Auch Lupus will in die Luft!

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo alle zusammen!

    Tja, schlagt mich, aber ich habe seit wahnsinnigen 24 Stunden die Idee das Fliegen zu lernen und schon einige Infos zusammengetragen, war eben beim örtlichen Flugplatz, habe mit dem Mensch im Tower gequalselt, die ersten Emails für Angebote sind raus und nun bin hier angemeldet! Und ich muss ja zugeben, die Idee einen Pilotenschein zu machen spukte mir auch vor Jahren schon einmal im Kopf herum, ich schob sie aber als Schnapsidee und eh nicht finanzierbar zur Seite. Mal sehen ob das wirklich so ist!

    Das hier soll mein Thread werden bis ich die Lizenz in der Hand habe, deshalb fange einfach mal an zu erzählen und Fragen zu stellen und freue mich über eure Meinungen!

    Zuerst stelle ich mir natürlich die gleichen Fragen wie alle Neulinge hier, z.B.: Welche Lizenz soll es sein?

    Pro PPL:
    - Mehr Möglichkeiten für später mal
    - Zusatzausbildung zum SPL billiger als andersherum

    Nachteile PPL-N:
    - Teurer
    - Höhere Vorrausetzungen zum Erhalt der Lizenz
    - Keine Flüge ins Ausland möglich

    Pro SPL:
    - Günstiger
    - leichterer Erhalt der Lizenz
    - Flüge ins Ausland möglich
    - Ich brauche für den Anfang nicht mehr

    Kontra SPL:
    - Zusatzausbildung zum PPL-N teurer als andersherum

    Da stellen sich mir ein paar Zusatzfragen:

    Nach Erhalt des PPL-N und mit Zusatzausbildung SPL, darf ich dann mit meinem UL-Flieger ins europäische Ausland, aber nicht mit meiner Cessna?

    Wie haben am Ort 3 kommerzielle Anbieter und einen Verein. Im Verein kostet der PPL-N soviel wie der SPL bei den kommerziellen, alles rund um 6000-6500€ (Wobei ich die über 6000€ für den SPL schon sehr teuer finde). Wäre es da nicht sinnvoller gleich den großen zu machen? Wobei ja dann nochmal 1000€ draufkommen für den SPL... Hmm.

    Und im Hinblick auf die neue europäische Lizenz weiß ich ja nun garnicht was ich machen soll. Ist es, auch wenn noch Infos zum neuen Schein fehlen, sinnvoller SPL oder PPL-N zu machen, wenn ich zuerst eh nur SPL fliegen will?

    Warum will ich überhaupt SPL fliegen: ALso erstmal wegen der Kosten:
    Ich kann mir vorstellen, dass wenn ich den Schein habe, von den 1-2 stündigen Flügen in unserer Umgebung ziemlich bald gelangweilt bin. Ich möchte dann auch weiter weg.
    Ich kenne das vom Motorradfahren: Sonntagsfahrten in die Eifel sind mal nett, aber langweilig. Ich hatte mein Motorrad immer um große Touren zu machen in ganz Europa.
    Das gleiche will ich auch mit dem Flieger mittelfristig: Zu zweit mit wenig Gepäck ein paar Tage oder 1-2 Wochen irgendwo hin fliegen im europäischen Ausland.
    Und das wird wohl nur einem eigenen kleinen Flieger gehen, oder wo kann man ULs chartern für mehrer Tage? Die wollen doch die Maschine nach dem Flug wieder am eigenen Flughafen zum weitervermieten, oder sehe ich das falsch?
    Und wenn ich schon nen Schein habe, dann will ich auch viel fliegen.

    Ok, also auf Dauer: Eigene Maschine. Und von den Gesamtkosten her geht da eben nur ein UL-Flieger.

    Soweit meine Überlegungen für heute :)
    Der Besuch heute im Tower war schon sehr gut und ein wichtiger Schritt, nun möchte ich die vier Anbieter nach der Reihe besuchen, mir einen Überblick verschaffen und Angebote einholen.

