Welche Bücher sind für die BZF1-Vorbereitung zu empfehlen?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Moin,

    mein BZF I habe ich damals rein autodidaktisch erworben, noch bevor ich überhaupt für eine UL-Ausbildung angemeldet war. Mit dem Buch von Föh/Klös und der Software von Sprick Schütte hat es geklappt, aber: während der Theorieteil noch super lief, sah ich mich in der praktischen Prüfung (simulierter An- und Abflug) schon durchfallen. Keine Theorie hatte mich darauf vorbereitet, bei DELIVERY ein Start-up zu requesten, den Kurs 2-0-0 als zwohundert auszusprechen, souverän auf einen Sonder-VFR fliegenden Rettungshubschrauber von rechts zu reagieren oder auch nur die Flugzeugtypen zu verstehen, die ich melden sollte, um BEHIND landing acrft BEHIND auf die Piste zu rollen. bananenbieger hat ja schon Funkpraxis, dem wird das leichter fallen. Unerfahrenen kann ich nur dringend raten, bei aller Theorie vor allem Sprechgruppen-Sprechgruppen (hihi) zu bilden und fürs Training zu nutzen. Meine Prüfer waren damals gnädig und haben mich bestehen lassen, darauf vertrauend, dass die Praxis wohl noch kommen wird.

    Übrigens spiele ich mit dem Gedanken, mein BZF I hinsichtlich der Englisch-Funkerlaubnis verfallen zu lassen, obwohl mir Englisch aus beruflichen Gründen nahe liegt. Fürs mich interessierende Ausland wirds entegegen landläufiger Gerüchte nicht gebraucht (Holland vielleicht? Keine Ahnung. Aber wir haben ohnehin kein ELT an Bord) und hierzulande funke ich Deutsch. Als intellektuelle Herausforderung ist das BZF I eine schöne Sache. Wer Lust darauf hat, soll′s machen. Anderenfalls erstmal prüfen, ob man′s wirklich braucht. Ist aber nur meine persönliche Meinung.

    Den Prüflingen viel Erfolg, Gruß
    ColaBear
  • ... ich habe gar kein spezifisches Buch verwendet, aber einen 1x6 und 1x2 Stunden-Kurs bei meiner Flugschule sowie ein Blick in "Luftrecht und Flugfunk" von Stefan Kaufmann. Letzteres hatte ich mir wegen Luftrecht angeschafft, da stecken aber alle Sprechgruppen in dt/engl drin. Allerdings auch nur diese .... keine weitere Theorie.
  • Übrigens spiele ich mit dem Gedanken, mein BZF I hinsichtlich der Englisch-Funkerlaubnis verfallen zu lassen, obwohl mir Englisch aus beruflichen Gründen nahe liegt. Fürs mich interessierende Ausland wirds entegegen landläufiger Gerüchte nicht gebraucht.

    Hallo ColaBear,

    das BZF I kann nicht verfallen. BZF I und language proficiency level sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.
    Ohne gültigen language proficiency test mit Level 4 darfst Du selbstverständlich weiterhin am Flugfunkdienst in deutsch teilnehmen, weil das AZF/BZF I das BZF II einschließt.
    Was die landläufigen Gerüchte angeht muss ich Dich aber enttäuschen. Die Sache mit der language proficiency ist ein Beschluss der ICAO und hat zunächst überhaupt nichts mit deutschem BZF oder egal welcher Fluglizenz auch immer zu tun. Es ist daher völliger Quatsch von der Art der Fluglizenz, die eine nationale Behörde oder auch Einrichtung, die sich für eine eben solche hält, ausstellt zu schließen, dass man im nicht muttersprachlichen Ausland ohne ein entsprechendes proficiency level am Flugfunkdienst teilnehmen dürfte.
    Wie gesagt, eine Sache der ICAO, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.
    Für uns bundesdeutsche Piloten bedeutet das, dass wir einen englischen language proficiency test mit Level 4 bestehen müssen, um legal im nicht muttersprachlichen Ausland am Flugfunkdienst teilnehmen zu dürfen. Außer Österreich ist das nunmal der Rest der Welt!
    Da es meines Wissens aber nicht möglich ist, in der Bundesrepublik einen englischen language proficiency test abzulegen ohne Inhaber eines BZF I zu sein, wird jeder Pilot, egal ob im Fußstarthängegleiter oder im A380 das BZF I und den bescheinigten Level 4 brauchen, wenn er im nicht muttersprachlichen Ausland bzw. im Inland am englischen Flugfunkdienst (Airspace C) teilnehmen will/muss!

