Transponderpflicht

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • lazysting schrieb:
    Vielleicht sollten wir den Begriff Sicherheitsmindesthöhe (von Simon verwendet) eintauschen gegen Mindesthöhe bei Überlandflügen, dann diskutieren wir nicht aneinander vorbei.

    Bei allem Respekt, das ist dummes Zeug, da gibt's nix einzutauschen oder aneinander vorbei zu diskutieren.
    Die  "Sicherheitsmindesthöhe" ist ein feststehender Begriff und genau wie die "Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln" im § 6 LuftVO definiert.
    Simons Frage zeigt, dass er sich über diese Definitionen noch nicht vollends im Klaren ist, was man ihm als Flugschüler natürlich nachsehen muss.
    Du aber hast beide Begriffe/Definitionen tatsächlich verwechselt, was man einem so erfahrenen Flieger, wie Du einer nach eigenen Angaben ja bist, auf keinen Fall durchgehen lassen kann!!


    Michael

  • @FlyingDentist

    Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen, bla bla.

    Es geht um das richtige Verhalten beim Fliegen. Übrigens habe ich gestern mit einem Profi darüber geredet, der meine Ansicht, was das Fliegen  angeht, nicht das Reden, in Gänze bestätigt hat. Mir reicht das und Simon vielleicht auch.

    Wegen Deines Urteils über meine missverständlichen Begriffsaussagen, werde ich mich bestimmt nicht hinter einen Zug werfen.

    Die Art Deiner Diskussion, die ich schon seit längerem hier verfolge, amüsiert mich allerdings doch dann und wann.

    Ach ja, noch etwas. Ich habe nie behauptet ein erfahrener Flieger zu sein. Ich habe nur geschrieben, dass ich seit 1996 fliege und noch immer am Leben bin. Was ich kann und was nicht, beurteilt mein Fluglehrer ggf. ein Prüfer, sonst niemand!

    Besuche uns doch mal am Feuerstein, der ist jetzt übrigens unter neuer Leitung, gerne würde ich Dich zu einem Kaffee einladen. Aber bitte komme mit dem Flieger, nicht mit dem Gesetzbuch.

    Nix für ungut!

  • lazysting schrieb:

    Besuche uns doch mal am Feuerstein, der ist jetzt übrigens unter neuer Leitung, gerne würde ich Dich zu einem Kaffee einladen. Aber bitte komme mit dem Flieger, nicht mit dem Gesetzbuch.


    soso!
  • @rlippok


    Der Bericht ist aus dem Jahre 2003 !!


    Das sagt alles über den Versuch jetzt zu stänkern.


    Bitte bleibe doch mal geschmeidig und vor allem sachlich, vielen Dank.


    Auch Dich lieber rlippok lade ich zu einem Kaffee ein. Bitte PN an mich, würde mich freuen, wenn Du kommst und danach berichten wirst, wie nett es bei uns (natürlich mit mir) war :-).


    Nix für ungut.

  • Ja, und um die Diskussion etwas wiederzubeleben, wer von uns meint ein Luftfahrzeug zu fliegen? (Zur Erinnerung:"Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen
    sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder
    Wasser durchzuführen...") Ich, zum Beispiel, fliege ein Luftsportgerät :)
  • Um es noch zu präzisieren:

    Das einzige Luftfahrzeug ist ein Ballon, den Ballone fährt man und fliegt nicht.  

    Ein Flugzeug fliegt und ist somit kein Luft-Fahrzeug.

    Ein Luftsportgerät kann alles sein nur kein Luft-Fahrzeug. Oder sehen wir aus wie Ballone?

    Allerdings, welchen Sport ich da oben am Gerät mache, habe ich bisher noch nicht herausgefunden.

    Da bei den vielen Regeln und Vorschriften sowieso keiner durchblickt (vielleicht der FD ?) benutze ich einfach den gesunden Menschenverstand. Höhe ist Sicherheit.

    Grüße

    Peter   

  • LOL,

    dann gibt es im Grunde ja keine Sportpilotenlizenz ... Rumpfbeugen, Klimmzüge oder Bogenschießen während des Fliegens sieht sch.. aus :-)

  • MediaCix schrieb:

    dann gibt es im Grunde ja keine Sportpilotenlizenz ...
    Richtig. Die gibt es auch nicht.
  • Hallo ikono,

    > mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen
    sind in einer Höhe von
    > mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder
    Wasser
    > durchzuführen...") Ich, zum Beispiel, fliege ein Luftsportgerät :)

    Ähm..   "Luftsportgeräte" sind zwar nach LuftVG §1 (2) keine "Flugzeuge",
    aber alle "Luftsportgeräte" sind nach dem Gesetz natürlich auch "Luftfahrzeuge".
    D.h. auch für uns gelten die 2000ft Überlandflughöhe!


    Es sind eben oftmals die _Feinheiten_ auf die es ankommt, wenn es drauf ankommt...  :-))

    BlueSky9
  • General Aviation gibt es in der Form seit ca. 100 Jahren. LuftVG seit 1981 und hat dabei Vorgänger-Gesetze aus 1954 ersetzt. 2012 und 13 laufen allein in diesem Forum drei kontroverse, aggressive Diskussionen über das Thema.




    Wie konnte eigentlich General Aviation in der Zeit von 1981 und 2012 passieren? Dreißig Jahre kamen die Piloten und der Gesetzgeber, sogar Gegner damit klar aber seit einem Jahr hat ein Forum dreifachen Diskussionsbedarf zu einem völlig klaren Thema und findet immer noch keinen Konsens.




    Es gibt offenbar deutliche Ausbildungsunterschiede UL zu JAR oder FCL. Nur will man das in soeiner Deutlichkeit eigentlich nicht sehen.

    Petra

    P.S. ... und was hat eigentlich die Sicherheitsmindesthöhe mit der Transponderpflicht zu tun?
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