Korrekte Funksprüche

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hier wird alles beschrieben.

    Ueberholen ja (rechts), aber nicht im Endteil.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Hier wird alles beschrieben.
    Da hat das FM mal wieder erstklassig recherchiert und ebensolche "Experten" zu Wort kommen lassen:

    Es gibt kein "Vorflugrecht" in der Luftfahrt!

    Michael

  • cbk schrieb:

    Ich hänge mich hier einfach mal dran, weil ich keine neue Diskussion starten will.

    Das man in der Platzrunde die Position meldet, ist soweit klar, aber sollte man evtl. noch mehr tun?

    Mir im Anflug passiert:

    • D-xx (Ich): Gegenanflug 09
    • D-yy (2 Sekunden später): Gegenanflug Piste 09, Nr. 2, Nr. 1 in Sicht
    • D-xx: Anfluggeschwindigkeit 120km/h, 65kn. Erbitte Anfluggeschwindigkeit Nr. 2?
      *Ich wollte einfach nur wissen, ob der Typ auf mich aufläuft oder ich ihm wegfliegen kann, so kurzzeitig, wie er sich hinter mir gemeldet hat, muß er ja sehr nah dran gewesen sein. Ggf. hätte ich noch auf 160km/h, 85kn steigern können.* --- keine Reaktion
    • D-xx: Queranflug 09, lange Landung
    • D-yy: *keine Meldung*
    • D-xx: Endanflug 09
      *D-yy wart nicht mehr gehört, als ich am Ende

    Lieber CBK,

    da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Wir waren Nr. 2. Wir haben gemeldet, dass Nr. 1 in Sicht ist und Ihn gebeten, zum Bahnende durchzurollen, damit wir unseren Anflug fortsetzen können. Sonst hätten wir verzögern müssen.

    Du kannst auch in der Platzrunde in Landekonfiguration nicht einfach die Geschwindigkeit auf 160 Km/h erhöhen (ich hoffe, Du weist warum nicht)!

    Einer Deiner Lehrer

    P.S. Wir haben einen rechten Gegen- und Queranflug auf die 09

  • Moin,

    1. Position Melden

    "" ....Ohnehin sollten Piloten in Platznähe ihre Position regelmäßig melden, etwa bei jeder Richtungsänderung in der Platzrunde. Diese Mitteilungen gelten vor allem dem übrigen Verkehr, nicht dem Flugleiter. ...""

    Na dann müssen sich viele Piloten aber sehr anstrengen und ihre Sprechfaulheit überwinden. Selbst an grösseren Plätzen. Da wird sich erst im Queranflug gemeldet oder auch gerne direkt in den langen Endanflug gegangen. Das sich jemand im Eindrehen in den Gegenanflug nicht meldet ist häufiger zu erleben.

    2. Vorflugrecht

    "" .... Ein Platzrunden-Privileg gibt es aber doch: Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs (vor der Schwelle) und landenden Luftfahrzeugen (über oder hinter der Schwelle sowie über oder auf der Landebahn) ist stets auszuweichen. Grundsätzlich hat das tiefer fliegende Luftfahrzeug immer Vorflugrecht. Es darf allerdings, auch wenn es schneller fliegen kann, ein anderes Flugzeug, das sich im Endteil befindet, nicht unterschneiden oder überholen. Höchste Priorität haben Luftfahrzeuge, die erkennbar in ihrer Manövrierfähigkeit behindert oder eingeschränkt sind, etwa Segelflugzeuge .... ""

     Es gibt also das Vorflugrecht. Nicht in der gesamten Platzrunde, aber im Endanflug, sowie für manöverierbehinderte Flugzeuge

    (entnommen aus: http://www.fliegermagazin.de/recht/index.php?stichwort=2009/05+Vorflugrecht+in+der+Platzrunde).

    Warum so wenig in der Platzrunde passiert? Ich meine, weil zu jedem rüden Piloten sich (fast) immer auch ein kluger, defensiv fliegender gesellt, der die Situation entschärft, und die sind trotz aller Unterschiede im Funken in sehr deutlicher Überzahl. Schon zu erkennen am sehr freundlichen Ton, der im Funk überall herrscht.

    Ich fände es schöner, wenn sich mehr an die Regeln gehalten würde, was die Meldungen angeht. Aber es passt schon. Wahrscheinlich ist der Flugleiter der Grund warum manche meinen sich bei ihm kurz zu melden reicht schon. Es ist noch zu viel Obrigkeitsdenken in unseren Köpfen und zuwenig Selbstverantwortung.

