Das ganze hat für mich irgendwie einen faden Beigeschmack.
Sich im Luftraum zu bewegen bedarf ein paar Regeln, die man insbesondere zur Sicherheit der Anderen einhalten muss. OK, ich gebe zu, dass zu schnell fliegen nicht dazu gehört, trotzdem bin ich skeptisch, dass jemand die Regeln im Luftraum einhällt, wenn diese bereits am Boden so massiv gebrochen werden. Vielleicht liege ich hier ja falsch...
However. Allen Beteiligten trotzdem viel Glück bei der Anmeldung zum Flugschein....
Steve
Fliegeraas schrieb:Dazu kann ich nichts sagen, weil ich die Lizenz schon so lange habe.
Muss man den Nachweis erst kurz vor der Prüfung nachlegen oder geht das auch am Anfang und in der begonnenden Ausbildung? Wär nämlich ärgerlich wenn bis zur Prüfung dann doch das ein oder andere Pünktchen dazu käme.
Fliegeraas schrieb:
Aha. Hab neulich noch mit einem PPL-Prüfling geplaudert weil der seinen Flensburger Nachweis auftreiben musste wie locker dagegen doch die SPL-Regelungen sind.
Muss man den Nachweis erst kurz vor der Prüfung nachlegen oder geht das auch am Anfang und in der begonnenden Ausbildung? Wär nämlich ärgerlich wenn bis zur Prüfung dann doch das ein oder andere Pünktchen dazu käme.
Rteissen schrieb:
Es geht offensichtlich um eine PPL-Ausbildung und den dazu notwendigen Auszug aus Flensburg, verbunden mit der Frage, WANN dieser Auszug von einem PPL-Willigen vorzulegen ist.
Zur Beantwortung dieser Frage ist es völlig gleichgültig, ob die Ausbildung vor dem April oder danach begonnen hat. Flugschüler zum PPL müssen zu Beginn der Ausbildung
- die Bescheinigung aus Flensburg vorlegen,
- das polizeiliche Führungszeugnis
- oder die ZÜP.
MOIN schrieb:
Jetzt habe ich seid 5 Jahren "0" bei einer Fahrleistung von 45.000 im Jahr.... Trotz BMW ;-)
Ja, so 'nen BMW hat man mir auch mal angedreht.
Michael
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