1.250 kg geschenkt - neue EASA Lizenz - LAPL

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Wie der Presse zu entnehmen ist, bekommen PPL-N Inhaber den neuen LAPL auf Antrag  und ohne Weiteres.Das ist ein Upgrade von 1250 kg und eine Berechtigung für ganz Europa mit 4 Personen.UL Stunden sind dann allerdings nicht mehr anrechenbar. Trotzdem ganz gute Nachrichten. Wenn das so weitergeht werde ich noch zum Europäer.
  • Hallo GX,
    hast Du zufällig gelesen, ob für die Umschreibung auch das 2 to Rating vom PPL-N Voraussetzung ist? Falls nicht, wäre es in der tat ein generöses Upgrade.Ansonsten ist natürlich cool, dass man direkt eine europaweit gültige Lizenz bekommt.
    GrußLeCiel
  • GX schrieb:
    Wie der Presse zu entnehmen ist, .......
    Welcher? Ich finde nix in der elektronischen Presse.

    update:
    Habe etwas gefunden. Es handelt sich nach meinem Verständnis um den ersten Entwurf der Deutschen Regierung, die vorher das Recht zur Aufschiebung der Durchführung in Anspruch genommen hat. Damit haben die Deutschen Zeit ihre Regeln erst ab April 2015 in Kraft zu setzen. 
    Da es sich um den ersten Entwurf handelt, ist längst noch nicht klar, ob dies auch die letzte Formulierung ist. Auch sollte man sich bewusst sein, dass der Lapl nur in EASA Ländern gültig ist.  Rund um das Mittelmeer sind das nicht alle. 
  • Ich habe es u.a. in der aktuellen Fliegermagazin gelesen und hier: http://www.daec.de/service/luft-vereinsrecht/eu-pilotenlizenzen/
  • @LeCiel   Nein, du bekommst es wohl auch, wenn du "nur den PPL-A National bis 750 kg hast.
  • Klingt doch super... aber wo ist der Nachteil?
    Der PPL(N) ist ja auch nicht nach ICAO ausgestellt worden oder?
  • Von Nachteil ist nix.
    Man sollte nur wissen, was man womit darf.
    PPl-N nur innerhalb Deutschlands
    ICAO-PPL auf allen D-registrierten Flugzeugen weltweit und die Möglichkeit die Lizenz in anderen ICAO-Ländern umschreiben zu lassen.
    LAPL Nur EASA-Länder, ohne Umschreibemöglichkeit in anderen Ländern.
    JAR-FCl mit Erweiterungsmöglichkeit auf z.B. Night VFR etc....

    Jeder kann sich unter Berücksichtigung seiner fliegerischen Zukunftsplanung entscheiden, was ihm dafür reicht. Verfolgt man die Szene der ULFlieger, dann sieht man eine Reihe von Piloten, die auch gerne mal "ein paar Kilo mehr", "ein paar Leute mehr", "mal woanders" oder "mal weiter weg" wollen. 
    Und da jede Lizenz ihre Grenzen. Aber keine Nachteile.   
  • Jedoch für ICAO-PPL Inhaber wird es ein downgrade. Diese bekommen ja auch nur den LAPL und haben somit keine ICAO ausgestellte Lizenz mehr.
  • Ist das auch ein "downgrade"?
    Upon application, non-JAR-compliant private pilot licenses (ICAO PPL(A))may after 08.04.2014,-------------------- 
    given a proof of language proficiency, be converted into light aircraft pilotlicenses (LAPL(A)) in compliance with Commission Regulation (EU)1178/2011 Annex I FCL.105.A without further verification-  
    or, given
    -  proof of knowledge regarding the applicable parts of Part-FCL 
    -  proof of language proficiency in compliance with FCL.055,
    -  proof of a minimum flight experience of 70 flying hours on aeroplanes and
    -  a successful practical examination on the use of radio navigation equipment, according to Annex II A. 1. Aeroplane be converted into a Part-FCL PPL(A).......

    Das ist genau der Schein, in den auch die bisherigen PPL A JAR-FCL demnächst 1:1 umgewandelt werden.
    Oder verstehe ich da etwas miss?
  • Rteissen schrieb:
    Ist das auch ein "downgrade"?

    Aber natürlich ist es das, denn um die Lizenz in altem Umfang weiter nutzen zu können müssen die Inhaber:


    1. Kenntnisse über Part-FCL nachweisen (wie genau ist nicht definiert),
    2. Sprachkenntnisse nach FCL.055 nachweisen,
    3. 70 Flugstunden in Flugzeugen haben oder 5 Stunden mit Lehrer fliegen und
    4. eine praktische Prüfung in Funknavigation ablegen (CVFR-Prüfung).


    Und wenn man auf das Umschreiben verzichtet, sind dann alle EASA-Flieger, also alle nicht Annex II-Maschinen künftig tabu!


    Michael


    20.08.2012, 06:15 Korrektur: Es muss natürlich Annex II heißen. Hatte leider das "x" vergessen. Sorry

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