Nach dem SPL steht erst mal Fliegen an, bis ich mich sicher und wohl fühle. Aber dann kommt auch irgendwann der Punkt für die Passagierberechtigung. Nun zur Frage: Wie war das bei Euch / wird das von Euch als Flugschule gehandhabt:
Im Ausbildungshandbuch DAeC (Feb. 2012) , Teil VIII, Seite 52, "Passagierberechtigung" steht: Definition für 200 km Flüge mit Fluglehrer Geradlinige Entfernung zwischen Start- und Zielflugplatz mind. 100 km, Zwischenlandung und zurück zum Startplatz ist ein 200 km Flug. Beträgt die Entfernung mind. 200 km und ist eine Zwischenlandung erfolgt, sind zwei 200 km Flüge erfüllt.
Dazu ist LuftPersV §42 Abs.4 Satz 1b zitiert. Dort steht:
..., mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung, ...
Der Unterschied ist "geradlinige Entfernung zwischen Start- und Zielflugplatz" versus "Gesamtstrecke". Wenn es im Umkreis von 100 - 120 km wenige gute Plätze gibt, werden dann auch lange Dreiecks oder Vierecksflüge angerechnet (2 bzw. 3 Zwischenlandungen), die z.B. >200km Gesamtstrecke haben, die einzelnen Abschnitte aber unter 100 km sind?
Als "Gedankenexperiment": EDTH-EDMJ-EDTH, 225km total -> ist klar o.k. EDFV-EDGM-EDRO-EDFV, 221km total -> würde der als 200km Flug angerechnet?
Gruß u Dank Tim
Hallo, Die erste Variante geht gut. Die zweite geht auch,weil mindestens eine Zwischenlandung muß ,mehr kann. Reihenfolge egal ,ob erst Alleinflüge ( 3 mal 50 km mit Zwischenlandung oder 1 Flug mit 3 Landungen bei 150 km ) egal ob erst mit Lehrer oder zum Schluß mit Lehrer. Meine Erfahrungen ,sicher gibt es andere und bessere.... Gruß Timmi
Ich hoffe das sich jetzt einige Experten melden da ich auch eine Frage zu diesen Thema habe. Also ich würde gern mit dem Fluglehrer die Strecke Mengen-Kempten-Mengen fliegen. Die Geradestrecke Mengen-Kempten beträgt "nur" ca.83 km. Wenn ich aber eine Runde über Neuschwanstein einbaue, dann wird die ganze Strecke problemlos 200 km sein. Ich stelle mir das so vor, Flug Mengen- Neuschwanenstein- Zwischenlandung Kempten und dann zurück nach Mengen Würde so ein Flug für die Passagierberechtigung gelten? Mich würde unheimlich reizen mit Safty-Begleitung etwas Gebirgsluft zu schnuppern.
@aerotimmi / @waldopepper
Das klingt gut. Aber passt nicht zum DAeC Ausbildungshandbuch. Da steht explizit geradlinige Entfernung zwischen Start und Ziel >100km. Damit ist nix mit "Bogenflug" über einen Überflugpunkt oder auch nix mit Dreiecksflug...
Oder war das vom DAeC gar nicht so gemeint?
Nein, Waldopepper, das zählt dann nicht. Da könnte ja jeder sagen "ich bin aber noch da und da hingeflogen". Du brauchst offizielle Landeplätze, am besten mit Stempel im Flugbuch, und da müssen die Entfernungen passen.
Und ein Dreiecksflug EDFV-EDGM-EDRO-EDFV - zählt der als 200km Flug?
Wenn am Ende eine Gesamtstrecke von mindestens 200 KM raus kommt, ja. Die Anzahl der Zwischenlandungen ist nicht entscheidend, es muss aber MINDESTENS eine sein.
Mein Gott, das kann doch nicht so kompliziert sein!! Das ist eine Sache zwischen FI und Scheininhaber mit der einzigen Vorgabe, "5 Überlandflüge (mind. 2 x 200 km mit Zwischenlandung mit Fluglehrer) nach Scheinerhalt" zu Bescheinigen, wie es ebenso im Antragsformular des DAeC steht. Darüber hinaus ist es in der LuftpersV § 84a Abs. 2 ebenfall entsprechend klar geregelt: "Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung, Flüge nach Absatz 1 mit zweisitzigen Ultraleichtflugzeugen durchzuführen, ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers." Von einer "Prüfung" ist hier jedenfalls nicht die Rede Es hängt also alles am FI und wann er seine KarlOtto unter den Antrag setzt!! Fragt einfach vorher, was der Fluglehrer von Euch erwartet und sucht Euch ggf. einen anderen.*
Michael
*)Was ich hier immer so lese, ist jeder zweite sowieso Fluglehrer :-))