Wittbird schrieb:Der Themenstarter hat diese beiden Aspekte in seiner Eingangsfrage miteinander verbunden.
P.S. ... und was hat eigentlich die Sicherheitsmindesthöhe mit der Transponderpflicht zu tun?
QuaxC42 schrieb:Um es noch zu präzisieren:
Das einzige Luftfahrzeug ist ein Ballon, den Ballone fährt man und fliegt nicht.
Ein Flugzeug fliegt und ist somit kein Luft-Fahrzeug.
Ein Luftsportgerät kann alles sein nur kein Luft-Fahrzeug. Oder sehen wir aus wie Ballone?
Allerdings, welchen Sport ich da oben am Gerät mache, habe ich bisher noch nicht herausgefunden.
Da bei den vielen Regeln und Vorschriften sowieso keiner durchblickt (vielleicht der FD ?) benutze ich einfach den gesunden Menschenverstand. Höhe ist Sicherheit.
Grüße
Peter
...also hat die allgemeine Luftfahrt nur mit Ballonen und natürlich Zeppelinen zu tun...sehr interessant. Wie stehts denn mit der Raumfahrt? ...die fahren doch auch, sind ja Schiffe....also Raumschiffe...
Vieleicht sollte man ersteinmal den Begriff "Luftfahrzeug" erklären...
Frei nach Wiki:
§ 1 Abs. 2 des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) definiert den Begriff Luftfahrzeug für die weitere Verwendung im deutschen Luftrecht durch eine Listung von Hauptgruppen. Umgekehrt ist somit jedes einzelne Luftfahrzeug nach deutschem Recht eindeutig einer dieser Luftfahrzeugklassen zuzuordnen:
Gruß,
Volker
Rteissen schrieb:Ja, gut, aber hätte man das Thema nicht einfach mit der DFS Grafik erklären können? Rechts unten löst sich das Problem doch wunderbar in Luft auf, ohne erneut 200 Beiträge zur Sicherheitsmindesthöhe zu erzeugen.Wittbird schrieb:Der Themenstarter hat diese beiden Aspekte in seiner Eingangsfrage miteinander verbunden.
P.S. ... und was hat eigentlich die Sicherheitsmindesthöhe mit der Transponderpflicht zu tun?
Wittbird schrieb:Hätte "man" auch "Mann" oder "Frau", also auch Du schon am 14. tun können. Haste aber nicht, also beklag dich nicht über eigene Unterlassungen .... ;o)
Ja, gut, aber hätte man das Thema nicht einfach mit der DFS Grafik erklären können? R
Petra
Rteissen schrieb:Ich hab′s eben erst heute gelesen?Wittbird schrieb:Hätte "man" auch "Mann" oder "Frau", also auch Du schon am 14. tun können. Haste aber nicht, also beklag dich nicht über eigene Unterlassungen .... ;o)
Ja, gut, aber hätte man das Thema nicht einfach mit der DFS Grafik erklären können? R
Petra
Nun ja - und wenn es 300 werden ist es doch auch egal - dafür
gibt es so ein Forum doch letztendlich, oder?! :-)))
UL-Peter schrieb:Von oben nach unten oder von unten nach oben, ich bin da nicht sicher. Frag mal FD ;O)
Von wo aus wird eigentlich die Sicherheitsmindesthöhe an der Loreley aus gemessen? ;-)
Rteissen schrieb:UL-Peter schrieb:Von oben nach unten oder von unten nach oben, ich bin da nicht sicher. Frag mal FD ;O)
Von wo aus wird eigentlich die Sicherheitsmindesthöhe an der Loreley aus gemessen? ;-)
UL-Peter schrieb:
Von wo aus wird eigentlich die Sicherheitsmindesthöhe an der Loreley aus gemessen? ;-)
Von der Spitze des Fahnenmastes - falls der noch dort steht - 600 m horizontal und 150 bzw. 300 m vertikal, je nachdem wieviel Menschen sich auf dem Küppel tummeln.
Der einzuhaltende Horizontalabstand verbietet dann natürlich auch das Eintauchen ("tiefer Loreleyvorbeiflug") in den Rheingraben, dessen lichte Weite in Höhe der Loreley sicherlich schmaler sein dürfte als 1.200 m.
Michael