springerwaldi schrieb:Du bekommst einfach einen LAPL, mit dem Du 4-sitzig bis 2to in EASA-Ländern fliegen darfst (engl. Spachtest vorausgesetzt). Das Medical wird auch einfacher.
Aber eines verstehe ich noch nicht: Wenn ich nun die 7 Stunden (bzw. das was ich brauche) auf der Aquila schule und die PLL-N bis 750 kg bekomme, was passiert damit im nächsten Jahr, wenn ich weiter nichts unternehme, also keine weitere Ausbildung Rochtung CVFR oder 2to mache?
Verliere ich was, gewinne ich was, oder bleiben die Rechte dann unverändert?
Waldemar
QuaxC42 schrieb:Warum soll ich mich jetzt noch schnell um den PPL N bemühen wenn ich erst 7 Std 750 Kg fliegen muß dann noch 5 Std für 2 To, immer mit Prüfungsflug.
Das Geschenk über PPL N sehe ich nicht so als Attraktion. Oder mache ich einen Denkfehler ?
Peter
Der Denkfehler ist: es reichen 7 Flugstunden
Sofern Prüfungsflug und Theorie bestanden werden hast Du danach den PPL-National bis 750kg.
Auf weitere Flugstunden für das 2t Rating kannst Du verzichten indem Du auf die LAPL Einführung wartest (April 2013), dann stellst einen Antrag und bekommst eine europaweite Lizenz mit 2 Tonnen Berechtigung.
Die theoretische Prüfung zum PPL-N muss übrigens komplett absolviert werden, hier git es keine Erleichterungen für den ULer.
Hallo Achim,
das sind ja auch so meine Überlegungen. 7 Std + Prüfung sind dann in der Praxis eben doch nicht LAPL und 2 to.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das jemand der 7 Std mit der Katana oder Agila Landeübungen macht und paar VOR Radiale anfliegt (was anderes muß ja ein erfahrener UL er nicht mehr lernen) dann mit der gecharterten 2 to Chessna im April 2013 in den Urlaub fliegt.
Gelernt habe ich hier auch das man die 7 Std erst garnicht auf dem 2 to Ziel- Muster machen kann únd erst die 750 KG fliegt.
@ Flugzeug nichts für ungut, aber es könnte sein das der Denkfehler nicht bei mir liegt.
Grüße
Peter
( es könnt so einfach sein, ist .......)
Achim schrieb:Du verwechselst LAPL mit PPL
DAeC u.a. schreiben in ihren Erläuterungen, daß für die Umschreibung noch 70h Flugzeit oder ersatzweise 5 zusätzliche Stunden mit Lehrer notwendig sind. Ausserdem ein Flug mit einem amtlichen Prüfer um die Kenntnisse im Gebrauch der Funknavigation nachzuweisen. Damit wird es etwas teurer als nur 7 Stunden plus Prüfungsflug. Ich habe mit Fluglehrern gesprochen, die beim durchschnittlichen ULer realistisch mit 10 Flugstunden für den PPL-N rechnen. Dann noch 5h mit Fluglehrer zur Umschreibung plus 1h mit Prüfer für den Funknavigationsnachweis: sind also +/- 15 Stunden.
Wenn man den LAPL nach Einführung ganz normal macht, kann die Flugschule aufgrund der Vorkenntnisse durch UL von den 30 Pflichtstunden ganze 15 erlassen. Ergo bin ich auch bei 15 Stunden.
Einen echten Vorteil gäbe es also nur, wenn zur Umschreibung von PPL-N zur LAPL keine zusätzlichen Nachweise oder Nachschulungen fällig wären. Und genau dieser Punkt ist hier strittig. Bevor jetzt jemand aufgrund des Zuredens von postern in einem Forum den PPL-N macht um dann ohne Nachschulung in absehbarer Zeit ohne PPL-N und ohne LAPL dazustehen würde ich dringend raten, bei Zuständiger Stelle nachzufragen.
Gruß
Achim
Hier kann man die PPL-N mit einer 172er schulen und prüfen lassen. Zu den 7h Schulung kommen dann eben noch die 3 zusätzlichen Stunden dazu. Der Prüfungsflug kann mit eingerechnet werden. Man bekommt dann den PPL mit dem Zusatz SEP 2000kg. Das Ganze muss nu kurz vorher mit dem LVA abgestimmt werden.
Allerdings kommt die ganze Thoerie mit Prüfung dazu. Das ist ganz sicher nicht ganz nebenbei machbar und auch zwingend an eine Flugschule gebunden.
Gruß
Thomas
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