    Gerd

  • Stingflyer schrieb:

    Du kannst auch in der Platzrunde in Landekonfiguration nicht einfach die Geschwindigkeit auf 160 Km/h erhöhen (ich hoffe, Du weist warum nicht)!

    Einer Deiner Lehrer

    P.S. Wir haben einen rechten Gegen- und Queranflug auf die 09

    Moin,
    also mal ganz von vorne:
    1. Das ich in Landekonfiguration nicht einfach beschleunigen kann, weil dann die Klappen wegreißen, ist mir durchaus klar. Aber Klappen im Gegenanflug wieder einfahren und dann Tempo aufnehmen geht. Den Anflug ohne Klappen mit entsprechendem Tempo (und dann erst im Endanflug verlangsamen und ggf. Klappen setzen) habe ich, auch im Beisein eines FLs, geübt. Da waren auch mehrere schnelle Vögel im Anflug.
    2. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Es war NICHT in EDXG. Aber ihr habt Recht, ich hätte vielleicht Piste 11, 31 oder sonstwas schreiben sollen, weil es diese Piste hier in der Gegend nirgendwo gibt und entsprechende Nachforschungen ins Leere laufen. Mein Fehler. Ich hatte einfach die 09 genommen, weil es die an dem Platz, an dem sich das abspielte, NICHT gibt, da ich schon mit entsprechenden Nachforschungen gerechnet habe. Entsprechend erübrigt sich auch die Geschichte mit dem rechten Gegenanflug. Hab extra versucht den Platz usw. nicht zu nennen, habe ihn nicht genannt und werde ihn auch nicht nennen, eben um solche Nachforschungen zu  unterbinden. Oder haben wir hier einen Pranger?
    3. Hinter mir war garantiert kein Kiebitz sondern ein Eindecker!
    4. Ich werde auch garantiert nicht den Namen der Person nennen, die rechts neben mir saß oder ob dort überhaupt jemand saß, nicht einmal per PN. Wenn ich hier den Ärger bekomme bei Fragen nach Funk und Co., reicht das. Braucht also gar nicht erst etwaige Fragen bzgl. Namen zu stellen. Reinreißen tu ich da niemanden!

    Den Rest können wir gerne per PN klären. Da das hier im Forum schon das zweite Mal so losgeht, sollte ich mich vielleicht doch entgültig abmelden. Es bringt ja nichts außer Ärger. :-(

  • edhs schrieb:
    Es gibt also das Vorflugrecht.
    So, ist das so?
    Dann kannst Du sicher auch eine Passage aus SERA zitieren, wo dieses Vorflugrecht postuliert wird!

    Michael

    PS: Kannst Dir das Suchen sparen, es gibt kein Vorflugrecht! Aus der Pflicht etwas zu tun oder zu unterlassen, kann man im Umkehrschluss kein gegenteiliges Recht ableiten:  die luftrechtliche Ausweichpflicht des einen Luftfahrers/Luftfahrzeugs gegenüber einem anderen in bestimmten Verkehrskonstellationen kann eben nur bedeuten, dass für einen in diesem Moment eine vorrangige (größere) Ausweichpflicht besteht, nicht mehr und nicht weniger.

    Der Gesetzgeber hat hier ganz bewusst auf den Terminus "Vorflugrecht"* verzichtet. Ein solches Recht einzuräumen, würde auch nur das Prinzip der VFR-Luftfahrt, See and Avoid („Sehen und Ausweichen“), konterkarieren!

    *) kommt als solcher im gesamten Regelwerk nicht vor

  • Recht und Pflicht sind die zwei Seiten derselben Medaille.

  • Lechpilot schrieb:
    Recht und Pflicht sind die zwei Seiten derselben Medaille.
    Wahrscheinlich muss man deshalb jemandem beipflichten wenn er Recht hat...  *grins*

  • :-))  Du gefällst mir. Mach weiter so...!

    Gruss Stephan

  • Lieber Stingeflyer, 

    das ist ganz schlechter Stil als FI sich hier öffentlich über einen ehemaligen Schüler auszulassen. 

    Zumal ich sehr schätze das cbk sich traut  mal aus seiner Sicht zu berichten und sich was erklären zu lassen. 

    Mit  diesen  Praxis- Beispielen kann man gut diskutieren. Da muß keiner herabgewürdigt werden. 

    Eine PN hätte da völlig gereicht.  

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