Auf eigenem Flieger geschult werden

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • maxmobil schrieb:
    Wie kommt es also zur Aussage "für Kasko keine Lizenz Voraussetzung"?

    Meine Kasko-Versicherung, die ich als Halter abgeschlossen habe, erhebt zunächst keinerlei Ansprüche an die Flugerfahrung der Piloten. Da Halter und einziger Pilot ein und dieselbe Person sind, entfiel zunächst auch eine weitere namentliche Nennung desjenigen, der die Maschine pilotiert.
    Meine Police bietet darüber hinaus aber auch Kasko-Versicherungsschutz für den Fall, dass zwei weitere, namentlich genannte Piloten die Maschine fliegen. Dabei genügte es sogar, unmittelbar vor dem Start über FAX oder eMail einen dieser drei zu canceln um einen anderen Piloten rechtssicher zu benennen.


    Der Halter muss natürlich nicht automatisch auch Pilot sein, ist aber immer der Versicherungsnehmer. Insofern ist "für Kasko keine Lizenz Voraussetzung"


    Da ich, wie auch die mitlerweile mit eingetragenen Piloten über höherwertige Lizenzen verfügen und versicherungsrelevante Flugerfahrung vorweisen können und ich darüber hinaus meinem Rotax 80 PS eine Rutschkupplung gegönnt habe, wurde meine Kasko-Prämie um fast 35% gesenkt. Bei der Haftpflicht war die Ersparnis zwar geringer aber trotzdem spürbar. 


    Michael

  • maxmobil schrieb:
    Jetzt muss ich auch nochmal nachfragen:
    Für eine "Hangarkasko" ( entspricht mehr oder weniger der Kfz-Teilkasko) ist keine Lizenz nötig. Für eine Vollkasko aber mussten bei allen mir angebotenen Kaskos die Piloten mit ihrer Flugerfahrung und Lizenzen namentlich angeführt werden bzw. bei unbegrenzter Pilotenanzahl natürlich trotzdem die Versicherungsbedingungen (gültige Lizenz..) eingehalten werden.

    Wie kommt es also zur Aussage "für Kasko keine Lizenz Voraussetzung"?
    Einfachstes Beispiel: Eine juristische Person kann kein Lizenzinhaber, jedoch Versicherungsnehmer und Halter werden.

    Die oben aufgeführten Punkte beziehen sich lediglich auf die Piloten, die das Flugzeug fliegen und nicht auf den Halter, der Versicherungsnehmer ist. Es ist klar, wie Kloßbrühe, dass auch bei offener Pilotenklausel nur jene fliegen dürfen, die im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Sofern der Halter selber fliegt, ist das für ihn ebenso obligatorisch. Er muss aber noch lange kein Pilot sein, um eine solche Versicherung abzuschließen. Wieder zum Beispiel zurück: Eine GmbH kann kein Pilot sein.

    Wie Michael schon sagte, sollte man sich auch im Klaren darüber sein, dass sich eine Kaskoversicherung in keiner Weise um Personen, sondern um einen zu versichernden Gegenstand dreht.
  • So, ich habe hier mal eine Aussage aus 1. Hand:

    Einmal zum Thema Versicherung des Fliegers:
    Nur der Halter kann die Haftpflichtversicherung abschließen. Punkt.

    Und nun zum ursprünglichen Thema:
    Halter/Besitzer eines ULs will sich auf seinem eigenen UL schulen lassen. Dieser kann einfach sich selbst versichern (ein Pilot ohne Schein, ohne Flugerfahrung) und den jeweiligen Fluglehrer/Flugschule benennen. Im Verwendungszweck wird dann einfach "Eigenschulung durch Flugschule XYZ ist versichert" eingetragen. Das ist alles und kostet auch nichts extra.
  • Nur mal rein interessehalber: 

    und ich darüber hinaus meinem Rotax 80 PS eine Rutschkupplung gegönnt habe, wurde meine Kasko-Prämie um fast 35% gesenkt.


