• Naja, ich konnte ja nicht wissen, dass Herr Horak, der Licensing Director der Civil Aviation Authority of the Czech Republic offensichtlich ein kompletter Vollidiot ist, der auf eine präzise Frage nach Microlights und LP-Level so einen Quatsch antwortet und gar nicht weiß, dass er überhaupt nicht zuständig ist.

    Danke, dass Du das richtig gestellt hast. Vielleicht sollte ich ihm Deine Einschätzung mitteilen.

    Michael

  • FlyingDentist, lass und doch wenigstens so tun, als hätten wir Diskussionskultur. Was haben wir hier: Du hast die CAA Auskunft vom Licensing Director, der für die Microlights nicht zuständig ist. Wir haben DEINE Interpretation von SHOULD und daraus sollen wir nun schließen, dass wir alle von 1500 Euro Bußgeld bedroht sind. Andererseits haben wir die LAA Auskunft, dass für Microlights in CZ kein LP gefordert ist.

    Ich kann beim besten Willen nur zwei unterschiedliche Positionen erkennen, aber noch keinen Vollidioten. Auch habe nicht ich hier etwas richtig gestellt, schon gar keinen Idioten-Titel. Ich habe nur auf die Diskrepanz Deiner Interpretation hingewiesen.

    Also: Tu Dir selbst einen Gefallen und frag mal bei LAA nach, denn nach AIP gen 1.2.6.2 ist für Deutsche Microlights nichts anderes gefordert als das was ich bereits geschrieben habe - nichtmal BZF, das, wie wir wissen, UIT-Krams ist. Du must selbst fragen, meine Antwort würdest Du ohnehin nihct glauben wollen.

    Deine Schwarzseherei (Übergewichte, Rettungsgeräte, Haftungen ...) ist ja nun schon legendärer als deine aufklärerische Leistung, also versuch hier wenigstens, die Sache mal von der anderen Seite zu beleuchten und du wirst sehen: Wenigstens von dieser Seite, nur dieses eine Mal gibt es keine außergewöhnliche Bedrohung des trügerischen UL-Friedens, jedenfalls bis wir ein neues Thema finden.

    Truxxon
  • truxxon schrieb:
    Deine Schwarzseherei (Übergewichte, Rettungsgeräte, Haftungen ...) ist ja nun schon legendärer als deine aufklärerische Leistung
    Truxxon
    Daaanke! ;-))
  • FlyingDentist schrieb:
    cumulus schrieb:

    Die zweite Gruppe sind die Inhaber von alten BZF1 und AZF, die eine pauschale LP bis Ende 2010 bekommen haben, die aber nur als Papier und nicht als Eintrag existiert.


    Das ist definitiv falsch! Schau mal hier. Wenn dieser Lizenzinhaber nun morgen den LP-Test bei der BNA besteht, wird die Verlängerung sofort und durch die BNA in den Schein eingetragen.
    Den eindeutigen Gesetzestext wer den Verlängerungseintrag des LP-Tests vornimmt, gibt es schon, da muss niemand mehr was basteln!

    Michael

    PS: Jeder der eine Level 4-Bescheinigung bis 31.12.2010 hat und im Laufe des Jahres die Lizenz verlängern bzw. ändern muss aber auch jeder, der den Lappen verliert und einen neuen beantragt, bekommt diesen Eintrag.
    Meine Beschreibung war völlig richtig:
    - Alle Altinhaber haben eine separate Bescheinigung erhalten, die dem Flugfunkzeugnis beizufügen war.
    - Deiner beigefügten Kopie kann man entnehmen, das sie erst gerade kürzlich in 2010 ausgestellt wurde und es keinen Hinweis auf einen Eintrag durch die BNA zu erkennen gibt. Ich sehe nur den Stempel des RP, der, genau wie ich es gesagt habe, diesen Eintrag in den neuen Schein macht. z.Zt. Denn man überlegt dies an die prüfenden Stellen zu delegieren, man weiß aber noch nicht wie. 
    Noch dazu ist die Abbildung nicht die Bescheinigung einer bestandenen Verlängerungsprüfung sondern der Eintrag über die prüfungslose Pauschalverlängerung.
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