Tauglichkeitszeugnis bei Rot-Grün Schwäche?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo,

    hat man die Chance ein Trauglichkeitszeugnis bei einer bestehenden Rot-Grün Schwäche zu bekommen?
    Hat jemand schon jemand erfahrungen damit?

    Gruss T.O.C
  • Hallo T.O.C,

    bei dem Medical der Klasse 2, welches Du für das Ultraleichtfliegen benötigst, könntest Du Glück haben. Wenn die Rot-Grün Schwäche nicht zu stark ausgebildet ist (das entscheidet der Fliegerarzt anhand eines Tests mit den Farbtafeln) und das Ganze eventuell sogar etwas kompensiert werden kann (z.B. durch spezielle Brillen), ist es möglich den Bewerber in einem JAA-Mitgliedsstaat (u.a. Deutschland) als tauglich einzustufen. Das sollte hier nicht als Regelfall, sondern wirklich nur als eventuelle Möglichkeit verstanden werden...

    Es werden Dir im Falle der Tauglichkeit jedoch Auflagen in das Medical eingetragen, welche Dich als UL Flieger jedoch nicht sonderlich jucken sollten. Die Auflagen wären folgende:

    - nur bei Flügen nach Sichtflugregeln und
    - am Tag fliegen.

    Das wird Dich aus dem Grunde nicht jucken, weil Ultraleichtflieger ohnehin nur nach Sichtflugregeln (also VFR) und am Tag fliegen dürfen. Von daher bist Du beim nächsten Fliegerarzt sicher am Besten beraten und hast eine reelle Chance als tauglich eingestuft zu werden.

    Also nur Mut und ab zum Arzt. Ich drück′ die Daumen :)
  • Moin,

    falls du doch eine berufliche Karriere samt Instrumentenflugberechtigung anstrebst, solltest du dich intensiv beraten lassen, bevor du zum Fliegerarzt stapfst. In dem Fall bist du im benachbarten Ausland gegebenenfalls besser bedient. Das ist dann aber kein Thema für ein UL-Forum.

    Lass uns wissen, wenns mit der UL-Fliegerei losgehen soll. Bis dahin schon mal viel Erfolg!

    Gruß
    ColaBear
  • Für den Fall, dass Du die Fliegerei zum Beruf machen möchtest (da hatte ich jetzt nicht dran gedacht) würde ich mich auch mal an die Leute von Vereinigung Farben im Cockpit e.V. wenden. Da wirst Du sicherlich auf hilfsbereite und betroffene Leute mit viel Know How zu diesem Thema finden...
  • Hallo,

    danke erstmal für die schnellen und Informativen Antworten. Ich habe jedoch nicht vor die "Fliegerei" als Beruf in Betracht zu ziehen. Körperlich bin ich soweit einwandfrei fitt, nur eben diese bestätige Rot-Grün Sehschwäche. Evtl. könnte ich damit Argumentieren das ich "nur" den UL-schein für den Tragschrauber machen möchte. Wie seht ihr das?

    Gruss T.O.C
  • Du brauchst da nichts zu argumentieren. :-) Medical Klasse 2 ist Medical Klasse 2. Und zwar unabhängig davon, mit welcher Lizenz das Medical kombiniert wird. Den Fliegerarzt interessiert es folglich nicht, ob Du nun Tragschrauber oder ein zweimotoriges Flugzeug fliegst.
  • Moin,

    jetzt hat′s mich interessiert und ich hab′s nochmal nachgeschlagen. Siehe da: Die hier relevante JAR-FCL 3.345 hat sich 2007 gegenüber der ersten Version von 2003 geändert. Sie ist - kam zu glauben - etwas fliegerfreundlicher geworden. Es heißt dort im Abschnitt (d) nur noch lapidar: "Ein nicht farbensicherer Bewerber kann als tauglich nur für Flüge am Tag beurteilt werden." Für UL bedeutet das also Null Einschränkung, weil wir bei Nacht sowieso nicht in die Luft dürfen (s. LuftVO §33).

    Dann also viel Spaß beim UL-Lernen,
    ColaBear
    PS: Bin Rechtslaie, kann also auch alles völlig falsch sein. :)
  • Das Problem kenne ich, da ich selber unter einer Rot-Grün-Schwäche leide!
    Es gibt also ausschließlich die Einschränkung, das man nur nach Sichtflugregeln (kein Instrumentenflug) und am Tage fliegen darf.

    Um ein Medical der Klasse 2 zu bekommen muss man allerdings zur Erstuntersuchung zu einem Fliegerarzt, der auch das Tauglichkeitszeugnis 1 ausstellen darf, da nur dieser die Einschränkungen in in das Medical eintragen kann. Die Folgeuntersuchungen können danach bei jedem beliebigen Flugarzt (Klasse 1 oder 2) durchgeführt werden!
  • So!
    War heute beim Fliegerarzt mit bestätigter Rot-Grün Schwäche. Ich bekomme am Montag bescheid ob ich das Medical 2 bekomme oder nicht.
    Er hat unter anderem den Paragraf 3.345 (JAR-FCL) Absatz "d" gelesen, war sich jedoch nicht sicher da in Absatz "c" das ganze wiederrufen wird. Hier mal ein auszug von c und d:

    (c) Bewerber, die die vorgeschriebenen
    Prüfmethoden der Farberkennung nicht
    bestehen, müssen als nicht farbensi-
    cher und als untauglich beurteilt wer-
    den.

    (d) Ein nicht farbensicherer Bewerber kann
    als tauglich für Flüge nur am Tag beur-
    teilt werden.

    Wie ist euere Meinung dazu? Ich sag nur........armes Deutschland :-)

    Gruss T.O.C
  • Don′t worry, du kriegst dein Medical - aber eben mit der Auflage "Flüge nur bei Tag".

    Dieser scheinbare Widerspruch zwischen c) und d) ist mal wieder eine Folge der dusseligen Übersetzung aus den englischen JAR-FCL. Dort heißt es:

    (c)
    An applicant who fails the acceptable colour perception tests is to be
    considered colour unsafe and shall be assessed as unfit.

    (d) A colour unsafe applicant may be assessed by the AMS*) as fit to fly by day only.



    *)AMS = Luftfahrtmedizinische Abteilung der nationalen Oberbehörde

    Also: Der üblichen Systematik von JAR-FCL folgend führt jede Einschränkung erstmal automatisch zur Untauglichkeit. Anschließend kannst du wieder tauglich geschrieben werden. Das ist bei allen flugrelevanten Erkrankungen und Beeinträchtigungen so.

    Im englischen Original besteht die Luftfahrtbehörde darauf, dass die Tauglichschreibung durch ein flugmedizinisches Zentrum zu erfolgen hat. In Deutschland hat man diesen Umstand offenbar entschärfen wollen, indem bei Farbschwäche auch der "gewöhnliche" Fliegerarzt (eingeschränkt) tauglich schreiben darf - eigentlich eine gute Sache. Dabei ist aber dieser Widerspruch zwischen c) und d) heraus gekommen, der offenbar sogar den gestandenen Fliegerarzt verwirrt. Schlimmstenfalls schickt er dich noch zur DLR. Kostet Zeit, Geld und Nerven, aber:

    Du kriegst dein Medical, ich wette darauf!

    Gruß
    ColaBear
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