1.250 kg geschenkt - neue EASA Lizenz - LAPL

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • *deleted* :-)
  • @Andi Air:
    Vielen Dank für den ausführlichen Bericht zu deiner Umschulung. Ich bin mit meiner druckfrischen SPL-F auch hin- und hergerissen, ob ich nun noch auf die E-Klasse gehen soll, oder nicht.
    Habe auf C42 den Schein gemacht und könnte jetzt auf Eurostar mich einweisen lassen und dann fliegen.
    Andererseits könnte ich auch direkt auf Aquila mit PPL-N weitermachen. Bin noch am Überlegen.
    Aber eines verstehe ich noch nicht: Wenn ich nun die 7 Stunden (bzw. das was ich brauche) auf der Aquila schule und die PLL-N bis 750 kg bekomme, was passiert damit im nächsten Jahr, wenn ich weiter nichts unternehme, also keine weitere Ausbildung Rochtung CVFR oder 2to mache?
    Verliere ich was, gewinne ich was, oder bleiben die Rechte dann unverändert?
    Waldemar
  • springerwaldi schrieb:

    Aber eines verstehe ich noch nicht: Wenn ich nun die 7 Stunden (bzw. das was ich brauche) auf der Aquila schule und die PLL-N bis 750 kg bekomme, was passiert damit im nächsten Jahr, wenn ich weiter nichts unternehme, also keine weitere Ausbildung Rochtung CVFR oder 2to mache?
    Verliere ich was, gewinne ich was, oder bleiben die Rechte dann unverändert?
    Waldemar
    Du bekommst einfach einen LAPL, mit dem Du 4-sitzig bis 2to in EASA-Ländern fliegen darfst (engl. Spachtest vorausgesetzt). Das Medical wird auch einfacher.
    Das ist doch schonmal ein Gewinn.
    Zum Erhalt musst Du allerdings 12h in den letzen 24 Monaten geflogen haben und im Gegensatz zum PPL-N zählen UL-Stunden nicht mehr. Das ist ein Verlust.

    Gruß
    Andreas
  • Ganz schön verwirrend mit den unterschiedlichen Lizenzbezeichnungen, aber langsam verstehe ich es wohl.

    Das 2to-Rating bekommt man also geschenkt. Dann ist mir aber schleierhaft, warum heute noch PPL-N-Piloten Geld für′s 2to-Rating ausgeben. 

    Die Fränkische Fliegerschule Feuerstein schreibt auf der neu überarbeiteten Website www.fffeuerstein.de z.B.:

    Variante 1: Direkter Weg zum Euro-PPL nach JAR-FCL:

     ..... 45 Stunden NUR auf Katana DA 20 (also unter 750 kg und zweisitzig) ..... CVFR ist enthalten. Englische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich!

    Variante 2: Erwerb des Euro-PPL in DREi Stufen:

    Stufe 1: 30 Stunden zur PPL-N
    Stufe 2: 5 Stunden auf Cessna 172 oder DR400 für die 2000-kg-Berechtigung
    Stufe 3: 10 Stunden CVFR auf Katana DA 20

    Bei beiden Varianten soll man zum selben Ziel kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das richtig ist.
  • QuaxC42 schrieb:

    Warum soll ich mich jetzt noch schnell um den PPL N bemühen wenn ich erst 7 Std  750 Kg fliegen muß dann noch 5 Std für 2 To, immer mit Prüfungsflug.


    Das Geschenk über PPL N sehe ich nicht so als Attraktion. Oder mache ich einen Denkfehler ?


    Peter


     



    Der Denkfehler ist: es reichen 7 Flugstunden


    Sofern Prüfungsflug und Theorie bestanden werden hast Du danach den PPL-National bis 750kg.
    Auf weitere Flugstunden für das 2t Rating kannst Du verzichten indem Du auf die LAPL Einführung wartest (April 2013), dann stellst einen Antrag und bekommst eine europaweite Lizenz mit 2 Tonnen Berechtigung.


    Die theoretische Prüfung zum PPL-N muss übrigens komplett absolviert werden, hier git es keine Erleichterungen für den ULer.