  • hi

    habe schon einige infos mehr an land gezogen, die dich auch interessieren könnten.

    zunächst: imho ist der weg vom SPL -> ppl-n günstiger als andersrum.
    hast du den spl, dann bekommt man zumindest bei uns in der ecke (südwest) den ppl-n für 1500eur nochmal obendrauf.

    und zu den kosten für echo:
    es währe möglich eine experimental maschine zu kaufen/zu bauen, da gäbe es ggf wesentliche erleichterungen beim unterhalt. ebenso sind kleine, ältere echo kisten (cessna usw) recht preisgüngstig zu bekommen und ich habe da auch schon welche gesehen die mogas fliegen können.

    wenn ich mir aber die plätze in meiner umgebung ansehe, dann gibt es da nur ganz ganz wenige die echo zulassung haben. da müsste man mit ner eigenen maschine schon auf einen größeren platz ausweichen und das heisst: stellplatz=teuer!
    die meisten kleinen grasplätze haben bei uns nur UL zulassung und wenn es sehr hoch kommt noch echo mit schleppkupplung ;)
  • Lupus schrieb:

    Nachteile PPL-N:

    - Teurer
    - Höhere Vorrausetzungen zum Erhalt der Lizenz
    - Keine Flüge ins Ausland möglich

    Bis Du den PPL-A(N) hast, ist das mit dem Ausland höchstwahrscheinlich kein Faktor mehr. Der PPL-A(N) wird nämlich abgeschaft und durch europäische Lizenzen ersetzt. Was genau dann aus dem PPL-N wird, weiss man aber noch nicht. Wahrscheinlich irgendein LAPL - mit dem darfst Du aber dann auch ins  (europäische) Ausland.

    Bezüglich Ausland ist es aber so: Du darfst mit dem SPL auch nicht per se ins Ausland fliegen. Der SPL ist erst einmal eine rein nationale Angelegenheit (wie auch der PPL-N) . Du darfst aber in diese Ländern, die den deutschen SPL anerkennen. Dies sind zum Glück alle Nachbarländer um Deutschland herum - und daher problemlos. In die Schweiz darfst Du mit Deinem SPL, aber nicht mit jedem UL ;-).
    Aber Du kannst mit dem SPL z.B. nicht in die USA fliegen - oder in andere Länder, die den deutschen SPL nicht anerkennen. Mit einem JAR-FCL ist dies in der Regel kein Problem. Mit diesem Schein kannst Du in der Regel auch im Ausland relativ leicht ein Flugzeug chartern.

    - Sascha -
  • Moin,

    zwei Aspekte zur Erwägung:

    - Wat wiegste denn? Will man zu zweit ins Ausland, dann ist es hinsichtlich der Frage UL oder Echo schon ein Unterschied, ob man 60 oder 110 Kilos auf die Waage bringt.

    - Selbstbau eines Experimental klingt reizvoll, aber hättest du die Arbeitszeit und den langen Atem übrig?

    Gruß

    ColaBear

  • Wenn das Fliegen als Nebenwirkung immer nachfolgende Schlaflosigkeit hat, werd ich wohl in nächster Zeit öfters recht Müde sein so wie heute ;)

    Ich bin geflogen! Und total fasziniert. Und es war grade mal ne etwas vergrößerte Platzrunde :D

    Hab gestern mal bei einem Verein in der Nähe vorbeigeschaut und nach nach ein wenig quatschen mit dem Chef hat er mich dann auch auf ne Runde mitgenommen und ich durfte auch schonmal ein wenig am Steuerknüppel wackeln *g*

