• truxxon: FlyingDentist, ich werde natürlich nicht den Affen für Dich machen.
    Das wollte ich auch nicht beabsichtigen! Vielleicht wollte ich Dich aber ein bisschen aus Deiner so wohl gehüteten Anonymität locken??


    truxxon: ich glaube keine Bußgeld-Schauermärchen weder zum LP noch zur Lupo
    D.h., Du bist der Ansicht, der Vortag von cumulus bzügl. der € 1.500,- Strafandrohung ist eine Ente??


    truxxon: Wieviel Bußgelder hast Du denn schon so bezahlt, wieviel mal gewogen, wieviel mal kontrolliert?
    Du hast ja recht. Ich bin bisher in den vielen Jahren auch nur einmal nach meiner Lizenz gefragt worden und mehr auch nicht. Und ich fliege auch nie weniger als 60 Stunden im Jahr.


    truxxon: Ich kann beim besten Willen nichts von LP lesen.
    Nun, die CZ AIP verweist bezüglich weiterer Informationen ja direkt auf den CZ Aeroklub. Der kann aber offensichtlich gar kein Englisch, zumindest sind seine Seiten nur auf Tschechisch verfügbar.
    Ich habe jetzt einfach mal die CZ CAA angeschrieben, die Antwort wird hoffentlich alles klären.


    Michael


    PS: Den LP-Test mit ausreichendem Level für Englisch scheinst Du ja zu haben. Wie sieht's denn aber mit dem Jodeldiplom Nr. 420 für die Alpenländer aus??

  • pinguair schrieb:
    Ich ruf mal am Mo bei der BNA an und frag mal nach ob der Lev 6 übertragbar ist in mein AZF... wäre ja super aber so wie sich die deutschen anstellen denk ich ned das das geht.
    Da bist Du auf dem völlig falschen Dampfer:
    1) Die BNA ist eine von den vielen Stellen, die LP Prüfungen abnehmen dürfen. Autorisiert dazu vom LBA bis Level 4. Die entscheiden nicht, wie in Non-D-Land erteilte Lizenzen hier anerkannt werden. Dafür ist das LBA zuständig.
    2) Der bestandene Level wird nicht ins AZF eingetragen, sondern in die Fluglizenz. Dazu berechtigt ist bisher allein die Flugschein führende Stelle, LBA, RP, Luftamt.....

  • cumulus schrieb:

    Da bist Du auf dem völlig falschen Dampfer:
     


    Sooo abwegig ist das gar nicht, schließlich bescheinigt die BNA die Verlängerungsprüfung auch direkt in der Lizenz.


    Michael


    FlugfunkV
    § 15
    Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache
    ...
    (4) Bei erfolgreicher Sprachprüfung stellt die Bundesnetzagentur eine Bescheinigung über den Nachweis der nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal geforderten Kenntnisse der englischen Sprache aus. Bei erfolgreicher Verlängerungsprüfung kann die Bundesnetzagentur durch Eintrag in den Luftfahrerschein die Gültigkeit des Nachweises verlängern.
    ...

  • Im Laufe der vergangenen Woche habe ich drei Telefonate geführt, mit der BNA, dem LBA und einer Bezirksregierung. Alle drei haben bestätigt, dass bisher nur die Regel gilt:
    Autorisierte Stellen wie BNA, Flugschulen, Sprachschulen, Bundespolizei etc dürfen nur die Bescheinigung über die bestandene Prüfung ausstellen, den Eintrag in die Fluglizenz darf bisher nur die Scheinführende Stelle machen. Man denkt über Regeln nach dies ähnlich wie einem Überprüfungsflug auch zu delegieren. Das ist aber nicht unproblematisch, weil dann z.B. eine Sprachschule in der Urkunde Luftfahrerschein "rumwerkeln" würde.

    Aber bei der Frage an pinguinair ging es mir darum, wie es kommt, dass er "glaubt" im SPL eine BZF 1, im PPL ein BZF 2 aber grundsätzliche ein AZF zu haben. Dieser Glaube und die Vielfalt ließen mich wundern.

    Ad on:

    Heute gibt es zwei Gruppen legitimer “Funker”:
    Die eine sind die Frischlinge mit einem kürzlich erworbenen BZF1 oder AZF incl. ganz frischer LP. Vermutlich ist sowohl Funklizenz plus LP im Flugschein eingetragen. Ich habe einen solchen Schein noch nicht gesehen. Die sind aber so neu, dass von denen noch keiner eine Verlängerungsprüfung gemacht hat, die dann hätte von einer prüfenden Stelle eingetragen werden können.

