• In welchen Lufträumen man das BZF braucht steht recht deutlich auf den Seiten der Bundesnetzargentur:

    Wer bei VFR-Flügen den Sprechfunkverkehr ausüben will,
    benötigt hierzu ein BZF I; wenn er den Sprechfunkverkehr nur
    in deutscher Sprache abwickeln will, genügt das BZF II.


    Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:


    • Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten
      und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C
      und D betrieben werden,
    • Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der
      Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden,
    • ...
    Das sind alle Lufträume, in den Hörbereitschaft erforderlich ist. Luftraum B ist in Deutschland nicht eingerichtet, für Luftraum C wäre zusätzlich die CVFR-Berechtigung erforderlich (also CVFR-Ausbildung und ein VOR im Luftfahrzeug), bliebe also für den durchschnittlichen ULer der Luftraum D. Und für den wäre das BZF erforderlich, unabhängig davon ob es sich dabei um eine Kontrollzone handelt oder nicht.

    Das (englischsprachige) BZF I setzt kein BZF II voraus, läßt sich also auch einzeln erwerben. Kostenpunkt für die Prüfung 80 Euro.

    Ob man das BZF im Ausland braucht läßt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt vom jeweiligen Land ab. In Großbritannien und in den USA ist es beispielsweise nicht erforderlich. Beide Länder haben selbst keine Sprechfunkzeugnisse für Piloten. Wie es in anderen Ländern aussieht weiß ich nicht.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Auf der Aero bietet der DAeC die Abnahme von Sprachtests - Level 4 - nach vorheriger Terminabsprache an.
    Guckst Du
  • Ich glaube, das müssen wir hier mal eben durchsortieren. Das BZF ist der Nachweis der Fähigkeit, den geregelten Sprechfunk (hatten wir schon mal) ... und dient dazu, eine deutsche Entsprechung internationaler Abkommen darzustellen. Thema ist TEILNAME AM SPRECHFUNK. 2 macht das in deutscher Sprache, 1 macht das in Englisch und ist das erfüllende Dokument, wenn ein deutscher Pilot (alle Klassen, Hauptsache ist FUNK) die Grenzen ins Ausland überschreitet.

    Die Notwendigkeit ergibt sich primär aus der Bedienung eines Funkgerätes und erst in zweiter Linie im Hinblick auf aviatische Geschicke.

    Kurze Zusammenfassung: Ein BZF braucht also jeder, der ein Funkgerät bedienen will. Für die ULer gibt es national Erleichterungen (Einweisung), aber sobald das Kerlchen ins Ausland will, benötigt er das BZF1. Das will wahrscheinlich dort niemand sehen, aber so sieht die Rechtslage aus.

    Was ist nun Language Proficiency?

    Eine ICAO Idee (und bis dahin auch nicht mehs als eine Idee). Diese Idee wurde den Mitgliedstaaten übermittelt zur Umsetzung in nationales Recht. Das LBA sagt: Joo, baby, machen wir. LP braucht jeder ab PPL, Segler, MoSe und UL brauchen das nicht. Was aber wenn der Deutsche nach Holland fliegt? Genauso. ICAO ist immernoch eine Idee, was zählt ist die Umsetzung in HOLLÄNDISCHES Recht. Die Holländer sagen: LP für PPL, Segler und UL interessieren uns nicht. Aber die Belgier? Schlimmer, die ignorieren das. Franzosen? UL/Segler brauchen keine. Österreich? Wie D. Schweiz? LP ja, aber nur für PPL.

    Macht Euch nicht verrückt wegen LP. Als ULer völlig uninteressant. Vergeßt ICAO. Erinnert Euch mal an eine Eurer Prüfungsfragen Theorie: Was ist relevant für Flüge im Ausland? Nationales Recht! Von abstraktem ICAO Zeug steht da nichts. ICAO wird es dann "Recht" (oder Pflicht), wenn nationale Behörden es umgesetzt haben. Das steht dann in den nationalen AIPs und die Zusammenfassung steht z.B. oben.

    Gute Phrasologie am Funk ist natürlich schon toll und wichtig. Aber mal im ernst, FIS hier und dort kriegt man wohl hin und wenn es mal zu einem kontrollierten Platz gehen soll, heißt es mit oder ohne BZF: ÜBUNG macht den Meister! BZF1 ist eine gute Idee und das einzige, was sich dem ULer juristisch wirklich in den Weg stellt, wenn er aus D raus will. LP ist zwar ein aktuelles Hip-Thema, aber nicht für ULer. Nicht hier und auch sonst nicht in Europa.

    Truxxon
  • Danke für die übersichtliche Zusammenfassung. Diese immer neuen Prüfungen mit den entsprechenden Gebühren nerven schon. Da kommt so eine Nachricht gelegen. :)
  • truxxon: Ein BZF braucht also jeder, der ein Funkgerät bedienen will. Für die ULer gibt es national Erleichterungen (Einweisung), aber sobald das Kerlchen ins Ausland will, benötigt er das BZF1.

    truxxon: LP ist zwar ein aktuelles Hip-Thema, aber nicht für ULer. Nicht hier und auch sonst nicht in Europa

    Widersprichst Du Dir da nicht selbst?

    Du sagst ganz klar, wenn ein ULer ins Ausland will, benötigt er BZF I.
    Und am Ende Deiner Ausführungen schreibst Du plötzlich, dass der Proficiency Test für ULer in ganz Europa keine Thema wäre.

    Tut mir leid, aber diese Logik verstehe ich nicht!

