1.250 kg geschenkt - neue EASA Lizenz - LAPL

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • GTi schrieb:


    Die 70 Stunden gelten auch für die Konvertierung des PPL-N in den LAPL.


    Das wäre mir neu. Wenn man PPL (N) hat, bekommt man den LAPL ohne weitere Stunden.

    Gruß
    Andreas
  • Das wäre mir neu. Wenn man PPL (N) hat, bekommt man den LAPL ohne weitere Stunden.

    Gruß
    Andreas
    Leider wohl nicht!

    Die 70 Stunden gehen eindeutig aus dem Annex PPL National to the Conversion Report, aufgeführt unter Punkt 5:

    5. If less than 70 Flying hours are accumulated on aircraft requiring a class rating
    of Single Engine Piston (SEP) a step up training of 5 Flighthours on aircraft
    requiring an SEP rating have to be accomplished.

    Es gibt Piloten, die den PPL-N mit dem Eintrag TMG haben. Auch die auf TMG geflogenen Stunden gelten nicht unter diesen 70!

    Allderdings ist das ja nur eine "Aufbauschulung". Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.

    Grüsse
    Thomas
  • Leider habt Ihr bislang vergessen, dass bei allen Umschreibungen immer ein LP-Nachweis benötigt wird.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Leider habt Ihr bislang vergessen, dass bei allen Umschreibungen immer ein LP-Nachweis benötigt wird.


    Michael

    Stimmt!

    Lästige Formalie.......

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:
    FlyingDentist schrieb:

    Lästige Formalie.......

    Grüsse
    Thomas
    Stimmt. 
    Wie man (ohne schriftliche Bestätigung) aus verschiedenen Kreisen hört, die die "Luftfahrscheine" verwalten, bekommen die offensichtlich deutschen Muttersprachler bei erneutem Ausdruck der Lizenz die deutsche LP level 6 ohne Antrag, ohne Gebühr, ohne Kosten eingedruckt. Wenn es betrifft oder sich dafür interessiert, sollte telefonisch bei seinem Amt nachfragen. Ich hatte gemailt und bekam einen Rückruf: "Hallo, so machen wir das! 

    Irritationen oder vielleicht sogar aufkommende Probleme scheint es mit der LP für andere Sprachen zu geben. So "soll" es inzwischen schon Fälle gegeben haben, wo an einem Airfield, wo es andere Sprachanforderungen gibt als englisch, der Sprechfunkende ohne die passende, gültige LP belangt wurde. 
    Muss ich demnächst eine dänische, französische, flämische, portugiesische, ungarische...... LP machen, wenn ich dort auf den entsprechenden Flugplätzen fliegend sprechen will?  Und bitte wo mache ich die? 

    Das ist nicht weit hergeholt. Siehe deutsche LP. Offensichtlich müssen auch die, die drei bis fünf deutsche Dialekte und Hochdeutsch sprechen und verstehen, den "Stempel" dafür haben, um mit deutschsprachigen Flugwiesen reden zu dürfen.  
    Vamos a ver. Nous verrons. We zullen zien. Majd meglátjuk
  • GTi schrieb:

    Das wäre mir neu. Wenn man PPL (N) hat, bekommt man den LAPL ohne weitere Stunden.

    Gruß
    Andreas
    Leider wohl nicht!

    Die 70 Stunden gehen eindeutig aus dem Annex PPL National to the Conversion Report, aufgeführt unter Punkt 5:

    5. If less than 70 Flying hours are accumulated on aircraft requiring a class rating
    of Single Engine Piston (SEP) a step up training of 5 Flighthours on aircraft
    requiring an SEP rating have to be accomplished.

    Thomas


    Wenn ich das richtig übersetze heißt es, dass 5 (fünf) Flugstunden Aufbautraining erfüllt sein müssen. Die 70 Stunden beziehen sich auf die Flugerfahrung, die man nachweisen müßte um ganz ohne Aufbautraining auszukommen - right ? 


     


     

  • GX schrieb:
    GTi schrieb:

    Das wäre mir neu. Wenn man PPL (N) hat, bekommt man den LAPL ohne weitere Stunden.

    Gruß
    Andreas
    Leider wohl nicht!

