Transponderpflicht

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • FlyingDentist schrieb:
    .......verbietet dann natürlich auch das Eintauchen ........
    Ich wusste doch, dass wir alle das nicht gewusst haben, aber wussten, dass FD das wusste. (Gott sei Dank!)
    Und besonders toll finde ich den Hinweis darauf, dass für das Eintauchen natürlich eine gesonderte Lizenz (z.B. vom VDST oder PADI) erforderlich ist. Wobei ich darauf hinweisen möchte, dass inzwischen die Anforderunegn an das deutsche medical fürs Tauchen höher liegen als die für's Fliegen class two.

    P.S. Ich habe mir erlaubt der Redaktion der "heute Show" einen link zu diesem fred zu schicken. Für heute ist es wohl zu spät, aber bis nächsten Freitag wird es hier sicher noch manchen wertvollen Text gegeb. ;-)
  • Rteissen schrieb:
    Ich wusste doch, dass wir alle das nicht gewusst haben, aber wussten, dass FD das wusste. (Gott sei Dank!)

    Es wird auch höchste Zeit, dass das mal anerkannt wird!!


    Rteissen schrieb:
    Und besonders toll finde ich den Hinweis darauf, dass für das Eintauchen natürlich eine gesonderte Lizenz (z.B. vom VDST oder PADI) erforderlich ist. 

    So? Wo soll ich diesen Hinweis gegeben haben?


    Rteissen schrieb:
    P.S. Ich habe mir erlaubt der Redaktion der "heute Show" einen link zu diesem fred zu schicken. Für heute ist es wohl zu spät, aber bis nächsten Freitag wird es hier sicher noch manchen wertvollen Text gegeb. ;-)

    ... die warten bestimmt auf Deinen (göttlichen) Eingebungen (ab 08:50) ....


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    Rteissen
    schrieb:

    Und besonders toll finde ich den Hinweis darauf, dass für das Eintauchen natürlich eine gesonderte Lizenz (z.B. vom VDST oder PADI) erforderlich ist. 

    So? Wo soll ich diesen Hinweis gegeben haben?

    Ne, stimmt, so perfekt war dein posting nicht. Du hast nur darauf hingewiesen, dass das "Eintauchen" nicht erlaubt sei. Ich habe dann erweitert mit dem Hinweis, wie man die Erlaubnis erlangen kann. So alles roger?

    ABER:
    Na dann möchte ich mal eine  Diskussion über den Wert eines “Kommas” in der deutschen Sprache anstossen.

    So lautet der Text im Gesetzt: 
”Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser.”

    Vor dem Komma zum Thema über Städten. Katastrophengebiete etc. werden die metrischen Angaben über die Abstände wie folgt genannt:
    ”....300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern”.

    Nach dem Komma geht es um die “übrigen Fälle”, also keine Städte etc.... und dort steht:
    ”in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser."
    
Da gibt es keine Angabe über den seitlichen Abstand. Watt nu FDu?????

    Gut, wenn wir all die unkultivierten Aktivitäten im Kulturerbe auf der Loreley als katastrophal bezeichnen, dann ist die Loreley natürlich ein Katastrophengebiet und unterliegt den vor dem Komma definierten seitlichen Abständen.
    Aber sonst? Nix von seitlichen Abständen.....

    P.S. Wäre schön wenn ein motorischer Alpenflieger mal seinen Senf zu den seitlichen Abständen bei Flügen in den Tälern abdrücken würde, nicht nur ein mittelgebirgiger Hesse.
  • Rteissen schrieb:
    ”in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser."
    
Da gibt es keine Angabe über den seitlichen Abstand.

    Völlig richtig!
    Deshalb hatte ich, ergänzend zu rlippok geschrieben:
    "Von der Spitze des Fahnenmastes - falls der noch dort steht - 600 m horizontal und 150 bzw. 300 m vertikal, je nachdem wieviel Menschen sich auf dem Küppel tummeln."

    Natürlich wird nur ein Richter im juristischen Nachgang entscheiden können, ob die Masse der Loreleyausflügler den Tatbestand einer Menschenansammlung nach LuftVO § 6 Abs.1 erfüllt haben, was dann auch die Einhaltung des horizontalen Mindestabstands geboten hätte.


    Michael


    PS:


    Rteissen schrieb:
    Watt nu FDu?????

    Genaues Lesen lohn sich nicht nur bei Verordnungstexten sondern auch manchmal bei meinen Beiträgen.

  • FlyingDentist schrieb:

    Genaues Lesen lohn sich nicht nur bei Verordnungstexten sondern auch manchmal bei meinen Beiträgen.

    Genau das habe ich getan, dein posting genau gelesen. Und der Lohn der Müh?
    Zitat aus deiner Eingangspost:
    "Von der Spitze des Fahnenmastes - falls der noch dort steht - 600 m
    horizontal und 150 bzw. 300 m vertikal,
    je nachdem wieviel Menschen sich
    auf dem Küppel tummeln.
    "

    Dort behauptest Du, dass es einen im Gesetz definierten seitlichen Abstand gibt, der in beiden Fällen einzuhalten ist, über Menschenansammlungen etc. auf der einen und ohne solche Ansammlungen etc. auf der anderen.
    Das steht eben im Gesetz nicht so! Siehe Komma!
  • FlyingDentist schrieb:

    Natürlich wird nur ein Richter im juristischen Nachgang entscheiden können, ob die Masse der Loreleyausflügler den Tatbestand einer Menschenansammlung nach LuftVO § 6 Abs.1 erfüllt haben, was dann auch die Einhaltung des horizontalen Mindestabstands geboten hätte.

    Noch was zu deinem Thema Genauigkeit.
    Ich behaupte mal steif und fest, dass ein Richter sich niemals um die Masse der Loreleyausflügler kümmern wird, sondern nur um die Menge. Obwohl unter ULer das "Masse" ja ein runnig Thema ist.
    Sicher werden 200 Mitglieder von Weight Watcher auf Loreley-Tour mit Salatbuffet glatt durch die Masse von 100 richtigen Harley Fahrern dortselbst aufgewogen. ;-)
  • Rteissen schrieb:
    Dort behauptest Du, dass es einen im Gesetz definierten seitlichen Abstand gibt, der in beiden Fällen einzuhalten ist, über Menschenansammlungen etc. auf der einen und ohne solche Ansammlungen etc. auf der anderen.

    Es ist müsig sich mit Dir zu streiten*, aber die logische Verknüpfung in meinem Posting - alle möglichen Mindestabstände zusammengefasst auf der einen Seite - und die Bedingung für welche die Mindestabstände, horizontal wie vertikal, jeweils zutreffend wären auf der andrene Seite - lassen Deine Interpretation nicht zu.


    Michael


    *) wie recht ich hatte, noch bevor ich dieses Posting lesen konnte: "...dass ein Richter sich niemals um die Masse der Loreleyausflügler kümmern wird, sondern nur um die Menge."
    Wahrscheinlich heißt es auch in der Berichterstattung künftig nur noch "Mengenansammlung (von Menschen)"?!?

  • Mir ging es bei der Eröffnung des Themas ja nur darum, ob ich in den Alpen ohne Transponder fliegen darf.

    Aber ich habe meinen Fluglehrer jetzt gefragt und er sagt ja. Solang man nicht mehr als 3500ft GND fliegt.
    Das ist ja mit dem höheren Wert gemeint.

    Aber lustige Diskussion....


    Simon
  •  

  • Meine Frage bezieht sich nur auf den deutschen Raum.
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