FlyingDentist schrieb:Ich wusste doch, dass wir alle das nicht gewusst haben, aber wussten, dass FD das wusste. (Gott sei Dank!)
.......verbietet dann natürlich auch das Eintauchen ........
Rteissen schrieb:
Ich wusste doch, dass wir alle das nicht gewusst haben, aber wussten, dass FD das wusste. (Gott sei Dank!)
Es wird auch höchste Zeit, dass das mal anerkannt wird!!
Rteissen schrieb:
Und besonders toll finde ich den Hinweis darauf, dass für das Eintauchen natürlich eine gesonderte Lizenz (z.B. vom VDST oder PADI) erforderlich ist.
So? Wo soll ich diesen Hinweis gegeben haben?
Rteissen schrieb:
P.S. Ich habe mir erlaubt der Redaktion der "heute Show" einen link zu diesem fred zu schicken. Für heute ist es wohl zu spät, aber bis nächsten Freitag wird es hier sicher noch manchen wertvollen Text gegeb. ;-)
... die warten bestimmt auf Deinen (göttlichen) Eingebungen (ab 08:50) ....
Michael
FlyingDentist schrieb:Ne, stimmt, so perfekt war dein posting nicht. Du hast nur darauf hingewiesen, dass das "Eintauchen" nicht erlaubt sei. Ich habe dann erweitert mit dem Hinweis, wie man die Erlaubnis erlangen kann. So alles roger?
Rteissen schrieb:Und besonders toll finde ich den Hinweis darauf, dass für das Eintauchen natürlich eine gesonderte Lizenz (z.B. vom VDST oder PADI) erforderlich ist.So? Wo soll ich diesen Hinweis gegeben haben?
Rteissen schrieb:
”in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser."
Da gibt es keine Angabe über den seitlichen Abstand.
Völlig richtig!
Deshalb hatte ich, ergänzend zu rlippok geschrieben:
"Von der Spitze des Fahnenmastes - falls der noch dort steht - 600 m horizontal und 150 bzw. 300 m vertikal, je nachdem wieviel Menschen sich auf dem Küppel tummeln."
Natürlich wird nur ein Richter im juristischen Nachgang entscheiden können, ob die Masse der Loreleyausflügler den Tatbestand einer Menschenansammlung nach LuftVO § 6 Abs.1 erfüllt haben, was dann auch die Einhaltung des horizontalen Mindestabstands geboten hätte.
Michael
PS:
Rteissen schrieb:
Watt nu FDu?????
Genaues Lesen lohn sich nicht nur bei Verordnungstexten sondern auch manchmal bei meinen Beiträgen.
FlyingDentist schrieb:Genau das habe ich getan, dein posting genau gelesen. Und der Lohn der Müh?Genaues Lesen lohn sich nicht nur bei Verordnungstexten sondern auch manchmal bei meinen Beiträgen.
FlyingDentist schrieb:Noch was zu deinem Thema Genauigkeit.Natürlich wird nur ein Richter im juristischen Nachgang entscheiden können, ob die Masse der Loreleyausflügler den Tatbestand einer Menschenansammlung nach LuftVO § 6 Abs.1 erfüllt haben, was dann auch die Einhaltung des horizontalen Mindestabstands geboten hätte.
Rteissen schrieb:
Dort behauptest Du, dass es einen im Gesetz definierten seitlichen Abstand gibt, der in beiden Fällen einzuhalten ist, über Menschenansammlungen etc. auf der einen und ohne solche Ansammlungen etc. auf der anderen.
Es ist müsig sich mit Dir zu streiten*, aber die logische Verknüpfung in meinem Posting - alle möglichen Mindestabstände zusammengefasst auf der einen Seite - und die Bedingung für welche die Mindestabstände, horizontal wie vertikal, jeweils zutreffend wären auf der andrene Seite - lassen Deine Interpretation nicht zu.
Michael
*) wie recht ich hatte, noch bevor ich dieses Posting lesen konnte: "...dass ein Richter sich niemals um die Masse der Loreleyausflügler kümmern wird, sondern nur um die Menge."
Wahrscheinlich heißt es auch in der Berichterstattung künftig nur noch "Mengenansammlung (von Menschen)"?!?
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