Bei der Einführung von JAR-FCL gab es einen Bestandsschutz. Das hätte für Mowa bedeutet, er hätte seinen PPL A mit Kunstflugberechtigung als "ICAO-Schein" behalten und weiter nutzen können. Zusätzliche Ratings konnten aber nach dem 01.05.2003 nicht mehr erworben werden, der Schein musste dann bleiben wie er war.
Mit Einführung der EASA-Lizenzen gibt es diesen Bestandsschutz nicht mehr, bzw. nur noch für die Restlaufzeit des Scheines. Wenn Mowa heute einen PPL A (N) mit Kunstflugrating erwirbt, dann gilt der Schein 5 Jahre und danach verfällt er einfach. Außerdem darf er mit Einführung der EASA-Lizenzen nur noch Annex II-Flieger pilotieren, also keine 152er, Katana, Aquila und dergleichen mehr.
Da er aber sicher den LAPL - den es aber nur für 2 t gibt - haben will, muss er auf jeden Fall entweder schon ein 2 t-Rating erworben haben und 70 Stunden SEP geflogen sein oder die 5 Stunden Schulung nachholen.
Wie gesagt, es gibt keine "1.250 kg" geschenkt.
Wie man allerdings die andern Ratings, also beispielsweise Kunstflug-, Schlepp-, oder Nachtflugberechtigung hinüberretten kann ist nicht geregelt. Es ist also davon auszugehen, dass diese Ratings einfach übernommen werden. Sicher ist das aber nicht.
Michael
Laut Conversion-Report-Germany ist die einfache Übernahme mit Ausnahme der Sprühflugberechtigung und der Wolkenflugberechtigung für Segelflug vorgesehen.Wie man allerdings die andern Ratings, also beispielsweise Kunstflug-, Schlepp-, oder Nachtflugberechtigung hinüberretten kann ist nicht geregelt. Es ist also davon auszugehen, dass diese Ratings einfach übernommen werden. Sicher ist das aber nicht.
Michael
FlyingDentist schrieb:Da er aber sicher den LAPL - den es aber nur für 2 t gibt - haben will, muss er auf jeden Fall entweder schon ein 2 t-Rating erworben haben und 70 Stunden SEP geflogen sein oder die 5 Stunden Schulung nachholen.
Wie gesagt, es gibt keine "1.250 kg" geschenkt.Wie man allerdings die andern Ratings, also beispielsweise Kunstflug-, Schlepp-, oder Nachtflugberechtigung hinüberretten kann ist nicht geregelt. Es ist also davon auszugehen, dass diese Ratings einfach übernommen werden. Sicher ist das aber nicht.
Soll das heißen, dass ich mit dem LAPL auch die Nachtflugberechtigung erwerben kann, obwohl ich kein CVFR habe?
Was passiert mit den Stunden die zu fliegen sind. 12 Std. in 24 Monaten oder 12 Stunden in den letzten 12 Monaten?
Scoobydoo schrieb:Soll das heißen, dass ich mit dem LAPL auch die Nachtflugberechtigung erwerben kann, obwohl ich kein CVFR habe?
In den neuen Regeln gibt es keine CVFR mehr.
Zum NVFR Rating heißt es:
"FCL.810 Nachtflugberechtigung
a) Flugzeuge, TMGs, Luftschiffe
(1) Wenn die Rechte einer LAPL oder einer PPL für Flugzeuge, TMGs oder Luftschiffe unter VFR-Bedingungen bei Nacht ausgeübt werden sollen, müssen Bewerber einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert haben. Der Lehrgang muss Folgendes umfassen:
i) theoretischen Unterricht;
ii) mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mindestens 3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km und 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.
(2) Vor dem Absolvieren der Nachtausbildung müssen LAPL-Inhaber die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist.
(3) Wenn Bewerber Inhaber sowohl einer Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor als auch einer Klassenberechtigung für TMG sind, können sie die Anforderungen von obigem Absatz 1 in einer der beiden Klassen oder in beiden Klassen erfüllen."
Etwas ähnliches wie CFVR dürfte aber mit (2) gemeint sein.
"FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden FlugerfahrungWas passiert mit den Stunden die zu fliegen sind. 12 Std. in 24 Monaten oder 12 Stunden in den letzten 12 Monaten?
Hallo Andreas,
danke für die ausführlichen Gesetzestexte.
Dann ändert sich was die Mindeststunden angeht für die PPL-A National Inhaber nichts.
MOIN schrieb:Glückwunsch! Wenn Du PPL (A) nat., beschränkt auf 750 kg hast, bekommst Du abApril übernächsten Jahres spätestens bei der nächsten Verlängerung den LAPL (A) ohne weitere Auflagen und darfst damit bis max. 4 sitzig und 2 Tonnen durch ganz EASA Land fliegen. Jedenfalls ist dies nach derzeitigem Stand so vorgesehen, bzw. interpretieren alle Verbände es so.
Helft mir nochmal bitte weil ich es immer noch nicht cheke.
Ich habe aktuell 160 Stunden SPL. Seit 60 Stunden auch den PPL-nat 750.Heute bedeutet das 60 Stunden SPL seid Scheinerhalt PPL-nat 750.Hab ich jetzt also die Grundvoraussetzung zum Erhalt LAPL?Oder muss ich jetzt noch 5 Stunden prüfen lassen respektive 70 Stunden chartern?Oder die 2to. Jetzt noch als Rating mit 5 Stunden ?
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