maxmobil schrieb:
Wie kommt es also zur Aussage "für Kasko keine Lizenz Voraussetzung"?
Meine Kasko-Versicherung, die ich als Halter abgeschlossen habe, erhebt zunächst keinerlei Ansprüche an die Flugerfahrung der Piloten. Da Halter und einziger Pilot ein und dieselbe Person sind, entfiel zunächst auch eine weitere namentliche Nennung desjenigen, der die Maschine pilotiert.
Meine Police bietet darüber hinaus aber auch Kasko-Versicherungsschutz für den Fall, dass zwei weitere, namentlich genannte Piloten die Maschine fliegen. Dabei genügte es sogar, unmittelbar vor dem Start über FAX oder eMail einen dieser drei zu canceln um einen anderen Piloten rechtssicher zu benennen.
Der Halter muss natürlich nicht automatisch auch Pilot sein, ist aber immer der Versicherungsnehmer. Insofern ist "für Kasko keine Lizenz Voraussetzung"
Da ich, wie auch die mitlerweile mit eingetragenen Piloten über höherwertige Lizenzen verfügen und versicherungsrelevante Flugerfahrung vorweisen können und ich darüber hinaus meinem Rotax 80 PS eine Rutschkupplung gegönnt habe, wurde meine Kasko-Prämie um fast 35% gesenkt. Bei der Haftpflicht war die Ersparnis zwar geringer aber trotzdem spürbar.
Michael
maxmobil schrieb:Einfachstes Beispiel: Eine juristische Person kann kein Lizenzinhaber, jedoch Versicherungsnehmer und Halter werden.
Jetzt muss ich auch nochmal nachfragen:
Für eine "Hangarkasko" ( entspricht mehr oder weniger der Kfz-Teilkasko) ist keine Lizenz nötig. Für eine Vollkasko aber mussten bei allen mir angebotenen Kaskos die Piloten mit ihrer Flugerfahrung und Lizenzen namentlich angeführt werden bzw. bei unbegrenzter Pilotenanzahl natürlich trotzdem die Versicherungsbedingungen (gültige Lizenz..) eingehalten werden.
Wie kommt es also zur Aussage "für Kasko keine Lizenz Voraussetzung"?
und ich darüber hinaus meinem Rotax 80 PS eine Rutschkupplung gegönnt habe, wurde meine Kasko-Prämie um fast 35% gesenkt.
Hallo,
ich habe das auch so gemacht:
Nach ca. 15 Stunden auf einem Skylane UL bin ich während der Ausbildung auf die eigene Dynaero MCR01 umgestiegen.
Der Versicherung habe ich mitgeteilt, dass ich die Vollkasko auf die Schulung erweitern möchte und musste dabei den Fluglehrer namentlich angeben. Das hat mich keinen Cent mehr gekostet und ich konnte fein auf dem Highend-Fliegerchen zu Ende schulen.
Für mich war das sehr viel Wert, da ich sicher war, nach einer Ausbildung auf einer Standardmaschine sicherlich nochmal 10-15h benötigt hätte, um die MCR zu beherrschen.
Sicherlich, die Schulung hat bei 45h in Summe erfordert, aber danach war ich tatsächlich fit.
Ergo: Als Schulungsansatz sinnhaft und versicherungstechnisch kein Problem.
Viele Grüße
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