Chris_EDNC schrieb:Da hat das FM mal wieder erstklassig recherchiert und ebensolche "Experten" zu Wort kommen lassen:
Hier wird alles beschrieben.
Es gibt kein "Vorflugrecht" in der Luftfahrt!
Michael
cbk schrieb:Ich hänge mich hier einfach mal dran, weil ich keine neue Diskussion starten will.
Das man in der Platzrunde die Position meldet, ist soweit klar, aber sollte man evtl. noch mehr tun?
Mir im Anflug passiert:
- D-xx (Ich): Gegenanflug 09
- D-yy (2 Sekunden später): Gegenanflug Piste 09, Nr. 2, Nr. 1 in Sicht
- D-xx: Anfluggeschwindigkeit 120km/h, 65kn. Erbitte Anfluggeschwindigkeit Nr. 2?
*Ich wollte einfach nur wissen, ob der Typ auf mich aufläuft oder ich ihm wegfliegen kann, so kurzzeitig, wie er sich hinter mir gemeldet hat, muß er ja sehr nah dran gewesen sein. Ggf. hätte ich noch auf 160km/h, 85kn steigern können.* --- keine Reaktion- D-xx: Queranflug 09, lange Landung
- D-yy: *keine Meldung*
- D-xx: Endanflug 09
*D-yy wart nicht mehr gehört, als ich am EndeLieber CBK,
da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Wir waren Nr. 2. Wir haben gemeldet, dass Nr. 1 in Sicht ist und Ihn gebeten, zum Bahnende durchzurollen, damit wir unseren Anflug fortsetzen können. Sonst hätten wir verzögern müssen.
Du kannst auch in der Platzrunde in Landekonfiguration nicht einfach die Geschwindigkeit auf 160 Km/h erhöhen (ich hoffe, Du weist warum nicht)!
Einer Deiner Lehrer
P.S. Wir haben einen rechten Gegen- und Queranflug auf die 09
Moin,
1. Position Melden
"" ....Ohnehin sollten Piloten in Platznähe ihre Position regelmäßig melden, etwa bei jeder Richtungsänderung in der Platzrunde. Diese Mitteilungen gelten vor allem dem übrigen Verkehr, nicht dem Flugleiter. ...""
Na dann müssen sich viele Piloten aber sehr anstrengen und ihre Sprechfaulheit überwinden. Selbst an grösseren Plätzen. Da wird sich erst im Queranflug gemeldet oder auch gerne direkt in den langen Endanflug gegangen. Das sich jemand im Eindrehen in den Gegenanflug nicht meldet ist häufiger zu erleben.
2. Vorflugrecht
"" .... Ein Platzrunden-Privileg gibt es aber doch: Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs (vor der Schwelle) und landenden Luftfahrzeugen (über oder hinter der Schwelle sowie über oder auf der Landebahn) ist stets auszuweichen. Grundsätzlich hat das tiefer fliegende Luftfahrzeug immer Vorflugrecht. Es darf allerdings, auch wenn es schneller fliegen kann, ein anderes Flugzeug, das sich im Endteil befindet, nicht unterschneiden oder überholen. Höchste Priorität haben Luftfahrzeuge, die erkennbar in ihrer Manövrierfähigkeit behindert oder eingeschränkt sind, etwa Segelflugzeuge .... ""
Es gibt also das Vorflugrecht. Nicht in der gesamten Platzrunde, aber im Endanflug, sowie für manöverierbehinderte Flugzeuge
(entnommen aus: http://www.fliegermagazin.de/recht/index.php?stichwort=2009/05+Vorflugrecht+in+der+Platzrunde).
Warum so wenig in der Platzrunde passiert? Ich meine, weil zu jedem rüden Piloten sich (fast) immer auch ein kluger, defensiv fliegender gesellt, der die Situation entschärft, und die sind trotz aller Unterschiede im Funken in sehr deutlicher Überzahl. Schon zu erkennen am sehr freundlichen Ton, der im Funk überall herrscht.
Ich fände es schöner, wenn sich mehr an die Regeln gehalten würde, was die Meldungen angeht. Aber es passt schon. Wahrscheinlich ist der Flugleiter der Grund warum manche meinen sich bei ihm kurz zu melden reicht schon. Es ist noch zu viel Obrigkeitsdenken in unseren Köpfen und zuwenig Selbstverantwortung.
Gerd
Stingflyer schrieb:Moin,Du kannst auch in der Platzrunde in Landekonfiguration nicht einfach die Geschwindigkeit auf 160 Km/h erhöhen (ich hoffe, Du weist warum nicht)!
Einer Deiner Lehrer
P.S. Wir haben einen rechten Gegen- und Queranflug auf die 09
Den Rest können wir gerne per PN klären. Da das hier im Forum schon das zweite Mal so losgeht, sollte ich mich vielleicht doch entgültig abmelden. Es bringt ja nichts außer Ärger. :-(
edhs schrieb:So, ist das so?
Es gibt also das Vorflugrecht.
Michael
PS: Kannst Dir das Suchen sparen, es gibt kein Vorflugrecht! Aus der Pflicht etwas zu tun oder zu unterlassen, kann man im Umkehrschluss kein gegenteiliges Recht ableiten: die luftrechtliche Ausweichpflicht des einen Luftfahrers/Luftfahrzeugs gegenüber einem anderen in bestimmten Verkehrskonstellationen kann eben nur bedeuten, dass für einen in diesem Moment eine vorrangige (größere) Ausweichpflicht besteht, nicht mehr und nicht weniger.
Der Gesetzgeber hat hier ganz bewusst auf den Terminus "Vorflugrecht"* verzichtet. Ein solches Recht einzuräumen, würde auch nur das Prinzip der VFR-Luftfahrt, See and Avoid („Sehen und Ausweichen“), konterkarieren!
*) kommt als solcher im gesamten Regelwerk nicht vor
Recht und Pflicht sind die zwei Seiten derselben Medaille.
Lechpilot schrieb:Wahrscheinlich muss man deshalb jemandem beipflichten wenn er Recht hat... *grins*
Recht und Pflicht sind die zwei Seiten derselben Medaille.
:-)) Du gefällst mir. Mach weiter so...!
Gruss Stephan
Lieber Stingeflyer,
das ist ganz schlechter Stil als FI sich hier öffentlich über einen ehemaligen Schüler auszulassen.
Zumal ich sehr schätze das cbk sich traut mal aus seiner Sicht zu berichten und sich was erklären zu lassen.
Mit diesen Praxis- Beispielen kann man gut diskutieren. Da muß keiner herabgewürdigt werden.
Eine PN hätte da völlig gereicht.