Thomas Borchert schrieb:Genau genommen steht das "L" nicht für "Light" sondern gemäß EU Verordnung 216/2008 für "Leisure" = Freizeit.
Der LAPL, die Light Aircraft Pilot License
McLean schrieb:Natürlich wäre es schön, wenn Du mir/uns mitteilen könntest, woher diese finale Weisheit stammt.
wurde dann aber in LAPL umbenannt, wobei das L hierbei tatsächlich für Light (Aircraft Pilot License) steht.
hmm, wenn man also schon so 110kg wiegt, wird es für die zweite Person im Flieger eng bei der SPL.Also hier darfst du mit dem SPL eigentlich nur noch ein Kind mitnehmen wenn du noch tanken und ′legal′ abheben möchtest, mit einem Erwachsenen als Passagier wird es eher schwierig. Da bietet die 2-sitzige Echo-Klasse meist etwas mehr Reserven in der max. Zuladung, wobei das leider nicht immer so sein muss, aber mit LAPL könnte man ja auf größeres Ausweichen.
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