  • DAeC u.a. schreiben in ihren Erläuterungen, daß für die Umschreibung noch 70h Flugzeit oder ersatzweise 5 zusätzliche Stunden mit Lehrer notwendig sind. Ausserdem ein Flug mit einem amtlichen Prüfer um die Kenntnisse im Gebrauch der Funknavigation nachzuweisen. Damit wird es etwas teurer als nur 7 Stunden plus Prüfungsflug. Ich habe mit Fluglehrern gesprochen, die beim durchschnittlichen ULer realistisch mit 10 Flugstunden für den PPL-N rechnen. Dann noch 5h mit Fluglehrer zur Umschreibung plus 1h mit Prüfer für den Funknavigationsnachweis: sind also +/- 15 Stunden.
    Wenn man den LAPL nach Einführung ganz normal macht, kann die Flugschule aufgrund der Vorkenntnisse durch UL von den 30 Pflichtstunden ganze 15 erlassen. Ergo bin ich auch bei 15 Stunden.
    Einen echten Vorteil gäbe es also nur, wenn zur Umschreibung von PPL-N zur LAPL keine zusätzlichen Nachweise oder Nachschulungen fällig wären. Und genau dieser Punkt ist hier strittig. Bevor jetzt jemand aufgrund des Zuredens von postern in einem Forum den PPL-N macht um dann ohne Nachschulung in absehbarer Zeit ohne PPL-N und ohne LAPL dazustehen würde ich dringend raten, bei Zuständiger Stelle nachzufragen.

    Gruß
    Achim
  • Hallo Achim,

    das sind ja auch so meine Überlegungen. 7 Std + Prüfung sind dann in der Praxis eben doch nicht LAPL und 2 to.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen das jemand der 7 Std mit der Katana oder Agila Landeübungen macht und paar VOR Radiale anfliegt (was anderes muß ja ein erfahrener UL er nicht mehr lernen) dann mit der gecharterten 2 to Chessna im  April 2013 in den Urlaub fliegt.

    Gelernt habe ich hier auch das man die 7 Std erst garnicht auf dem 2 to Ziel- Muster machen kann únd erst die 750 KG fliegt.

    @ Flugzeug nichts für ungut, aber es könnte sein das der Denkfehler nicht bei mir liegt.

    Grüße

    Peter

    ( es könnt so einfach sein, ist .......)

  • Achim schrieb:
    DAeC u.a. schreiben in ihren Erläuterungen, daß für die Umschreibung noch 70h Flugzeit oder ersatzweise 5 zusätzliche Stunden mit Lehrer notwendig sind. Ausserdem ein Flug mit einem amtlichen Prüfer um die Kenntnisse im Gebrauch der Funknavigation nachzuweisen. Damit wird es etwas teurer als nur 7 Stunden plus Prüfungsflug. Ich habe mit Fluglehrern gesprochen, die beim durchschnittlichen ULer realistisch mit 10 Flugstunden für den PPL-N rechnen. Dann noch 5h mit Fluglehrer zur Umschreibung plus 1h mit Prüfer für den Funknavigationsnachweis: sind also +/- 15 Stunden.
    Wenn man den LAPL nach Einführung ganz normal macht, kann die Flugschule aufgrund der Vorkenntnisse durch UL von den 30 Pflichtstunden ganze 15 erlassen. Ergo bin ich auch bei 15 Stunden.
    Einen echten Vorteil gäbe es also nur, wenn zur Umschreibung von PPL-N zur LAPL keine zusätzlichen Nachweise oder Nachschulungen fällig wären. Und genau dieser Punkt ist hier strittig. Bevor jetzt jemand aufgrund des Zuredens von postern in einem Forum den PPL-N macht um dann ohne Nachschulung in absehbarer Zeit ohne PPL-N und ohne LAPL dazustehen würde ich dringend raten, bei Zuständiger Stelle nachzufragen.

    Gruß
    Achim
    Du verwechselst LAPL mit PPL

    Andreas
  • Hier kann man die PPL-N mit einer 172er schulen und prüfen lassen. Zu den 7h Schulung kommen dann eben noch die 3 zusätzlichen Stunden dazu. Der Prüfungsflug kann mit eingerechnet werden. Man bekommt dann den PPL mit dem Zusatz SEP 2000kg. Das Ganze muss nu kurz vorher mit dem LVA abgestimmt werden.

    Allerdings kommt die ganze Thoerie mit Prüfung dazu. Das ist ganz sicher nicht ganz nebenbei machbar und auch zwingend an eine Flugschule gebunden. 

    Gruß

    Thomas

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.7 %
Ja
45.3 %
Stimmen: 139 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 26 Besucher online, davon 1 Mitglied und 25 Gäste.


Mitglieder online:
Heli 

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR