1.250 kg geschenkt - neue EASA Lizenz - LAPL

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Also wenn mein GPS den Geist aufgibt, dann schnappe ich mir die Papierkarte.
     Cool, bist du schon im Ausland geflogen, konkret z.B. über dem Zentralmassiv? Kannst ja mal über der Sahara mit Karte navigieren, viel Spaß! :-)
  • Cool, bist du schon im Ausland geflogen, konkret z.B. über dem Zentralmassiv? Kannst ja mal über der Sahara mit Karte navigieren, viel Spaß! :-)
    Vor 1985 war fliegen in der Sahara und in Zentralmassiven praktisch unmöglich und wurde nur von Lebensmüden und Wahnsinnigen betrieben.
    Also wenn mein GPS den Geist aufgibt, dann schnappe ich mir die Papierkarte.
    Da ist es natürlich nicht ganz unwichtig, dass man zu dem Zeitpunkt weiß, wo man sich auf der Papierkarte befindet :-)

    Bye Thomas

    BTW: Das Zitieren ist in der Form doof ...
  • Hallo spoon,
    Du schriebst, dass du noch vor dem 08.04.2013 die PPL-N gemacht hast, und dann danach die PPL-A.
    War es nicht so, dass in einer ausgestellten PPL-N die Passagierberechtigung gleich enthalten ist?

    Mich wundert nämlich, dass wir beide ja nun genau die gleiche PPL-N - Ausbildung und auch PPL-N Prüfung in Theorie und Praxis abgelegt haben. Du vor dem 08.04.2013 und ich danach. Aber, weil ich nun gar keine PPL-N in die Hand bekomme, sondern eine LAPL(A), muss ich nun noch 10 Stunden fliegen, um die Passagierberechtigung zu erhalten.
    Das finde ich nun schon irgendwie ungerecht. Hätte ich gleich die LAPL(A)-Ausbildung gemacht, würde ich′s ja verstehen, so aber nicht.
    Naja, deutsche Vorschriften müssen wohl nicht logisch sein!

    Ich überlege nun ernsthaft, noch auf die internationale PPL aufzustocken, weil das wahrscheinlich billiger ist, als 10 Stunden solo zu fliegen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
  • Ja das mit den 10 Stunden ist echt etwas blöd. Auf der anderen Seite bringt die Flugzeit natürlich auch wieder ein bisschen Übung.

    Ich hab überwiegende Teile der 10 Stunden dafür genutzt mich auf neuen Mustern einweisen zu lassen und mich darauf warumzufliegen.
  • Ja, zu dem Entschluss bin ich jetzt auch gekommen. Genau so werde ich′s auch machen.
  • Hallo springerwaldi,

    gute Frage. Da ich den PPL-N noch vor dem 08.04.2013 gemacht habe, wurde mir auch noch diese Lizenz ausgestellt, nicht der LAPL. Ich denke es liegt daran.
    Da der PPL-N aber auch durch UL-Stunden aufrecht erhalten werden konnte, bin ich natürlich nur UL geflogen. Und dafür hatte ich ja eh die Passagierberechtigung.
    Daher hat sich die Frage für mich gar nicht gestellt. ;)

    Wenn du allerdings jetzt noch (auf Basis des LAPL) auf EASA-PPL aufrüsten willst, brauchst du insgesamt 15 Stunden (siehe unten).
    Deshalb wollte ich auch unbedingt noch vor dem 08.04.2013 meinen PPL-N in der Tasche haben. ;)
    Auf der Basis war der EASA-PPL ja mit nur 5 Std. Funknavigation zu haben.

    LAPL zu EASA-PPL

    Vom LAPL(A) zum PPL(A)
    Um als Inhaber einer LAPL(A) zum PPL(A)
    zu gelangen, müssen nach Lizenzerhalt mindestens 15 Stunden Flugzeit
    auf Flugzeugen absolviert werden. Von diesen 15 Stunden müssen
    mindestens 10 Stunden Flugausbildung sein. Mindestens 4 Stunden dieser
    Stunden müssen zudem überwachten Alleinflug umfassen, davon wiederum
    mindestens 2 Stunden Solo-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug
    von mindestens 270 km (150 NM). Dieser Überlandflug muss vollständig
    abgeschlossene Landungen auf zwei anderen Flugplätzen als dem
    Startflugplatz enthalten.

    Grüße
    Spoon
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