    Die 70 Stunden gehen eindeutig aus dem Annex PPL National to the Conversion Report, aufgeführt unter Punkt 5:

    5. If less than 70 Flying hours are accumulated on aircraft requiring a class rating
    of Single Engine Piston (SEP) a step up training of 5 Flighthours on aircraft
    requiring an SEP rating have to be accomplished.

    Thomas


    Wenn ich das richtig übersetze heißt es, dass 5 (fünf) Flugstunden Aufbautraining erfüllt sein müssen. Die 70 Stunden beziehen sich auf die Flugerfahrung, die man nachweisen müßte um ganz ohne Aufbautraining auszukommen - right ? 



    Ja, sehe ich auch so. Aber eben 70 Stunden auf Teilen, für die SEP notwendig ist. Bei genauem Nachdenken liegt da auch noch Sprengstoff drin:

    Die Leute, die mit PPL-N Flugzeuge bis 750 KG fliegen, fliegen damit KEINE Flugzeuge, für die SEP notwendig ist.
    Nach derzeitigem Stand bedeutet das wohl, dass 70 Stunden SEP oberhalb 750 KG nachgewiesen werden müssen.

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:
    GX schrieb:
    GTi schrieb:

    Das wäre mir neu. Wenn man PPL (N) hat, bekommt man den LAPL ohne weitere Stunden.

    Gruß
    Andreas
    Leider wohl nicht!

    Die 70 Stunden gehen eindeutig aus dem Annex PPL National to the Conversion Report, aufgeführt unter Punkt 5:

    5. If less than 70 Flying hours are accumulated on aircraft requiring a class rating
    of Single Engine Piston (SEP) a step up training of 5 Flighthours on aircraft
    requiring an SEP rating have to be accomplished.

    Thomas


    Wenn ich das richtig übersetze heißt es, dass 5 (fünf) Flugstunden Aufbautraining erfüllt sein müssen. Die 70 Stunden beziehen sich auf die Flugerfahrung, die man nachweisen müßte um ganz ohne Aufbautraining auszukommen - right ? 



    Ja, sehe ich auch so. Aber eben 70 Stunden auf Teilen, für die SEP notwendig ist. Bei genauem Nachdenken liegt da auch noch Sprengstoff drin:

    Die Leute, die mit PPL-N Flugzeuge bis 750 KG fliegen, fliegen damit KEINE Flugzeuge, für die SEP notwendig ist.
    Nach derzeitigem Stand bedeutet das wohl, dass 70 Stunden SEP oberhalb 750 KG nachgewiesen werden müssen.

    Ich interpretiere die 70 bzw. 5h so, dass diese nur für für den Transit vom nat. PPL nach PLL JAR notwendig sind, nicht aber zum LAPL. Das steht auch so in der EU-Verordnung und z.B. "Pilot und Flugzeug" interpretiert es auch so.
    Von 70h oberhalb 750 kg steht auch nirgendwo etwas. Eine Cessna 150 ist auch SEP.
    Wie es mit Motorseglern aussieht, weiß ich nicht.

    Gruß
    Andreas
  • ja genau so verstehe ich es auch 

  •  Das steht auch so in der EU-Verordnung und z.B. "Pilot und Flugzeug" interpretiert es auch so.
    Von 70h oberhalb 750 kg steht auch nirgendwo etwas. Eine Cessna 150 ist auch SEP.
    Wie es mit Motorseglern aussieht, weiß ich nicht.

    Gruß
    Andreas
    Andreas,

    es würde mich sehr freuen, wenn Du Recht hättest. Allerdings ist die Nr. 5 im Conversion Report leider nicht auf den grossen PPL beschränkt. Evtl. ist das ja ein redaktioneller Fehler, vom DAeC war das auf jedenfall anders gedacht.

    Wo soll das denn in der EU-Verordnung stehen. Die besagt doch für die Umwandlung lediglich, dass die Mitgliedsstaaten Ihre Conversions-Tables erstellen sollen?

    Natürlich ist eine C150 ein SEP. nur brauchst Du bisher zum Fliegen mit dem nationalen Schein eben kein CR SEP. Der nationale Schein ist automatisch erstmal auf das fliegen 2sitzig bis 750 KG beschränkt. Danach kannst Du, mit Zusastzausbildung, das CR SEP und das CR TMG erwerben. Hast Du aber nicht automatisch.


    Grüsse
    Thomas
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