    Die zweite Gruppe sind die Inhaber von alten BZF1 und AZF, die eine pauschale LP bis Ende 2010 bekommen haben, die aber nur als Papier und nicht als Eintrag existiert.
    Wenn man sich dann der Verlängerungsprüfung dieser pauschalen Bescheinigung stellt, dann ist dies ja eigentlich keine echte Verlängerung einer LP, weil wir die ja nie so wie ein AZF-Frischling abgelegt haben und deshalb auch in keiner Fluglizenz eingetragen sein kann, es sich also um eine Art Ersteintrag handelt. Wegen der Gültigkeitsdauer der LP hat bis heute und wird in den nächsten Monaten auch keiner eine echte Verlängerungsprüfung machen. Deshalb basteln die Behörden ja gerade noch an in aller Ruhe an der Umsetzung der Vorgaben aus Deiner zitierten FlugfunkV, wer den eine echte Verlängerungsprüfung im Flugschein bescheinigen darf. 
  • Dierse Thread ist für mich immer verwirrender.
    Meine SPL Lizenz hat den Eintrag einer..Flugfunkdienstberechtigung für Boden- oder Luftfunkstellen in englischer und deutscher Sprache für Flüge nach Sichtflugregeln"
    Eine exakte Nennung von BZF II oder I fehlt. (zum Vergleich in der Lizenz meiner Frau welche "nur" BZF II hat, fehlt "in englische Sprache" ansonsten ist der Text gleich.) Wie sollte dann ein AZF Eintrag aussehen?
    Zum Thema "Nachprüfung" habe ich ebenfalls keinerlei Mitteilung erhalten und ich stehe jetzt vor dem Problem dass ich meine SPL per 30.3.10 verlängern lassen muss. Wie soll denn das mit dem Eintrag funktionieren, wenn es noch keine konkreten Vorstellungen über die BZF "verlängerung" oder Nachprüfung gibt. Ich lege schon Wert darauf das BZF I weiter zu nutzen, da ich auch Österreich anfliegen will. :-))
    Es bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig als später wieder einen "Nachtrag" zur Lizenz zu beantragen was wieder ein paar € sind..
    Wird man auf der AERO irgend etwas erfahren ?
    Roland
  • D-MYLI schrieb:
    Wie soll denn das mit dem Eintrag funktionieren, wenn es noch keine konkreten Vorstellungen über die BZF "verlängerung" oder Nachprüfung gibt. Ich lege schon Wert darauf das BZF I weiter zu nutzen, da ich auch Österreich anfliegen will. :-))
    Moin Roland,

    ich sahe es so, dass der ganze Language Proficency Kram on top kommt. Ich hab das BZF I gemacht und dass ist Lebenslang gültig. Im SPL steht in XII auch nur "BZF I". Wenn ich irgendwann in die Verlegenheit kommen sollte den SPL verlängern zu lassen dann erwarte ich dass das BZF I wieder genauso übernommen wird.

    Ein LP fehlt mir allerdings vorher und auch nachher. BZF I oder II bleibt aber einfach so gpltig.

    Cheers,
    Gorden
  • D-MYLI schrieb:
    Dierse Thread ist für mich immer verwirrender.
    ...
    Es bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig als später wieder einen "Nachtrag" zur Lizenz zu beantragen was wieder ein paar € sind..
    Wird man auf der AERO irgend etwas erfahren ?
    Roland
    Roland, entspann dich, lehne dich zurück, schließe deine Augen und genieße den Tag. Du fliegst SPL, hast BZF und die Welt ist rund und schön. Du brauchst nichts zu verlängern. Das ganze LP-Geeiere betrifft nur die PPL′er.

    @FlyingDentist: Ja, ich glaube tatsächlich, dass die Bußgeld-Geschichte vielleicht keine Ente ist, aber eine von den Geschichten, die im Laufe des Transports von einer Mücke zu einem Elefanten werden. Ein nicht zutreffendes, aber eindrucksvolles Beispiel ist die 388 kg Fascination Geschichte und deren Mutation im Laufe der unterschiedlichen Veröffentlichungen. Andersherum: Immer, wenn ich meine Steuererklärung abgebe, unterschreibe ich unten das Kleingedruckte, nach der ich bis zu x Jahre Haft zu erwarten hätten, wenn ich falsche Angaben machen würde. Das ist aber keine individuelle Drohung als vielmehr der Katalog an Bedrohungen, die jeden betreffen. Einem routinierten ATPLer im Streitfall ein Bußgeld von 1500 aufzuerlegen ohne passende Kausalität dürfte ein anschauliches Besipiel europäischer Rechtsprechung werden und sich über 2-5 Jahr hinziehen.

