OK, sorry ich korrigiere mich. Hab"s bei Wikipedia überlesen. Natürlich mein Fehler.
Hat das "kleine" Sprechfunkzeugnis was man automatisch mit der Ausbildung zum UL-Piloten macht überhaupt eine solche Bezeichnung?
Steve
Wow, ich bin platt. Meines Wissens ist das Einfliegen in die Kontrollzohne ohne BZF ganz klar (ausser in einer Notsituation) nicht erlaubt. Vielleicht ist es etwas anderes, wenn ein entsprechender Fluglehrer an Board ist, der den Funkverkehr übernimmt.
Ich schätze du wirst den Funk in der Kontrollzohne nicht selber gemacht haben, oder?
Steve
Zu 1: OK, das mag sein und macht durchaus Sinn.
Zu 2: Das BZF1 ist das internationale Sprechfunkzeugnis und berechtigt zur Teilnahme des Funkverkehrs in europäischen Kontrollzohnen. Das BZF 1 wird definitiv im Ausland gebraucht. Und ja, die Franzosen und alle anderen Flugplätze mit Flugleitung oder Fluglotsen wissen soweit ich weiss ganz sicher, was das BZF ist. Ich denke es ist keine deutsche Erfindung. Meine schweizer Arbeitskollegen haben soweit ich weiss auch das BZF ablegen müssen. Siehe hierzu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bzf
Zu 3: Das ist soweit richtig. Allerdings erlauben dir, die dort erlernten Kenntnisse, nur ausserhalb Kontrollzohnen zu fliegen. Innerhalb einer Kontrollzohne (CTR) geht nichts ohne BZF.
Steve
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