom Halter oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von dem vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.
(4) Ist eine Bestimmung entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 nicht getroffen, so ist derjenige verantwortlich, der das Luftfahrzeug von dem Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers aus führt. Ist in dem Flughandbuch oder in der Betriebsanweisung des Luftfahrzeugs der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nicht besonders bezeichnet, gilt
1.
bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit nebeneinander angeordneten Sitzen der linke Sitz,
2.
bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit hintereinander angeordneten Sitzen der beim Alleinflug einzunehmende Sitz,
3.
bei Drehflüglern der rechte Sitz
als der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.
Aktuell sind 17 Besucher online.