DeltaTango schrieb:Das Gesetz gilt ja nicht für uns SPLer, sondern auch für die ATPLer, und auf Langstreckenflügen kann auch mal die aktive Besatzung zwischen Start und Landung wechseln.
Schon klar :-) Aber eigentlich ist der ganze Satz vom Gesetz ja schwachsinnig -eine Landung benötigt auch einen Start und 3 Landungen eben 3 Starts, oder kann man auch 2 mal starten und 3 mal landen, oder 2 mal starten und einmal landen? Manchmal ist weniger mehr. ;-)
...ist doch gar nicht so schwer...
Wenn Du mehr als 90 Tage auf dem entsprechenden Muster nicht geflogen bist, musst du 3 Starts und Landungen ALLEINE machen...danach darfst Du wieder Passagiere mitnehmen.
Bandito schrieb:Unsinn. Du musst nicht nach dem Flug die Vorraussetzungen erfüllen, sondern zum Zeitpunkt des Fluges.
Hallo Hartmut und kopi2008,
danke für die Ausführungen, die an sich verständlich war. Allerdings hast Du mit der letzten Aussage mehr oder weniger wieder Fragezeichen erzeugt. Denn mit der Aussage, dass innerhalb der 90 Tage nur zwei Flüge (natürlich entsprechend Start und Landung) gemacht wurden, muss noch eine Platzrunde ALLEINE durchgeführt werden, passt m.E. nicht in die Erklärung. Selbst wenn ich jemanden mitnehmen würde, wären das innerhalb der 90 Tage der dritte erforderliche Flug, womit die Berechtigung erhalten bleibt.
Ich halte für mich fest, dass sämtliche Flüge, MIT
oder OHNE Passagier, innerhalb der letzten 90 Tage >= drei Starts und
Landungen ab dem Zeitpunkt des aktuellen Fluges zur Aufrechterhaltung
der Passagierberechtigung beitragen.
Wenn dem so ist, warum wird das nicht so formuliert?!!!!
Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oderGrüße
Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste
befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn
innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei
Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder
ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden.
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