GTi schrieb:Was passiert denn, wenn ein PPL-N Pilot die 70h nicht erreicht hat, und der PPL automatisch zum LAPL wird?Das wäre mir neu. Wenn man PPL (N) hat, bekommt man den LAPL ohne weitere Stunden.Leider wohl nicht!
Gruß
Andreas
Die 70 Stunden gehen eindeutig aus dem Annex PPL National to the Conversion Report, aufgeführt unter Punkt 5:
5. If less than 70 Flying hours are accumulated on aircraft requiring a class rating
of Single Engine Piston (SEP) a step up training of 5 Flighthours on aircraft
requiring an SEP rating have to be accomplished.
Es gibt Piloten, die den PPL-N mit dem Eintrag TMG haben. Auch die auf TMG geflogenen Stunden gelten nicht unter diesen 70!
Allderdings ist das ja nur eine "Aufbauschulung". Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.
Grüsse
Thomas
Was passiert denn, wenn ein PPL-N Pilot die 70h nicht erreicht hat, und der PPL automatisch zum LAPL wird?
Grüße
Was passiert denn, wenn ein PPL-N Pilot die 70h nicht erreicht hat, und der PPL automatisch zum LAPL wird?
Grüße
GTi schrieb:
es würde mich sehr freuen, wenn Du Recht hättest. Allerdings ist die Nr. 5 im Conversion Report leider nicht auf den grossen PPL beschränkt. Evtl. ist das ja ein redaktioneller Fehler, vom DAeC war das auf jedenfall anders gedacht.
Wo soll das denn in der EU-Verordnung stehen. Die besagt doch für die Umwandlung lediglich, dass die Mitgliedsstaaten Ihre Conversions-Tables erstellen sollen?
GTi schrieb:Thomas,
Natürlich ist eine C150 ein SEP. nur brauchst Du bisher zum Fliegen mit dem nationalen Schein eben kein CR SEP. Der nationale Schein ist automatisch erstmal auf das fliegen 2sitzig bis 750 KG beschränkt. Danach kannst Du, mit Zusastzausbildung, das CR SEP und das CR TMG erwerben. Hast Du aber nicht automatisch.
GTi schrieb:Was passiert denn, wenn ein PPL-N Pilot die 70h nicht erreicht hat, und der PPL automatisch zum LAPL wird?
Grüße
Der wird halt erst zum LAPL, wenn Du die 5 Stunden Aufbauschulung nachweist......
Grüsse
Thomas
Den PPL A (N) wird es ab einem bestimmten Datum nicht mehr geben. Die Lizenz wird schlichtweg ungültig. Punkt.
Wer es nicht schaft bis zu diesem Datum die Umschreibebedingungen zu erfüllen, hat dann das Nachsehen bzw muss Nachschulen.
Was die 70 resp. 5 Stunden angeht, kriegt Ihr ja endlich die Kurve. Selbtsverständlich gibt's keine "1.250 kg" geschenkt. Wer "nur" das 750 kg-Rating hat, wird analog zur LuftPersV die 5 Stunden Schulung fliegen müssen, genau wie die, die nach íhren 2t-Rating innerhalb der Restlaufzeit des PPL A (N) die 70 Stunden SEP nicht vollkriegen.
War alles schon mal dagewesen beim Wechsel auf JAR-FCL. Warum sollte es jetzt anders sein!!
Michael
FlyingDentist schrieb:Richtig, wenn man mit heutigem nat. PPL weiterhin einen gültigen Schein haben will auf dem "PPL" steht, muss man u.a. mindestestens 70h haben oder 5h schulen.Den PPL A (N) wird es ab einem bestimmten Datum nicht mehr geben. Die Lizenz wird schlichtweg ungültig. Punkt.
Wer es nicht schaft bis zu diesem Datum die Umschreibebedingungen zu erfüllen, hat dann das Nachsehen bzw muss Nachschulen.
Was die 70 resp. 5 Stunden angeht, kriegt Ihr ja endlich die Kurve. Selbtsverständlich gibt's keine "1.250 kg" geschenkt. Wer "nur" das 750 kg-Rating hat, wird analog zur LuftPersV die 5 Stunden Schulung fliegen müssen, genau wie die, die nach íhren 2t-Rating innerhalb der Restlaufzeit des PPL A (N) die 70 Stunden SEP nicht vollkriegen.
War alles schon mal dagewesen beim Wechsel auf JAR-FCL. Warum sollte es jetzt anders sein!!
Michael
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