    Seit geraumer Zeit kann man das BZF I nur noch zusammen mit dem LP-Test Level 4 erwerben. Ein BZF I ohne diesen Test wird nicht mehr erteilt. Die "Alt-BZF I-Inhaber" bekamen eine Übergangsfrist eingeräumt und haben zu diesem Zweck eine entsprechende Bescheinigung, gültig bis 31.12.2010, von den Luftämtern/RPs erhalten.
    Ist der LP-Test Level 4 abgelaufen oder nicht vorhanden, wird aus dem BZF I automatisch quasi ein BZF II, da die Berechtigung zur Teilnahme am englischsprachigen Flugfungdienst wegfällt, was den einzigen Unterschied zwischen BZF I und BZF II schließlich ausmacht.
    ULer, die ausschließlich über den SPL verfügen, haben von den Beauftragten keine deratige Bescheinigung bekommen. Demzufolge ist ihr BZF I nun keines mehr und Deiner Logik folgend, dürften sie dann auch nicht mehr ins Ausland fliegen.
    Klär uns auf!

    Michael
  • mhh... also ich hab ein AZF und ich hab keine bescheinigung erhalten das ich noch bis zum 31.12.2010 zeit habe den Test zu machen. Jeder der eine RT BZF I / AZF hat, der muss das bis 31.12.2010 machen... glaube nicht das man da eine Aufforderung von der BNA bekommt. Ich hab zumindest keine erhalten.

    Andere Frage... Ich hab ein SPL da steht nun in der Lizenz drin ich hab ein BZF I. Ich weis nicht warum da BZF I steht und nicht AZF aber sollte egal sein. Muss ich nun diesen lev 4 Test machen? Oder kann ich das auch rauslöschen lassen und dann wieder fröhlich ohne RT Lizenz ins ausland?

    Ich habe unteranderem eine UK RT Lizenz mit Level 6... kann ich diese in den SPL eintragen lassen?

    Michael
  • pinguair schrieb:
    mhh... also ich hab ein AZF und ich hab keine bescheinigung erhalten das ich noch bis zum 31.12.2010 zeit habe den Test zu machen. Jeder der eine RT BZF I / AZF hat, der muss das bis 31.12.2010 machen... glaube nicht das man da eine Aufforderung von der BNA bekommt. Ich hab zumindest keine erhalten.
    Die Übergangsbescheinigung haben nur die bekommen, die sie selber beantragt haben. 
    An die Einhaltung der Fristen zur Verlängerungsprüfung muss jeder selber denken.
    Vermutlich wird es zum Ende des Jahres eine Anhäufung der Prüfungswilligen geben. 
    Wobei die, die bis Ende 2011(1) keine LP brauchen, (weil sie z.B. nicht ins Ausland fliegen oder sonst wie neglisch funken wollen) die Verlängerungsprüfung auch erst in 2011 machen können. An der Gültigkeit der "alten Scheine" ändert das nichts. Wer aber nach dem 31.12.2011 seine Verlängerung machen möchte, der muß eine erschwerte Erstprüfung machen.

    Level 6 wird in deutsche Lizenzen eingetragen, wenn der Level 6 von einem Staat bescheinigt wurde, in dem die englische Sprache Amtssprache ist. Den Level 6, den z.B. Berlusconi Country allen seinen Controllern automatisch zuerkannt hat, kann man sich nur neben die venezianische Gondel auf den Fernseher stellen.
  • @pinguair: Hast Du auch PPL? Wenn nicht, hast du die Übergangsbescheinigung deshalb nicht, weil du sie nicht brauchst.

    @FlyingDentist: BZF1 und LP für die Bestandspiloten sind zwei separate Dinge. BZF ist BNA in Erledigung von Forderungen der Luftfahrt. LP ist Luftfahrt-Anforderung ohne Bezug auf die gesetzliche Grundlage der UIT/BNA. Ich verstehe durchaus deinen Ansatzund der ist auch ganz löblich, aber fakt ist nunmal, das z.B. das LBA den LP für Segler, Mose, UL NICHT haben will und die Franzosen, Holländer ... das genauso ausgeschlossen haben. Wenn also in D niemand einen LP für ULs haben will, in Holland und Frankreich auch nicht, auch in England nicht, in der Schweiz ... Albanien habe ich nicht geprüft ...

    Nochmal: ICAO ist ganz nett. Was zählt ist aber die nationale Umsetzung und da haben die alle ULer nicht auf dem Schirm. So einfach ist das.

    Und wenn in D dreimal das BZF neuerdings nur in Kombination mit LP ausgestellt wird - wirf mal einen Blick in das Dokument. Das BZF1 ist unbegrenzt gültig und damit bin ich als ULer immer legal unterwegs in den Ländern, die für meine Flugzeugklasse kein LP erfodern.

    Da ist kein Widerspruch erkennbar.

    Truxxon
  • cumulus: Die Übergangsbescheinigung haben nur die bekommen, die sie selber beantragt haben.

    Die Übergangsbescheinigung müssten eigentlich all die automatisch bekommen haben, in deren Lizenz (PPL aufwärts) das AZF bzw. BZF I schon eingetragen war. Wenn man aber sein nachträglich erworbenes BZF I/AZF der Lizenzbehörde nicht zur Kenntnis gebracht hatte - wozu auch -, gab's die Bescheinigung nur auf Antrag mit entsprechendem Nachweis.

    cumulus: Den Level 6, den z.B. Berlusconi Country allen seinen Controllern automatisch zuerkannt hat, kann man sich nur neben die venezianische Gondel auf den Fernseher stellen.

    Wo hast Du denn das gelesen? Ist ja 'n Ding!! Wenn das wirklich so läuft, muss man sich doch allen Ernstes fragen, warum nicht auch wir mit dem LP-Test ein bischen legerer umgehen.

    Michael

  • @truxxon
    Bitte eine klare Antwort, am besten Ja oder Nein: Braucht ein SPL-Inhaber für einen Auslandsflug z.B. nach Tschechien ein BZF I?

    Michael
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