GX schrieb:Welcher? Ich finde nix in der elektronischen Presse.
Wie der Presse zu entnehmen ist, .......
Rteissen schrieb:
Ist das auch ein "downgrade"?
Aber natürlich ist es das, denn um die Lizenz in altem Umfang weiter nutzen zu können müssen die Inhaber:
1. Kenntnisse über Part-FCL nachweisen (wie genau ist nicht definiert),
2. Sprachkenntnisse nach FCL.055 nachweisen,
3. 70 Flugstunden in Flugzeugen haben oder 5 Stunden mit Lehrer fliegen und
4. eine praktische Prüfung in Funknavigation ablegen (CVFR-Prüfung).
Und wenn man auf das Umschreiben verzichtet, sind dann alle EASA-Flieger, also alle nicht Annex II-Maschinen künftig tabu!
Michael
20.08.2012, 06:15 Korrektur: Es muss natürlich Annex II heißen. Hatte leider das "x" vergessen. Sorry
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