    Warum hat das Vorhandensein einer Rutschlupplung Einfluss auf die Kaskoprämie?  Wegen des angeblichen Shockloadings bei Propeller-Bodenberührung ohne Rutschkupplung, die angeblich durch eine Rutschkupplung verhindert wird?  
  • Ein Szenario...
    ein Scheininhaber (leider ohne Kaskoversicherung - macht doch dafür nen extra Tread auf... Vielleicht unter dem Titel Rechtsstreitigkeiten und wer nun Recht hat, oder wie schließe ich eine Kasko ab und warum ich dafür ne Rutschkupplung brauche).
    ok zurück zum Szenario...
    Da will ein UL Eigner auf seiner Maschine geschult werden, da er auf dem Vogel einfach noch keine
    Erfahrung hat. Also z.B. frisch aufgebaut oder neu gekauft.
    Jedenfalls bieten sich da auf einschlägigen Seiten, Fluglehrer an. Die machen das teils beruflich, teils
    aus reiner Menschenfreundlichkeit aber doch alle irgendwie in der Hoffnung aus uns doch noch Piloten zu machen die
    ihre Kiste eigenverantwortlich fliegen können.
    Während der Landung greift der Fluglehrer, der das beruflich macht, dem Flugschüler (aber bereits Scheininhaber) in den Stick bzw. an seinen Stick und landet die Kiste als Bruch. Irgendwie überreagiert oder halt Mist gebaut.
    Soderle. Und nun?
    Tja, keine Kasko. Keine Zeugen. Puls auf 180 und trotzdem schafft es der Eigner dem Fluglehrer nicht an den Hals zu gehen. Das nenn ich mal Selbstdisziplin (bei mir hätte der sich den Zahnarzt aussuchen können).

    Das oben geschilderte ist tatsächlich passiert. Mit zwei verschiedenen Fluglehrern und zwei Fliegern. Und nööö die wollen da auch nicht freiwilig für den Schaden aufkommen. Außerdem ist bei denen auch nichts zu holen. Also egal ob da nun ein Rechtsstreit gewonnen wird...es gibt keine Kohle.
    Daraus lernen wir... vorher klären wer für welche Schäden aufkommt (ach ja der Tread mit der Kasko). Wer als verantwortlicher Pilot im Cockpit sitzt und macht das schriftlich und sichert Euch irgendwie ab. Das ist fair für den Eigner und fair für den Fluglehrer, der dafür auch Kohle bekommt.
    Für die Fluglehrer die einfach den Hilfesuchenden unter die Arme greifen und kostenlos Unterricht geben, Zeit aufbringen und dann was vergeigen...dafür ist dann wohl eine Kasko des Eigners da. Und meinen herzlichen Dank an meine Fluglehrer! Jede Landung kann nur noch besser werden ;o) . Danke für die Zeit und die Nerven die Ihr für mich geopfert habt.

    Flugtaxi
  • Hab dieses Jahr auf dem eigenen Flieger die UL-Schulung gemacht. Für die Dauer der Schulung habe ich Vollkasko beim DULV als Schulungsmaschine abgeschlossen. Am Tag der (bestandenen) Prüfung dann auf eine ′normale′ Vollkasko geändert.  War jeweils eine Mail+Telefonat. 

    Wow, mein 3. Posting an meinem ersten Tag...

    Uli 
  • Hallo,

    ich habe das auch so gemacht:

    Nach ca. 15 Stunden auf einem Skylane UL bin ich während der Ausbildung auf die eigene Dynaero MCR01 umgestiegen.

    Der Versicherung habe ich mitgeteilt, dass ich die Vollkasko auf die Schulung erweitern möchte und musste dabei den Fluglehrer namentlich angeben. Das hat mich keinen Cent mehr gekostet und ich konnte fein auf dem Highend-Fliegerchen zu Ende schulen.

    Für mich war das sehr viel Wert, da ich sicher war, nach einer Ausbildung auf einer Standardmaschine sicherlich nochmal 10-15h benötigt hätte, um die MCR zu beherrschen.

    Sicherlich, die Schulung hat bei 45h in Summe erfordert, aber danach war ich tatsächlich fit.

    Ergo: Als Schulungsansatz sinnhaft und versicherungstechnisch kein Problem.

    Viele Grüße

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