FlyingDentist schrieb:Ja. Aber keinen LP, weil weder vom LBA noch von CZ gefordert.
@truxxon
Bitte eine klare Antwort, am besten Ja oder Nein: Braucht ein SPL-Inhaber für einen Auslandsflug z.B. nach Tschechien ein BZF I?
Michael
pinguair schrieb:Wenn Du Deine Berechtigung erhalten willst in englischer Sprache den Flugfunkdienst auszuüben, also das BZF1 oder das AZF in vollem Umfang zu erhalten, dann musst Du Dich prüfen lassen.
Andere Frage... Ich hab ein SPL da steht nun in der Lizenz drin ich hab ein BZF I. Ich weis nicht warum da BZF I steht und nicht AZF aber sollte egal sein. Muss ich nun diesen lev 4 Test machen?
FlyingDentist schrieb:Nicht passend zum SPL, aber zu Tschechien:
@truxxon
Bitte eine klare Antwort, am besten Ja oder Nein: Braucht ein SPL-Inhaber für einen Auslandsflug z.B. nach Tschechien ein BZF I?
Michael
cumulus schrieb:Ich hab jetzt die CZ AIP durchforstet und konnte nix über UL und LP finden. Am besten wird man wohl vor dem Einflug mit dem UL mit den dortigen Behörden Kontakt aufnehmen, sonst könnte ich mir vorstellen, dass ein UL-Pilot ohne Übergangsbescheinigung möglicherweise in Erklärungsnotstand gerät und vielleicht erst einmal um € 1.500,- erleichtert wird.
Hätte er die Übergangsbescheinigung nicht mitgeführt, wären 1.500.- € Strafe fällig gewesen.
Aktuell sind 25 Besucher online, davon 1 Mitglied und 24 Gäste.