1.250 kg geschenkt - neue EASA Lizenz - LAPL

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Rteissen schrieb:
    @quaxc42


    Mittwoch hoffe ich wieder an der Nordsee in einer C42 zu schaukeln.  Alles für seinen Zweck, ohne "Rassenhass". Warum gibt es so viele Luftsportler auf der Suche nach "höheren Weihen" , sorry Lizenzen?  Und dabei geht es nicht um die "besseren Flieger".
    ich sehe das ähnlich; was soll all das Lamentieren und der ständige Verweis, auf die, mit Verlaub, recht polemisch, genannten 35L? Das wäre so, als wenn man pauschal sagte, alle ULs flögen überladen...

    Im Übrigen; der kleine O-320 in einer Grumman Cheetah verbraucht 27L bei 120kts TAS, bei größerer Range als C42 und doppelter Anzahl möglicher Insassen..., rechne es mal pro Kopf aus!! Ach ja, betrieben mit Mogas, selbstverständlich!!! So what? UL/PPL-Fliegen ist nicht besser und nicht schlechter, es verfolgt u.U. einen anderen/weiteren Zweck, nicht mehr, und nicht weniger.

    Bezüglich LAPL; ich habe im letzten Jahr die 750kg + 2to gemacht. Es ist eine interessante Erfahrung und ich kann es nur jedem empfehlen. Es erweitert die Möglichkeiten recht beachtlich. So oder so, fliegt sich schwereres Gerät recht anders, insofern ist man gut damit beraten, eine mehrstündige Einweisung zu absolvieren - (zukünftige) rechtliche Anforderungen hin oder her.
  • Hallo Luftsportgeräteführer,

    mal 2 kurze Fragen zwischendurch:

    1.

    Als PPL-Inhaber (nach Jar-FCL) und mit ungültigem SPL (Schein noch da, aber kein Ü-Flug eingetragen), kann ich mir den SPL in den PPL-Schein eintragen lassen.

    Brauche ich dann zum Erhalt (spricht man dann von einem CR?) den 2-jähren Prüfungsflug und die 12 Stunden im UL?

    2.

    Werde ich ohne BZF 1 nach dem 08.04.14 gezwungen, das BZF 2 zu machen, oder passiert mir erstmal gar nichts?

    Danke vorab für die Antworten...

    Grüße aus dem Osten der Republik

  • fliegerhorst schrieb:

    mal 2 kurze Fragen zwischendurch:

    1.

    Als PPL-Inhaber (nach Jar-FCL) und mit ungültigem SPL (Schein noch da, aber kein Ü-Flug eingetragen), kann ich mir den SPL in den PPL-Schein eintragen lassen.

    Brauche ich dann zum Erhalt (spricht man dann von einem CR?) den 2-jähren Prüfungsflug und die 12 Stunden im UL?

    Enn Du genügend h auf anderen Motorflugzeugen hast, genügt ein Übungsflug mit Fluglehrer, ansonsten geht auch ein Prüfungsflug mit Prüfer.

    2.

    Werde ich ohne BZF 1 nach dem 08.04.14 gezwungen, das BZF 2 zu machen, oder passiert mir erstmal gar nichts?

    Schreibfehler? Ich denke, Du hast BZF 2, also deutsch, aber kein BZF 1 (englisch)? Du musst kein BZF 1 machen.

    Gruß
    Andreas
  • Umwandlung in den LAPL
    Auf einfachen Antrag erhalten Inhaber von nationalem PPL ab dem 8. April 2013 einen LAPL.
    Voraussetzung ist nur ein Sprachnachweis, der in deutscher Sprache einfach zu erlangen sein wird.  Die deutsche Sonderregelung nach der eine CVFR-Berechtigung zum Einflug in den Luftraum C erforderlich ist, gibt es künftig nicht mehr. Auch LAPL Inhaber dürfen in allen deutschen Lufträumen fliegen. Wer von nationalem PPL zum LAPL kommen will muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen: er muss eine Selbsterklärung abgeben, dass er mit den neuen Vorschriften von Part  FCL vertraut ist.  Er muss einen Sprachnachweis vorweisen-  deutsch genügt wenn nur auf Deutsch gefunkt wird. Er muss 70 h Flugerfahrung vorweisen. Als Ersatz möchten die deutschen Behörden 5 h Flugunterricht vorschreiben; die Genehmigung der EASA dafür steht noch aus. Weitere und wohl wichtigste Voraussetzung ist ein Prüfungsflug mit einem amtlichen amtlich bestellten Prüfer auf den Kenntnisse in Funknavigation nachgewiesen werden  müssen - das ist der Ersatz für den bisher geforderten Erwerb der C VfR-Berechtigung aber ohne Vorgaben für praktische oder theoretische Ausbildung und ohne Theorieprüfung.
    Für PPL-N Inhaber ist die Umwandlungsregelung ein echter Gewinn ihre Lizenz war bisher auf Deutschland beschränkt und auf Flugzeuge mit 750 Kilo wenn keine Zusatzqualifikation erworben wird. Jetzt dürfen sie im gesamten Europabereich mit bis zu 2000 Kilo schweren Maschinen fliegen einziger Nachteil: bislang durften PPL-N Inhaber ihrer Mindeststunden auch auf ULs fliegen, das geht mit dem LAPL nicht mehr.
    Text wurde gekürzt - Original Quelle: Flieger Magazin Ausgabe Nr. 10  Booklet: Alles über die neuen EASA Lizenzen.
    PS: da steht noch Einiges mehr drin.
  • Gut gemacht vom Flieger Magazin, kurz und verständlich geschrieben.


    Doch jetzt ist sie wieder da, die eine Frage die mir schon Nächte lang durch den Kopf ging: PPL-N machen oder nicht ?

  • Moin,
    die Frage stell ich mir auch dauernd. Warscheinlich nicht !!!

    Wichtigstes Kriterium: Ich kann meine geflogenen Stunden im eigenen UL nicht mal teilweise anrechnen. Ich müsste in 2 Jahren 12 Stunden auf irgend einer gecharterten versüfften billigen alten E-Klasse abreiten. Für das Geld kann ich mindestens 3x so lange mit der eigenen Remos rumheizen. Och nöööööö..... :-(

    Achim
  • ikaruspilot schrieb:

    Gut gemacht vom Flieger Magazin, kurz und verständlich geschrieben.


    Doch jetzt ist sie wieder da, die eine Frage die mir schon Nächte lang durch den Kopf ging: PPL-N machen oder nicht ?

    Die Frage stelle ich mir auch, ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das jetzt überhaupt noch möglich ist, oder wurde die Frist verlängert?

    Bernd

  • Unser Luftamt geht davon aus, dass der Erwerb des PPL-N möglicdh ist, sofern die Schülermeldung bis zum 08.04.2013 erfolgt.

    Also noch möglich!

    Grüsse
    Thomas
  • Laut dem neuen Fliegermagazin sollen bei Erwerb des neuen LAPL nach Ermessen der ausbildenden Flugschule bis zu 15 Flugstunden auf UL angerechnet werden können... das ist doch schonmal eine Verbesserung zum Status Quo :-)
  • Tobias,

    bisher konntest Du als SPL-Inhaber den PPL N mit 7 Stunden erwerben. Mit nochmal 5 Stunden konntest Du 2000 KG-Flugzeuge bewegen.

    Dafür brauchst Du in Zukunft 30 Stunden abzgl. MAXIMAL 15 Stunden Anrechnung, ergibt 15 Stunden.

    Sehe ich nicht als Verbesserung.........

    Grüsse
    Thomas
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