Umschulung von TMG zum UL-Schein

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Carlson schrieb:
    Einstündiger Überprüfungsflig mit Fluglehrer

    Sowas muss erst noch erfunden werden! :-))


    TMG -> Luftsportgeräteführer f. aerodyn. gesteuerte UL = Einweisung durch Ausbildungseinrichtung!


    Was die Ausbildungseinrichtung daraus macht, hängt wohl eher von deren Finanzbedarf oder vom finanziellen Leistungswillen des Einzuweisenden ab. Vorgaben über Art und Umfang gibt es nach LuftPersV jedenfalls keine.


    Und hier im Besonderen: UL-Fliegen sollte für erfahrene Segelflieger mit TMG-Berechtigung keine wirkliche Herausforderung sein!!


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    Und hier im Besonderen: UL-Fliegen sollte für erfahrene Segelflieger mit TMG-Berechtigung keine wirkliche Herausforderung sein!!
    Einspruch euer Ehren!

    Ich habe Segel-, TMG und Motor-Flieger mehr als einmal an ULs verzweifeln (oder besser - scheitern) sehen...
  • FD!!! Du lebst! Habe Dich schon vermisst :)
  • sukram schrieb:
    FD!!! Du lebst! Habe Dich schon vermisst :)

    ... die Latte liegt doch auf 107, oder??


    mike.romeo schrieb:
    Ich habe Segel-, TMG und Motor-Flieger mehr als einmal an ULs verzweifeln (oder besser - scheitern) sehen...

    naja Du hast es ja offensichtlich aber geschafft!! Doch ich gebe Dir recht, an ULs kann man wirklich verzweifeln!*


    Michael


    * und dabei ist nicht das damit Fliegen gemeint!!!

  • FlyingDentist schrieb:
    Carlson schrieb:
    Einstündiger Überprüfungsflig mit Fluglehrer

    Sowas muss erst noch erfunden werden! :-))


    TMG -> Luftsportgeräteführer f. aerodyn. gesteuerte UL = Einweisung durch Ausbildungseinrichtung!


    Was die Ausbildungseinrichtung daraus macht, hängt wohl eher von deren Finanzbedarf oder vom finanziellen Leistungswillen des Einzuweisenden ab. Vorgaben über Art und Umfang gibt es nach LuftPersV jedenfalls keine.


    Und hier im Besonderen: UL-Fliegen sollte für erfahrene Segelflieger mit TMG-Berechtigung keine wirkliche Herausforderung sein!!


    Michael

    Och, das LSGB ist da sehr erfinderisch, wenns danach geht. Ich brauch für meine Vereinskammeraden garnix, dennoch muß ich das, laut LSGB, mit denen machen. Bock hab ich darauf nicht, kann die Zeit bessser nutzen. Telefonier mal mit Pechmann, vielleicht sieht er das neuerdings wieder anders..!!??

    EDIT, hier das Original:
    Bewerber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer (SEP land) oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler





    Ausbildung in einer dazu registrierten Ausbildungsstätte

    Technik und pyrotechnische Einweisung

    Verhalten in besonderen Fällen

    Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor. In der Ausbildung sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit 3 Alleinflügen zu erfüllen. Um gemäß § 45 LuftPersV
    von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein
    einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert
    worden sein!


    Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)


    Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter

    Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.



    Ich hab übrigens mit Segelfliegern und TMGlern so gut wie NULL Probleme, wenns um Umschulung geht. Liegt vielleicht doch am Lehrer bzw. Einweiser...?? ;-))


    Grüße!!
  • Carlson schrieb:
    Ich hab übrigens mit Segelfliegern und TMGlern so gut wie NULL Probleme, wenns um Umschulung geht. Liegt vielleicht doch am Lehrer bzw. Einweiser...?? ;-))
    Definitiv! Aber nichts was sich nicht hätte beheben lassen ;-)

    Bei Motorfliegern klappts nicht immer...
  • Carlson schrieb:
    Um gemäß § 45 LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein!

    Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz* müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)


    Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter


    Ja den UL-Weisen des DAeC kommt immer mal wieder die Logik abhanden!


    Wenn die Lizenz durch Praxis-Prüfung erteilt wird, ist sie natürlich sofort und mit allen Rechten gültig.
    So kann die 24-monatige Rückschau, welche darüber entscheidet, ob nach den erflogenen Flugzeiten und den absolvierten Landungen sowie dem einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer die Rechte der Lizenz ausgeübt werden dürfen, auch erst beginnen, wenn die Lizenz 2 Jahre "alt" geworden ist. Dass der frisch gebackene Luftsportgeräteführer auch andere Luftfahrerlizenzen besitzt ist dabei völlig unerheblich.
    Darüber hinaus dürfte diese Praxis-Prüfung in ihrer rechtlichen Konsequenz wohl einer Befähigungsüberprüfung entsprechen, die bekanntermaßen die Pflichtstunden und den einstündigen Übungsflug mit Fluglehrer für die kommenden 2 Jahre ersetzt.
    Insofern ist das Zitat aus dem Ausbildungshandbuch des DAeC nicht mehr als ein weitere sehr erheiternden Stilblüte ohne tatsächliche luftrechtliche Relevanz!


    Michael


    *Das ist natürlich dummes Zeug. Die Pflichtflugzeiten und Pflichtlandungen sowie der einstündige Übungsflug mit Fluglehrer haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der Lizenz. Diese hat ein Ablaufdatum und ist bis dahin auch ohne Einschränkungen gültig, falls sie nicht, aus welchen Gründen auch immer, von der ausstellenden Behörde widerrufen wird! Die einzige Anforderung, die an die Gültigkeit der Lizenz gestellt wird, ist das Vorhandensein eines ebenfalls gültigen Medicals!!

  • Ja Michael, sehe ich zu 100% genauso. Hab das ohne Ende mit denen durch diskutiert, letztlich rücken die erst die Lizenz raus, wenns nach deren Regel läuft, wie immer im Leben.

    Grüße!
  • Carlson schrieb:
     wenns nach deren Regel läuft

    Sehr bedauerlich eine solche Haltung!
    Im Streitfall wäre ich mir aber trotzdem nicht so sicher, schließlich ist der Einfluss- und Entscheidungsbereich des DAeC kein luftrechtliches Niemandsland.
    Aber was soll's, ich hab ja meine Lizenz .... ...... noch ......


    Michael


    Kommst Du morgen vielleicht nach BP?

  • Hi Michael,

    hatte ich vor, grad auf Gespräche mit dir hatte ich mich gefreut, natürlich auch mit den vielen anderen, klar.
    Aber, ich mußte Tannheim ungeplant etwas verlängern und somit ein paar private Termine auf diesen Samstag verschieben, bzw. wurden durch meine bessere Hälfte verschoben;-)) Im Zuge des "Hausfriedens" und auch so wäre ich mir nicht sicher, ob mein Hausschlüssel noch passt, wenn ich Morgen nach BP fliege....;-)))
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