1.250 kg geschenkt - neue EASA Lizenz - LAPL

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Ich war immer der Meinung, dass wenn man den LAPL nach seiner Einführung direkt (also ohne Umweg über PPL-N) machen will, dass dann ÜBERHAUPT KEINE SPL-F angerechnet wird, sondern man wie ein Fußgänger die komplette Ausbildung durchziehen muss. 

    Nun lese ich hier Forum, dass auch in diesem Fall 15 Stunden der UL′er anerkannt werden.

    Wenn das so ist, dann brauche ich mich jetzt nicht auf den PPL-N zu stürzen. Ich hatte geglaubt, wer jetzt nicht bis April 2013 den PPL-N macht, dem nützt die SPL-F für zukünftig angestrebte Lizenzen überhaupt nichts mehr.

    Ist das denn sicher?
  • Meiner Info nach muss man bis Apr 2013 _angefangen_ haben mit dem PPL-N, um ihn noch zu erhalten.
  • mal was ganz Anderes; im fliegermagazin-booklet steht ja, dass zur Umschreibung PPL-N --> EASA-PPL u. a. 70h Flugerfahrung benötigt werden; weiß jemand, ob UL-Stunden angerechnet werden können? Es ist ja erst mal nicht die Rede davon, dass diese Flugerfahrung auf Flugzeugen stattgefunden haben muss...
  • Andi_Air schrieb:
    mal was ganz Anderes; im fliegermagazin-booklet steht ja, dass zur Umschreibung PPL-N --> EASA-PPL u. a. 70h Flugerfahrung benötigt werden; weiß jemand, ob UL-Stunden angerechnet werden können? Es ist ja erst mal nicht die Rede davon, dass diese Flugerfahrung auf Flugzeugen stattgefunden haben muss...


    In der EU-Verordnung steht "70h auf Flugzeugen". UL zählt nicht.
    Alternativ kannst Du aber 5h Ausbildung mit Fluglehrer fliegen, wenn es so von der EU genehmigt wird.

    Gruß
    Andreas
  • Moin,
    da müsste man warscheinlich einen juristischen Streit um die Formulierung ausfechten. Nach deutschem Recht kann man den PPL-N mit UL-Stunden halten. Man hat also evtl. nach dem Scheinerhalt ausschliesslich UL geflogen und das hat für den PPL-N auch gereicht.  Jetzt plötzlich die 70 Stunden Flugerfahrung als "70 Stunden E-Klasse" zu interpretieren halte ich für wiedersprechenswert.
    Die Formulierung "auf Flugzeugen" im Gesetz http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:DE:PDF ist gewählt um den Unterschied zu "auf Hubschraubern" und "auf Luftschiffen" in den Texten der nächsten Seiten darzustellen.

    PS: Ich habe für mich immer noch keinen Grund gefunden, den PPL-N noch schnell zu machen. Aber vielleicht nur, um das mal auszutesten ;-) .

    Achim
  • Hallo,

    ich bin auch am Überlegen, ob es sich lohnt, jetzt noch den PPL-N zu machen. Rein pratisch habe iches bei meinem Fluglehrer ausprobiert - er hat auch die E-Klasse Lehrberechtigung: Schon nach wenigen Landungen hatte ich alles im Griff, der Umstieg vom UL auf E-Klasse war viel kleiner als von einem UL auf ein anderes.

    Ich brauchte bspw. viel länger, um wieder die C42 zu fliegen, als die E-Klasse Flieger, da ich bisher mit der Stol701 fliege.

    Jetzt die Frage: Wie hoch ist denn der Aufwand für den PPL-N für den theoretischen Teil?

    Muß man den auch weider an der Schule absitzen, oder kann man auch zuhause lernen?

    Viel Unterschied zur UL-Theorie?

    Was hat es mit den 70 UL-Stunden auf sich (habe erst 40)?

    Gruß

  • Die Theorie ist in vollem Umfang abzuleisten. Sie hat an eine FTO (Flugschule) zu erfolgen. Die Flugschule muss die bei sich durchgeführten Stunden abrechnen und bestätigen. Vorher wirst Du als Flugschüler dem Landesverwaltungsamt gemeldet. Wenn die Theoriestunden abgeleistet sind, wird man beim LVA zur Prüfung gemeldet und erhält von denen eine Einladung zur Prüfung. 

    Im Prüfungsraum waren bei mir 4 öffentlich bestellte Prüfer, die es mit Ihrer Aufsicht sehr genau nahmen. Hilfen gab es keine. 

