truxxon: FlyingDentist, ich werde natürlich nicht den Affen für Dich machen.
Das wollte ich auch nicht beabsichtigen! Vielleicht wollte ich Dich aber ein bisschen aus Deiner so wohl gehüteten Anonymität locken??
truxxon: ich glaube keine Bußgeld-Schauermärchen weder zum LP noch zur Lupo
D.h., Du bist der Ansicht, der Vortag von cumulus bzügl. der € 1.500,- Strafandrohung ist eine Ente??
truxxon: Wieviel Bußgelder hast Du denn schon so bezahlt, wieviel mal gewogen, wieviel mal kontrolliert?
Du hast ja recht. Ich bin bisher in den vielen Jahren auch nur einmal nach meiner Lizenz gefragt worden und mehr auch nicht. Und ich fliege auch nie weniger als 60 Stunden im Jahr.
truxxon: Ich kann beim besten Willen nichts von LP lesen.
Nun, die CZ AIP verweist bezüglich weiterer Informationen ja direkt auf den CZ Aeroklub. Der kann aber offensichtlich gar kein Englisch, zumindest sind seine Seiten nur auf Tschechisch verfügbar.
Ich habe jetzt einfach mal die CZ CAA angeschrieben, die Antwort wird hoffentlich alles klären.
Michael
PS: Den LP-Test mit ausreichendem Level für Englisch scheinst Du ja zu haben. Wie sieht's denn aber mit dem Jodeldiplom Nr. 420 für die Alpenländer aus??
pinguair schrieb:Da bist Du auf dem völlig falschen Dampfer:
Ich ruf mal am Mo bei der BNA an und frag mal nach ob der Lev 6 übertragbar ist in mein AZF... wäre ja super aber so wie sich die deutschen anstellen denk ich ned das das geht.
cumulus schrieb:
Da bist Du auf dem völlig falschen Dampfer:
Sooo abwegig ist das gar nicht, schließlich bescheinigt die BNA die Verlängerungsprüfung auch direkt in der Lizenz.
Michael
FlugfunkV
§ 15
Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache
...
(4) Bei erfolgreicher Sprachprüfung stellt die Bundesnetzagentur eine Bescheinigung über den Nachweis der nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal geforderten Kenntnisse der englischen Sprache aus. Bei erfolgreicher Verlängerungsprüfung kann die Bundesnetzagentur durch Eintrag in den Luftfahrerschein die Gültigkeit des Nachweises verlängern.
...
D-MYLI schrieb:Moin Roland,
Wie soll denn das mit dem Eintrag funktionieren, wenn es noch keine konkreten Vorstellungen über die BZF "verlängerung" oder Nachprüfung gibt. Ich lege schon Wert darauf das BZF I weiter zu nutzen, da ich auch Österreich anfliegen will. :-))
D-MYLI schrieb:Roland, entspann dich, lehne dich zurück, schließe deine Augen und genieße den Tag. Du fliegst SPL, hast BZF und die Welt ist rund und schön. Du brauchst nichts zu verlängern. Das ganze LP-Geeiere betrifft nur die PPL′er.
Dierse Thread ist für mich immer verwirrender.
...
Es bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig als später wieder einen "Nachtrag" zur Lizenz zu beantragen was wieder ein paar € sind..
Wird man auf der AERO irgend etwas erfahren ?
Roland
cumulus schrieb:Das ist definitiv falsch! Schau mal hier. Wenn dieser Lizenzinhaber nun morgen den LP-Test bei der BNA besteht, wird die Verlängerung sofort und durch die BNA in den Schein eingetragen.Die zweite Gruppe sind die Inhaber von alten BZF1 und AZF, die eine pauschale LP bis Ende 2010 bekommen haben, die aber nur als Papier und nicht als Eintrag existiert.
truxxon schrieb:
Die CAA verweist tatsächlich auf den Aeroclub, aber nur wegen der Verfahren. Vorher, ganz oben, schreibt sie von PPL-A Piloten und unterscheidet zwischen VFR und IFR. Keine tieferen Lizenzen und keine Verallgemeinerungen. Für mich ist die Sache irgendwie klar.
Truxxon
Tja truxxon,
hier ist nun die Antwort von der CZ CAA:
Dear Sir,
You should have at least ICAO level 4 certificate.
Best regards
Vladimir Horak, Licensing Director, the Civil Aviation Authority of the Czech Republic
Dear Sirs,
I'd like to visit your country by Microlight Aircraft this summer.
As a Microlight pilot flying in your airspace, must I fulfil the ICAO Language Proficiency Requirements and have a level 4 certification of my English language skills?
I look forward to hearing from you.
Yours faithfully
Michael
Nur das da keine Unstimmigkeiten aufkommen. "You should have at least..." ist im Zusammenhang mit meiner Frage eindeutig als "Sie müssen mindestens ... haben" zu übersetzen.
Das bedeutet demnach, dass man als UL-Pilot beim Einflug nach Tschechien mindestens den LP-Test Level 4 haben muss, sonst könnte es Probleme geben. Ob das dann unbedingt € 1.500,- Bußgeld sind, steht dahin.
Bemerkenswert ist aber, was man von den diesbezüglichen Aussagen unserer Behörden und der Beauftragten zu halten hat.
Michael
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