    Also Start bei 55kt, Landeanflug links, rechts, schauen dass genug Fahrt bleibt über das Höhenruder und oben ein bißchen rumkurven. Ich hatte in den ersten 10 Minunten das Gefühl: Mein Gott, das lernst du nie! Totale überforderung, hab nicht mal wirklich registeriert, das wir fliegen, wo ich doch sonst im Ferienflieger immer an der Scheibe klebe.
    War nur damit Beschäftigt erstmal nen Überblick zu bekommen: Auf welches Instrument guck ich jetzt, welches macht was, welcher Hebel, welcher Knopf ist für was gut und irgendwann merkte ich dann dass ich total verkrampft in der Kiste sitz und hab mich erstmal entspannt...
    Und währenddessen quatscht mein Fluglehrer lustig über die tolle Landschaft, Hobbies, wo und was ich arbeite usw. *g* ist mir echt schwer gefallen ihm noch zu folgen!
    Man, das hat Spaß gemacht! Wäre am liebsten gleich noch ne Runde gedüst!

    Nur weiter in meiner Entscheidung bin ich noch nicht...
    Der PPL-N kostet im Verein rund 7000€, den SPL gibts nicht im Verein, nur bei den Kommerziellen, und da bezahl ich rund 6000€.
    Auf den PPL-N müßte ich den SPL noch draufsetzen um ins Ausland fliegen zu wollen, was ich unbedingt will, also kommen auf die 7000 nochmal 5 Flugstunden SPL = 750€ drauf. Sind schon fast 2000€ mehr als beim reinen SPL.
    Dafür bekomme ich beim PPL aber auch ne umfangreichere Ausbildung und bei den 7000€ ist das BZF II schon dabei! Beim SPL nicht.
    Ich bin jetzt noch kein UL geflogen, aber bei der Katana war die ganze Technik schon interessant und im Verein gibts auch ne Cirrus, das ist eben schon ein ganz anderes Kaliber als ne C42. Da reitzt mich schon, die Technik kennenzulernen und damit umzugehen.
    Aber ich weiß auch, dass ich mit für die nächsten Jahre nur das regelmäßige UL-fliegen leisten kann.

    Hach man, was tun? Mich schrecken die 8000€ PPL-N+SPL ja schon ab.


    @muelli
    Ich rechne dann bei uns eher für 2000€ für den PPL-N obendrauf, dann ists gehopst wie gesprungen in welcher Reihenfolge.

    Experimental? Hmm, müßte ich mich mal mit beschäftigen. Hört sich so nach Experiment an, und das will ich beim Fliegen eigentlich nicht haben ;)


    @smt
    Habe schon gesehen, dass da jedes Umland seine eigenen Vorschriften hat, aber prinzipiell kommt man ja um Deutschland herum in jedes Land rein, hab von welchen gelesen, die bis zum Nordkap sind mit ihren ULs.
    Aber wenn man ab Frühjahr mit dem PPL-N eh europäisch fliegen kann... dann würde ja der gravierende Nachteil schonmal wegfallen!


    @ColaBear
    70kg (und das soll auch so bleiben ;), wäre also nicht das Problem.
    Selbstbau würde ich mir zutrauen und ich hätte auch die Zeit, wenn ich erstmal Erfahrung beim Chartern sammle. Vielleicht ein UL-Selbstbausatz?
  • der PPL-N wird abgeschafft. Es wird nächstes Jahr keinen PPL-N mehr geben, daher ist diese Überlegung mit Ausland usw. müssig. Er wird durch einen europäischen Schein abgelöst mit dem Du auf jeden Fall ins (europäische) Ausland flegen kannst. Du musst nur schauen, daß Du den richtigen Schein machst, denn es soll auch einen "einfachen" Lapl geben, mit dem Du nur max. 50 Km vom Startflugplatz fliegen darfst.
    Es ist aber noch nicht geklärt, ob es danach auch eine Upgrade-Möglichkeit (wie aktuell vom SPL zum PPL-N) gibt. Es kann sein - muss aber nicht.
    Es ist auch noch nicht ganz klar, was mit einem aktuellen PPL-N passiert - die Verbände (Daec/Aopa) gehen aber davon aus, daß dieser in irgendeiner Weise umgewandelt werden kann. Auf der wirklich sicheren Seite bist Du aber nur, wenn Du den Jar-FCL hast.