    Wem der Theoriestoff vom UL noch gut in Erinnerung ist, der wird wenig Probleme haben die Prüfung zu bestehen. Vorausgesetzt, er lernt den dazu kommenden Stoff ebenso intensiv. Der Umfang des Lehrstoffes ist größer als beim der SPL, besonders im Bereich Navigation und Technik. Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen ist kaum unterschiedlich. Pyrotechnik fällt natürlich weg. Die großen Aufgaben zur Navigation sind schon anspruchsvoll, aber schaffbar, wenn man sich konzentriert. 

    Das alles ist deutlich leichter als bei der CVFR. Insofern, keine Angst vor der Theorie, aber ohne pauken geht es nicht.

    Was den Zwang zur Theorie bei einer FTO betrifft, so sind wenige Flugschulen bereit, sich auf eine Selbstlerngeschichte einzulassen. Immerhin müssen sie schriftlich bestätigen, dass sie bei Ihnen ordnungsgemäß und voll inhaltlich abgeleistet wurde. Man muss sie also überzeugen einen Betrug zu begehen. Ich habe gehört, dass das bei manchen Schulen geht, bei der Mehrzahl aber nicht. Bei mir war nichts zu machen. 

    Gruß

    Thomas

  • Fragender schrieb:

    Hallo,


    Was hat es mit den 70 UL-Stunden auf sich (habe erst 40)?

    Gruß

    Nichts - 70h auf Flugzeugen (+ separater prakt. Prüfung in Flugnavigation) sind notwendig, wenn du später deinen PPL-N in einen EASA-PPL konvertieren möchtest. Alternativ 5h mit Fluglehrer + separater prakt. Prüfung in Flugnavigation.
  • Guten Morgen,

    ich habe mir die Sache mit dem PPL-N durch den Kopf gehen lassen. Natürlich habe ich auch keine 70 Stunden Flugzeit für das Lizenz-upgrade zu bieten.

    Nun habe ich mich aber für einen anderen Weg entschieden, den ich hier beschreiben möchte:
    Also, SPL-F habe ich nun in der Tasche, mit NULL Stunden nach Lizenz. Ich möchte nun ERSTENS UL fliegen und ZWEITENS irgendwie Richtung PPL-A weitermachen.

    Nun habe ich einen Verein gefunden, in dem ich - Mitgliedschaft vorausgesetzt - ein UL günstig fliegen kann, und außerdem wird dort auf Motorsegler die komplette PPL-A JAR-FCL Ausbildung ab Fußgänger-Status angeboten. 
    Da die Fluglehrer ehrenamtlich arbeiten, ist die Flugstunde auf SF25 sogar günstiger als die Charterstunde auf UL!!!
    Hätte ich das vor zwei Jahren gewusst, dann hätte ich mir die ganze UL-Ausbildung gespart und sofort mit PPL-A in Wohnortnähe angefangen.

    Allerdings sagte mir damals ein Fluglehrer, der es sicherlich genau hätte wissen müssen, dass genau diese Ausbildung vom Fußgänger zum PPL-A auf Motorsegler in Deutschland überhaupt nicht mehr möglich sei, und ich hatte es ihm geglaubt!

    Nun bin ich einige tausend Euro ärmer **schnieff*

    Dummerweise wird von den UL-Stunden (im Gegensatz zum Upgrade auf PPL-N) bei dieser Ausbildungs-Version überhaupt nichts anerkannt. Ich muss also die kompletten 45 Stunden auf SF25 fliegen.
    Andererseits ist das insofern nicht so schlimm, als ich dann eben statt allein auf UL, mit Fluglehrer auf Motorsegler fliege, und das sogar für weniger Geld. Ich staune selbst, was es alles gibt ;-)

    Ich muss keine Frist (April 2013 oder ähnlich) einhalten und muss mich auch nicht mit der Ausbildung beeilen. Wenn ich dann vielleicht in zwei Jahren fertig bin, habe ich die Lizenz für 4-sitzig, 1-mot, 2000kg international in der Tasche, gültig für alle Lufträume.

    Der Vorteil dieser Variante ist der, dass die weiterführende Ausbildung zum PPL-A praktisch NICHTS kostet, oder besser gesagt, NICHT MEHR kostet, als ich auch für das Solo-Fliegen mit UL bezahlen würde.

    Viele Grüße
    Waldemar
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