• OK, sorry ich korrigiere mich. Hab"s bei Wikipedia überlesen. Natürlich mein Fehler.


    Hat das "kleine" Sprechfunkzeugnis was man automatisch mit der Ausbildung zum UL-Piloten macht überhaupt eine solche Bezeichnung?


    Steve

  • Also ist es sinnig, DULV-Sprechfunkzeugnis plus BZF1 zu machen.
  • Klar, ein BZF ist auf jeden Fall sinnvoll. Ich muss mich auch noch in so einem Kurs anmelden. Zum einen wirst Du sicherer und auch selbstbewusster im Funkverkehr und zum anderen hast Du mehr möglichkeiten z.B. europäisches Fluggebiet. Und kosten tut das ganze auch nur etwa 150 Euro Kursgebühr und ich glaube ca. 80 Euro Prüfungskosten...
  • Muss Du nicht auch ein BZF haben, um überhaupt in eine Kontrollzone einfliegen zu können?
  • Naja, man fliegt ja in der Ausbildung sogar kontrollierte Plätze inkl. Kontrollzone an und landet auf diesen. Bei mir waren das zum einen Paderborn Lippstadt und Kassel Calden.
     
    Ich hatte bis dato kein und jetzt immernoch kein BZF :)
  • Wow, ich bin platt. Meines Wissens ist das Einfliegen in die Kontrollzohne ohne BZF ganz klar (ausser in einer Notsituation) nicht erlaubt. Vielleicht ist es etwas anderes, wenn ein entsprechender Fluglehrer an Board ist, der den Funkverkehr übernimmt.


    Ich schätze du wirst den Funk in der Kontrollzohne nicht selber gemacht haben, oder?


    Steve

  • Hier ist meiner Meinung nach mindestens 1 Fehler eingebaut.

    1. Das BZFI ist nicht unbegrenzt gültig. Seid diesem Jahr muss man seine englisch-Kenntnisse immer wieder nachweisen. Ich hab da was mit "alle 4 Jahre" im Hinterkopf.

    2. Das BZF (I) braucht man im Ausland glaube ich theoretisch nicht, da es ein rein deutsches "Produkt" ist. Ich kannmir nicht vorstellen, dass die Franzosen wissen, was ein BZF ist? Allerdings braucht man es zum verlassen des deutschen Luftraumes und zum einfliegen in diesen.

    3. Die Einführung in den Sprechfunk-Verkehr hat man in der theorie und in den praktischen Flugstunden sowieso. Eswerden ja auch fragen zum Funk in der Prüfung gestellt, soweit ich mich erinnere.

    Alles ohne Gewähr. Kann auch sein, dass ich da was durcheinander bringe.

    Grüße,
    Da Mowa
  • Zu 1: OK, das mag sein und macht durchaus Sinn.


    Zu 2: Das BZF1 ist das internationale Sprechfunkzeugnis und berechtigt zur Teilnahme des Funkverkehrs in europäischen Kontrollzohnen. Das BZF 1 wird definitiv im Ausland gebraucht. Und ja, die Franzosen und alle anderen Flugplätze mit Flugleitung oder Fluglotsen wissen soweit ich weiss ganz sicher, was das BZF ist. Ich denke es ist keine deutsche Erfindung. Meine schweizer Arbeitskollegen haben soweit ich weiss auch das BZF ablegen müssen. Siehe hierzu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bzf


    Zu 3: Das ist soweit richtig. Allerdings erlauben dir, die dort erlernten Kenntnisse, nur ausserhalb Kontrollzohnen zu fliegen. Innerhalb einer Kontrollzohne (CTR) geht nichts ohne BZF.


    Steve

  • Naja, der Winter ist lang. Vielleicht findet sich da der ein oder andere BZF Kurs :)
  • Für Kontrollzonen geht nix ohne BZF, ist klar. Dass man es im Ausland braucht, wusste ich nicht. Aber an der Tatsache, dass es durchaus Sinnvoll ist, das BZF zu haben, ändert es nichts.

    Beste Grüße,
    Da Mowa
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