    Ausserdem stimmt das mit dem PPL-N so auch nicht ganz mit dem Ausland. Mein Fluglehrer sagte zu mir immer: Wo steht das, daß Du nicht ins Ausland damit darfst. Der Schein ist eine nationale Angelegenheit und du darfst weder mit dem PPL-N, noch mit dem SPL. AAAABBBBEERR: Und hier liegt die Crux - Wenn Dir das andere Land (also das, in welches Du fliegen möchtest) erlaubt (sprich: Den Schein anerkennt) - dann darfst Du sowohl mit dem PPL-N, wie auch mit dem SPL in dieses Land fliegen.
    Das ist so ähnlich wie mit den N-Reg. Flugzeugen: Du darfst eigentlich N-Reg. Flugzeuge nur mit einem US-Schein fliegen. Aber die Amerikaner erlauben es auch, mit einem Flugschein in dem Land zu fliegen, in dem Du dich befindest. Also wenn Du in DE fliegen willst, brauchst Du entweder einen US-Schein oder einen deutschen. In AT einen US-Schein oder einen österreichischen usw.

    Ich weiss... ist echt ne schwierige Angelegenheit. Ich stand letztes Jahr vor der gleichen Situation und hab (weil ich dachte, daß sie die neuen Lizenzen schon 2012 bringen) noch schnell den CVFR auf den PPL-N gepackt, damit ich den JAR bekomme. Dadurch bin ich vom SPL --> PPL-N --> 2to --> CVFR --> JAR-FCL gekommen. Im Nachhinein war es ganz gut, mit dem SPL anzufangen, weil die Kosten einfach überschaubarer waren (und ich auch ein paar Jahre ausschliesslich UL geflogen bin) - aber es hat mich natürlich wesentlich mehr Geld gekostet, als wenn ich direkt den JAR gemacht hätte.

    - Sascha -
  • smt schrieb:
    Wenn Dir das andere Land (also das, in welches Du fliegen möchtest) erlaubt (sprich: Den Schein anerkennt) - dann darfst Du sowohl mit dem PPL-N, wie auch mit dem SPL in dieses Land fliegen. 

    Es wäre vielleicht denkbar, dass ein Anrainerstaat den PPL A (N) der Bundesrepublik anerkennt, nur nützen würde das nicht viel, denn § 3 LuftPersV verbietet schlichtweg den Ausflug aus dem Hoheitsgebiet.
    Falls es also eine ausländische Anerkennung gäbe, müsste man den Flieger zum Fliegen dorthin fahren.


    Eine derartige Beschränkung auf das deutsche Hoheitsgebiet gibt es nach § 44 LuftPersV für den SPL nicht.


    Michael


     


    LuftPersV § 3



    Erteilung und Umfang der Lizenz
    (1) Die Lizenz wird durch Aushändigung des Luftfahrerscheines nach Muster 2 der Anlage zu dieser Verordnung mit der Klassenberechtigung einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von 750 Kilogramm erteilt. Werden während der Ausbildung auch die Voraussetzungen nach § 3a für den Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler nachgewiesen, wird zusätzlich die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler in den Luftfahrerschein eingetragen. Der Luftfahrerschein wird von der nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuständigen Stelle bei Erteilung, Verlängerung, Erneuerung einer Berechtigung, sonstige Änderung der eingetragenen Daten neu ausgestellt.
     
    (2) Die Lizenz berechtigt zum Führen von Flugzeugen nach Absatz 1
    1.
     im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr als verantwortlicher Flugzeugführer am Tage auf Flugzeugen der eingetragenen Muster innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland,
     
    2.
     im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer auf Flugzeugen der im Luftfahrerschein eingetragenen Muster, beschränkt auf das Schleppen von Gegenständen hinter Flugzeugen und die Ausbildung von Privatflugzeugführern auf diesen Mustern innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. Die §§ 84 und 88a bleiben unberührt.
     
