Geisterfahrer schrieb:
Einflug in den nl. Luftraum setzt klar einen Flugplan voraus.
Ein kurzer Blick in die AIP der Niederlande zeigt, dass das so und besonders für die erwähnte "Grenzverletzung" natürlich nicht stimmt. Auch für den Ausflug aus der Bundesrepublik in Richtung Niederlande bedarf es seit dem 05. Juni 2008 (NFL I 129/08) keines Flugplans mehr!
Michael
FlyingDentist schrieb:Das wäre mir neu. Die BRD legt zwar keinen Wert mehr darauf, aber laut niederländischer AIP ist ein FPL nötig, wenn die Grenze der FIR Amsterdam überschritten wird:Geisterfahrer schrieb:
Einflug in den nl. Luftraum setzt klar einen Flugplan voraus.Ein kurzer Blick in die AIP der Niederlande zeigt, dass das so und besonders für die erwähnte "Grenzverletzung" natürlich nicht stimmt. Auch für den Ausflug aus der Bundesrepublik in Richtung Niederlande bedarf es seit dem 05. Juni 2008 (NFL I 129/08) keines Flugplans mehr!
Michael
1.1 Submission of a flight plan (Annex 2, 3.3.1.1)
1.1.1 Requirements to submit a flight plan (Annex 2, 3.3.1.2)
A flight plan shall be submitted prior to operating:
Any flight or portion thereof to be provided with air traffic control service;
Any IFR flight;
Any flight across the Amsterdam FIR boundary;
Any flight or portion thereof operating in the North Sea Area Amsterdam and North Sea area V (see ENR 2.2 paragraph 3 and chart
ENR 6-2.5);
Any VFR flight operated in airspace class A, under special conditions (see ENR 1.2 paragraph 3.2).
A flight plan can be transmitted during flight by radio if the flight plan covers only part of the flight. This does not apply to flights of which
parts are executed:
Within the Schiphol CTR;
In controlled airspace class A;
In controlled airspace class B, except if the flight is carried out with a glider;
In controlled airspace class C, above FL195.
Wenn Du eine Stelle in der NL AIP kennst, die Gegenteiliges behauptet, wäre ich Dir für die Nennung der gleichen dankbar.
Gruß
Eric
FlyingDentist schrieb:"Natürlich" nicht...Geisterfahrer schrieb:
Einflug in den nl. Luftraum setzt klar einen Flugplan voraus.Ein kurzer Blick in die AIP der Niederlande zeigt, dass das so und besonders für die erwähnte "Grenzverletzung" natürlich nicht stimmt. Auch für den Ausflug aus der Bundesrepublik in Richtung Niederlande bedarf es seit dem 05. Juni 2008 (NFL I 129/08) keines Flugplans mehr!
Michael
Ihr habt natürlich völlig recht!
Punkt 3 der Requirements lautet "Any flight across the Amsterdam FIR boundary". Dann hätte man sich die übrigen Punkte ja sparen können.
Trotz dieses Dogmas wird von Stadlohn und Nordhorn-Lingen nach Teuge ohne Flugplan geflogen!
Insofern realtiviert sich hier die Aussage der AIP und natürlich auch der Satz "Einflug in den nl. Luftraum setzt klar einen Flugplan voraus"!
Michael
PS: Was müssten demanch die Stadtlohner Segelflieger bei Betrieb der 11 denn machen? Deren Position liegt ja dann im Amsterdam FIR.
Für den Flug in die Niederlande braucht man einen Flugplan. Die Flugplätze von Stadtlohn (EDLS) und Nordhorn-Lingen (EDWN) haben aber mit Teuge (EHTE) übereingestimmt, dass ein Flugverkehr zwischen diesen Plätzen ohne Flugplan möglich ist. Ein Flugplan ist natürlich kein Problem aber man hat eine "Wartezeit" und das ist immer schade. In Holland muss man immer eine Stunde zwischen Flugplanaufgabe und Abflug warten!
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