-> sukram: Den Termin, dachte ich, nehmen wir um zu beraten wie es weiter geht und um dann die Umfrage auszuwerten.
-> Frank: Schön, dass du dabei bist. Allerdings sehe ich in der Frage überhaupt kein Problem, nicht einmal dafür, dass muhck kein Flugschüler mehr ist. Weil er nicht wusste, dass man mit UL über 5000 ft gehen kann, ist doch nicht schlimm. Er währe zeit seines Lebens ebend dadrunter geblieben. Gefährdung oder was falsch gemacht? Klares nein.
Und dass ich nicht wusste, dass man ohne BZF über 2500 ft gehen kann ist auch nicht schlimm, ich habe nähmlich eins und wenn dann andere ohne nicht über 2500 ft gehen? Gefährdung oder was falsch gemacht? Auch klares nein.
Es gibt natürlich Sachen, da gibt es keinen Spielraum. Aber dazu falsches oder nicht ganz richtiges Wissen habe ich hier von einem Scheininhaber noch nicht gelesen.
Im übrigen gibt es Sachen, die lernt man für die Prüfung und brauch sie dann nicht mehr. Als Beispiel die Frage im Fragenkatalog sinngemäß: Wann braucht man als Flugschüler einen schriftlichen Flugauftrag? oder Wieviele km Überlandflugstrecke braucht man bis zum Schein.
Diese Dinger sind in meinen Augen in der Prüfung totaler Schwachsinn, weil kurz danach hat man den Schein und ist kein Flugschüler mehr.
Also ist diese Wissen überflüssig und ich kann es getrost vergessen. Ganauso ist das auch mit den 5000 ft. Wenn er nicht höher will, dann braucht er auch nicht wissen dass er es dürfte.
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