FlyingDentist schrieb:dieZwei schrieb:
die Kasko für Deinen Flieger setzt einen Schein vorausDas ist wohl so nicht haltbar! Die Haftpflicht wie die Kasko wird immer vom Halter abgeschlossen. Man braucht aber keine Lizenz, um Halter zu sein.
Falls es sich um einen "vernünftigen" Versicherer handelt, lässt sich das meist schon am Telefon klären und in die Police aufnehmen. Das "Mehrrisiko" ist ja eher gering, wenn ein namentlicher Schüler und ein namentlicher Fluglehrer eingetragen wird. Gute Referenzen des FI tun dann den Rest.Michael
Hallo Michael,
vielleicht solltest Du nicht schneller schreiben als Du lesen kannst. Ich habe nicht geschrieben das es nicht geht, sondern man sollte b e r üc k si c h t i ge n . Das ist ein großer Unterschied, besonders im Hinblick auf die Versicherungsprämie. Schaut Euch mal die Differenz hier beim DULV auf Seite eins an und es handelt sich hier sicherlich um einen vernünftigen Versicherer. http://www.dulv.de/app/so.asp?o=/_obj/A16B28B4-95A4-455B-9709-A9DFF4994DDE/outline/kasko-dreiachs-kravag-10.PDF
Die krugs lliegt dann auf Seite 4 Piloten Lizens Flugstunden.
Hier gilts jetzt mit der HG klarzukommen wer die anfallenden Mehrkosten trägt. Wenn das schon eine 3HG ist, muß der Fluglehrer als 4 Pilot mit eingetragen werden und schon wieder kommt Seite eins ins Spiel.
blue skies
dieZwei
dieZwei schrieb:
vielleicht solltest Du nicht schneller schreiben als Du lesen kannst.
Was soll denn das??? Du hast schließlich geschrieben:
dieZwei schrieb:
aber immer berücksichtigen, die Kasko für Deinen Flieger setzt einen Schein voraus.
Wie soll man das denn sonst verstehen, als dass man, um ein UL Kasko zu versichern, einen Schein braucht!
Und das ist definitiver Quatsch!
Was die Kasko vom DULV über die KRAVAG angeht, so ist das eben "nur" ein Gruppenvertrag, wo solche individuellen Vertragsbedingungen eben nicht angeboten werden bzw. nicht möglich sind. Insofern ist der Versicherer vielleicht "vernünftig", der Vertrag in dieser Hinsicht aber nicht!!
Michael
FlyingDentist schrieb:Ich habe es genauso gelesen, wie Michael es gelesen hat und ich habe es auch genauso verstanden, wie Michael es verstanden hat. Das Problem bei der Aussage ist, dass diese nunmal nicht anders zu verstehen ist. Der Nebensatz "die Kasko für Deinen Flieger setzt einen Schein voraus" ist schlicht und einfach falsch. Da sollte man nicht zicken, sondern ggf. einfach mal einlenken.dieZwei schrieb:
vielleicht solltest Du nicht schneller schreiben als Du lesen kannst.Was soll denn das??? Du hast schließlich geschrieben:
dieZwei schrieb:
aber immer berücksichtigen, die Kasko für Deinen Flieger setzt einen Schein voraus.Wie soll man das denn sonst verstehen, als dass man, um ein UL Kasko zu versichern, einen Schein braucht!
Und das ist definitiver Quatsch!
nochmals zum Verständnis was ich sagen wollte und sorry wenn es nur für Fachleute in der verkürzten Form so zu interpretieren war.
"aber immer berücksichtigen, die Kasko für Deinen Flieger setzt einen Schein voraus. Deshalb ist die Kaskoversicherung für Schulungsflugzeuge auch deutlich teurer."
1. berücksichtigen In der bestehenden Police sind bisher alle mit einer Liezens geflogen. Hier findet eine Risikoausweitung statt auf Schulung, diese ist Mitteilungspflichtig und deshalb in der Regel auch Prämienrelefant. Dies war der Hinweis, dass es geht, aber für die HG eben deutlich teurer wird.
2. Sicherlich benötigt der Halter keinen Pilotenschein und kann auch Versicherungsnehmer werden, dadurch wird er jedoch nicht zur versicherten Person.
Deshalb heißt es auf Seite 2 unter Punkt 2. Geforderte Erlaubnisse/Zulassung
- gültige SPL des Piloten
- bei Schulung: Einhaltung der gültigen Vorschriften (und dies muss erfüllt sein)
jetzt zur Seite 3: hier hat der Versicherungsnehmer ein paar Angaben unter Punkt 2. zu machen.
Wenn hier Schulung angekreuzt wird, siehe Seite 1 Prämie oder zumindest eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer.
Sollte dies ausbleiben, wird der Versicherer, sollte er eben nicht informiert worden sein wegen Obliegenheitsverletzung eine Entschädigungszahlung verweigern.
blue skies
dieZwei
dieZwei schrieb:
Deshalb heißt es auf Seite 2 unter Punkt 2. Geforderte Erlaubnisse/Zulassung
- gültige SPL des Piloten
- bei Schulung: Einhaltung der gültigen Vorschriften (und dies muss erfüllt sein)jetzt zur Seite 3: hier hat der Versicherungsnehmer ein paar Angaben unter Punkt 2. zu machen.
Wenn hier Schulung angekreuzt wird, siehe Seite 1 Prämie
Das zeigt uns, dass ein Gruppenvertrag, bei wem auch immer, bestimmt nicht allein seligmachend ist. Man wird sich wundern, was man selbst mit Branchenriesen aushandeln kann. Aber das nur nebenbei.
Definitiv falsch ist weiterhin folgendes:
dieZwei schrieb:
Sicherlich benötigt der Halter keinen Pilotenschein und kann auch Versicherungsnehmer werden
Nicht "auch" sondern nur der Halter kann Versicherungsnehmer der Haftpflicht und/oder der Kasko werden!!
Und auch das ist völlig falsch:
dieZwei schrieb:
dadurch wird er jedoch nicht zur versicherten Person.
Bei Haftplicht und Kasko wird ausschließlich das Luftfahrzeug versichert und keine Personen, weder Piloten noch andere Insassen!!
Michael
mike.romeo schrieb:
Denkt ihr Paragraphen-Spezialisten daran das ein Halter nicht unbedingt eine Person sein muss…
Als Versicherungsnehmer kann sowohl eine natüliche wie auch eine juristische Person auftreten. Eine Haltergemeinschaft hat immer die Rechtsform der GbR. Eine GbR ist allerdings grundsätzlich keine juristische Person, sondern lediglich eine Gemeinschaft von verschiedenen Personen.
Insofern handelt es sich bei der Haltergemeinschaft um eine "Innengesellschaft", deren Gesellschafter in Außenverhältnis immer gesamtschuldnerisch haften.
Im Eintragungsschein und auch in der Versicherungspolice wird demzufolge nur ein Gesellschafter namentlich erscheinen, wodurch er persönlich für alle Verbindlichkeiten der GbR, ggf. auch mit seinem Privatvermögen haftet. Im Innenverhältnis der GbR kann natürlich die Verantwortlichkeit anders geregelt sein, so dass z.B. u.U. immer ein Regressanspruch gegen Mitgesellschafter besteht, was aber im Außenverhältnis keinerlei Wirkung entfaltet.
Anders ausgedrückt, juristisch gesehen ist der Halter immer nur eine Person!
Michael
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