    Die CAA verweist tatsächlich auf den Aeroclub, aber nur wegen der Verfahren. Vorher, ganz oben, schreibt sie von PPL-A Piloten und unterscheidet zwischen VFR und IFR. Keine tieferen Lizenzen und keine Verallgemeinerungen. Für mich ist die Sache irgendwie klar.

    Truxxon
  • cumulus schrieb:

    Die zweite Gruppe sind die Inhaber von alten BZF1 und AZF, die eine pauschale LP bis Ende 2010 bekommen haben, die aber nur als Papier und nicht als Eintrag existiert.


    Das ist definitiv falsch! Schau mal hier. Wenn dieser Lizenzinhaber nun morgen den LP-Test bei der BNA besteht, wird die Verlängerung sofort und durch die BNA in den Schein eingetragen.
    Den eindeutigen Gesetzestext wer den Verlängerungseintrag des LP-Tests vornimmt, gibt es schon, da muss niemand mehr was basteln!

    Michael

    PS: Jeder der eine Level 4-Bescheinigung bis 31.12.2010 hat und im Laufe des Jahres die Lizenz verlängern bzw. ändern muss aber auch jeder, der den Lappen verliert und einen neuen beantragt, bekommt diesen Eintrag.
  • truxxon schrieb:

    Die CAA verweist tatsächlich auf den Aeroclub, aber nur wegen der Verfahren. Vorher, ganz oben, schreibt sie von PPL-A Piloten und unterscheidet zwischen VFR und IFR. Keine tieferen Lizenzen und keine Verallgemeinerungen. Für mich ist die Sache irgendwie klar.

    Truxxon

    Tja truxxon,
    hier ist nun die Antwort von der CZ CAA:


    Dear Sir,


    You should have at least ICAO level 4 certificate.


    Best regards


    Vladimir Horak, Licensing Director, the Civil Aviation Authority of the Czech Republic



    Dear Sirs,


    I'd like to visit your country by Microlight Aircraft this summer.


    As a Microlight pilot flying in your airspace, must I fulfil the ICAO Language Proficiency Requirements and have a level 4 certification of my English language skills?


    I look forward to hearing from you.


    Yours faithfully

    Michael

    Nur das da keine Unstimmigkeiten aufkommen. "You should have at least..." ist im Zusammenhang mit meiner Frage eindeutig als "Sie müssen mindestens ... haben" zu übersetzen.
    Das bedeutet demnach, dass man als UL-Pilot beim Einflug nach Tschechien mindestens den LP-Test Level 4 haben muss, sonst könnte es Probleme geben. Ob das dann unbedingt € 1.500,- Bußgeld sind, steht dahin.
    Bemerkenswert ist aber, was man von den diesbezüglichen Aussagen unserer Behörden und der Beauftragten zu halten hat.

    Michael

  • ts, ts, ts ... Du fragst doch sonst so gerne: Wo steht das? Daraufhin wird Vladimir Dir den oben bereits zitierten Link geben und dort steht: PPL. Die CAA hat Microlights nicht auf dem Schirm, wie bei uns das LBA auch. Frag einfach diese Herren und du wirst eine Antwort kriegen, die deiner 180° gegenüber steht. Und was nun?

    Also ich langweile mich bei dem ganzen kram, glaube nicht an 1500 Euro Bußgeld und geh lieber fliegen. Aber mein Leben besteht auch nicht daraus, das Haar in der Suppe finden zu wollen, sondern die Suppe zu genießen. Die Gastflug-Regelung D-CZ sagt, dass die gegenseitigen Behähigungen anerkannt werden und gut ist. Dazu gehört der Schein, das Medical, das BZF1 und die Versicherungen. Also, was soll′s?

    Frag spaßeshalber nochmal die LAA und poste mal die Antwort. Dann beraten wir, wie wir mit der Diskrepanz umgehen. Hast du eine Idee, was ein CZ-ULer für einen Einflug nach Deutschland vorhalten müßte? Die ULer in CZ haben nichtmal ein BZF bzw eine lokale Entsprechung. Und wie sollen die das dann mit LP machen?

    Truxxon
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