    Michael
  • "Für uns bundesdeutsche Piloten bedeutet das, dass wir einen englischen
    language proficiency test mit Level 4 bestehen müssen, um legal im
    nicht muttersprachlichen Ausland am Flugfunkdienst teilnehmen zu
    dürfen. Außer Österreich ist das nunmal der Rest der Welt!

    Da es
    meines Wissens aber nicht möglich ist, in der Bundesrepublik einen
    englischen language proficiency test abzulegen ohne Inhaber eines BZF I
    zu sein, wird jeder Pilot, egal ob im Fußstarthängegleiter oder im A380
    das BZF I und den bescheinigten Level 4 brauchen, wenn er im nicht
    muttersprachlichen Ausland bzw. im Inland am englischen Flugfunkdienst
    (Airspace C) teilnehmen will/muss!"


    Das ist so zum Glück für uns auch nicht ganz richtig. In den vom LBA veröffentlichten Papier "Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung der ICAO-Sprachvorgaben" findet sich im Abschnitt A.3 die Frage: "Sind alle Piloten von den ICAO-Sprachanforderungen betroffen oder gibt es Ausnahmen?" Die Antwort des LBA lautet:
    "Grundsätzlich müssen alle Inhaber deutscher Pilotenlizenzen ausreichende Englischkenntnisse nachweisen, die im Ausland fliegen oder in Deutschland während des Führens eines Luftfahrzeuges englischsprachigen Flugfunk ausüben.
    Von dieser Nachweispflicht sind ausgenommen:
    - Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer,
    - Inhaber einer Lizenz für Luftsportgeräteführer
    - Inhaber einer Lizenz für Freiballonführer."

    Gruß
    Achim
  • Moin,

    so wie Achim es darlegt stehts auch in der FlugfunkV, auf die ich meine Aussage stützte. Michaels Einwand ist aber nicht von der Hand zu weisen. Womit wir wieder bei dem Punkt wären, dass die nationalen AIPs des Ziellandes festlegen, ob ULer eine Flugfunkberechtigung nach ICAO samt language proficiency benötigen oder nicht. Wenn die nationalen Bestimmungen sich über ICAO-Regulierungen hinwegsetzen, dann ist das erstmal so - auch wenn′s Bruch der Chicagoer Verträge ist.

    Wer blickt da noch durch? Aber so ist das in der Fliegerei: Mit einem Bein im Gefängnis, mit dem anderen im Grab. ;)

    Gruß
    ColaBear
  • Hi,

    das ist alles sehr undurchsichtig.

    In Deutschland kann man den UL schein ja auch ohne BZF machen, man hat dann in der Schriftlichen Prüfung ein Fach mehr. Man darf halt nicht in Kontrollzonen und schippert drum herum und fliegt die vielen Infoplätze an.
    In Italien darf ich mit dem UL (500ft) gar nicht an den Funkferkehr teilnehmen. In Spanien (1000ft) gibt man ein paar Blindsendungen ab. In Frankreich kommt man mit ein paar gelernten Französichen Sprachgruppen sehr weit, da auch hier das Blindsenden angesagt ist.
    Im Prinzip kann ich mich dort ja mit dem UL bewegen und niemand interessiert was ich für einen Adlerpapier ich in der Tasche habe.
    Somit brauche ich das BZF I für den Grenzübertritt wenn ich das richtig sehe oder?
    Was ist mit Ländern wie Tschechien, wo ich keinen Flugplan benötige?

    Wie sieht das jetzt für ULs wirklich aus ohne immer gleich bei der GA zu landen?

    LG
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