     
    (3) (aufgehoben)


     


    LuftPersV § 44



    Erteilung und Umfang der Lizenz
    (1) Die Lizenz für Luftsportgeräteführer wird durch Aushändigung des Luftfahrerscheines nach Muster 5 der Anlage zu dieser Verordnung erteilt. Sie wird vom Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes bei Erteilung, Verlängerung, Erneuerung einer Berechtigung, sonstiger Änderung der eingetragenen Daten neu ausgestellt.
     
    (2) Die Lizenz berechtigt zum Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Sie umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.
     
    (3) Im Luftfahrerschein nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 werden diejenigen Startarten eingetragen, in denen der Bewerber ausgebildet worden ist.
     
    (4) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 wird auf Flüge in der Umgebung der Startstelle beschränkt, wenn die Ausbildung keine Überlandflugübungen und die dazugehörige theoretische Ausbildung enthalten hat.
     
    (5) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 Nr. 2 wird auf automatische Auslösung beschränkt, wenn die Ausbildung die manuelle Auslösung nicht umfasst hat.

  • ich lese daraus aber nur, daß es mir das Fliegen innerhalb des Hoheitsgebiets erlaubt - nicht, daß es mir den Ausflug verbietet. Ich könnte ja auch z.b. einen PPL-N in DE haben und einen PPL-N für AT (sofern es dies gibt). Dann kann ich ja mit dem einen aus DE rausfliegen und dann mit dem anderen in AT weiterfliegen.

    Ich weiss auch nicht, ob AT/CH/usw. den PPL-N (DE) anerkennt - von daher müsste man dies sowieso zuerst einmal klären. Aber im April (so Gott will) - wird dieses leidige Thema PPL-N ja wohl hoffentlich vom Tisch sein.

    - Sascha -
  • smt schrieb:
    ich lese daraus aber nur, daß es mir das Fliegen innerhalb des Hoheitsgebiets erlaubt - nicht, daß es mir den Ausflug verbietet.

    Die Lizenz berechtigt zum Führen von Flugzeugen im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr als verantwortlicher Flugzeugführer am Tage auf Flugzeugen der eingetragenen Muster innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland.


    Logischerweise ist man dann außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland eben nicht berechtigt entsprechende Flugzeuge zu führen. Das ist gleichbedeutend damit, dass man die Grenzen des Hoheitsgebietes nicht fliegend verlassen darf.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    smt schrieb:
    ich lese daraus aber nur, daß es mir das Fliegen innerhalb des Hoheitsgebiets erlaubt - nicht, daß es mir den Ausflug verbietet.

    Die Lizenz berechtigt zum Führen von Flugzeugen im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr als verantwortlicher Flugzeugführer am Tage auf Flugzeugen der eingetragenen Muster innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland.


    Logischerweise ist man dann außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland eben nicht berechtigt entsprechende Flugzeuge zu führen. Das ist gleichbedeutend damit, dass man die Grenzen des Hoheitsgebietes nicht fliegend verlassen darf.


    Michael

    Moin,

    warum ist automatisch verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist ? Mich verwundert diese Einstellung immer wieder. Von Freiheitsgedanken keine Spur und typisch deutsch.

    Ist es nicht vielmehr so, dass die Bundesrepublik Deutschland die Ausübung der Lizenz auf einem fremden Hoheitsgebiet gar nicht erlauben kann ? Aber natürlich auch nicht verbieten kann.

    Wenn das Land, in dem ich einfliege, die Lizenz anerkennt, hätte ich gar keine Probleme damit.
    Ggf. Zoll u.ä. Formalitäten mal außen vor.

    Gruß,
    Walter
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