Passagierberechtigung / Definition "Flüge"

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Schon klar :-) Aber eigentlich ist der ganze Satz vom Gesetz ja schwachsinnig -eine Landung benötigt auch einen Start und 3 Landungen eben 3 Starts, oder kann man auch 2 mal starten und 3 mal landen, oder 2 mal starten und einmal landen? Manchmal ist weniger mehr. ;-)
  • Liebe Fliegerkollegen,

    wow... ich bin von den zahlreichen Antworten nach so wenigen Stunden begeistert! Stimmt... die ersten Antworten haben meine Frage etwas verfehlt! Ich meinte tatsächlich die "Pflege" der Passagierberechtigung und nicht die Erlangung! Ist aber nicht schlimmt!!! Trotzdem DANKE!!!

    An OliV:
    Deine Antwort trifft den Nagel auf den Kopf!! Auch Dir ein DANKE!! Dann ist der Erhalt (=Pflege) der Passagierberechtigung ja relativ einfach!!!

    Gruß... Frankman.
  • DeltaTango schrieb:
    Schon klar :-) Aber eigentlich ist der ganze Satz vom Gesetz ja schwachsinnig -eine Landung benötigt auch einen Start und 3 Landungen eben 3 Starts, oder kann man auch 2 mal starten und 3 mal landen, oder 2 mal starten und einmal landen? Manchmal ist weniger mehr. ;-)
    Das Gesetz gilt ja nicht für uns SPLer, sondern auch für die ATPLer, und auf Langstreckenflügen kann auch mal die aktive Besatzung zwischen Start und Landung wechseln.

    Grüße
    Maik
  • Jetzt möchte ich auch gerne noch einiges präzisiert wissen. Es wird immer davon geschrieben, dass innerhalb der 90 Tage mindestens drei Starts und Landungen hingelegt werden müssen, damit die Passagierberechtigung nicht erlischt. Aber es steht nirgends im Detail beschrieben, wie diese zu erfolgen haben!!? Außer dass es drei Starts und drei Landungen sein müssen. Was aber, wenn man innerhalb der 90 Tage immer wieder geflogen ist und man hatte einen Gast dabei? Es stet nirgends, dass man in diesen 90 Tagen die Starts und Landungen alleine machen MUSS!! 
    Mir ist schon klar, wenn innerhalb der 90 Tage kein Flug erfolgte, dass ich dann kurz vor Ablauf der Berechtigung mich in einen Flieger (entsprechendes Muster etc. vorausgesetzt) setze und meine drei Platzrunden mit Touch and go absolviere. Aber dabei könnte doch eigentlich auch ein Passagier dabei sein, oder sehe ich das falsch?
    Und wie wird die Passagierberechtigung wieder aufgefrischt, wenn die 90 Tage nicht eingehalten wurden? Reichen da auch die drei Starts und Landungen, um dann wieder einen Gast mitzunehmen? Hier würde ich sogar davon ausgehen, dass diese drei Starts und Landungen ohne Gast zu erfolgen haben, da die Voraussetzungen mit Gast (auf Grund Ablauf der 90 Tage) nicht erfüllt werden. 
    Es ist schon verzwickt, wie viel Interpretationsspielraum in so einer Verordnung bzw. einem Gesetzt steckt! :-(
    Freue mich schon auf Eure Beiträge. So long
    Bandito
  • ...ist doch gar nicht so schwer...


    Wenn Du mehr als 90 Tage auf dem entsprechenden Muster nicht geflogen bist, musst du 3 Starts und Landungen ALLEINE machen...danach darfst Du wieder Passagiere mitnehmen.

  • ...ist wirklich nicht so schwer...
    man muss nicht Dinge in die Verordnungen hineininterpretieren, die da nicht stehen. Und in §122 steht nur was von 3 Starts und 3 Landungen. Nix sonst. Keine Angaben zum Flug (das ist die Zeit zwischen Start und Landung ;-) ) und keine Angaben dazu, wer noch im Flieger saß.Aber es scheint immer Probleme mit den Regeln zum "Erhalt" (doofer Begriff, steht auch so nicht im Gesetz) der Lizenz zu geben. Das Gesetz spricht das richtigerweise von dem Recht zur Ausübung der Lizenz und den Nachweispflichten, dieses Recht auszuüben. Heißt auf deutsch, immer wenn Du in den Flieger steigst (jaja FD, natürlich wenn Du deine Flugvorbereitung machst), musst Du bestimmte Bedingungen erfüllen. Beinhalten diese Bedingung Zeitangaben, sind die vom Zeitpunkt jetzt (also im Flieger oder im Flugvorbereitungsraum) rückwärts zu rechnen. Das gilt für die 12 Stunden auf Dreiachser in den letzten 24 Monaten genauso wie für die 3 Starts und Landungen innerhalb von 90 Tagen für die Passagierberechtigung. Ist die Voraussetzung nicht gegeben, darfst Du dieses Recht nicht ausüben, also z.B. keinen Passagier mitnehmen. Hast Du aber z.B. zwei Starts und Landungen in den letzten 90 Tagen durchgeführt, braucht es nur eine Platzrunde alleine und das Recht darf wieder ausgeübt werden.  
    Ich hoffe, das macht das ganze etwas klarer.
    Gruß  Hartmut
  • Hallo Hartmut und kopi2008,
    danke für die Ausführungen, die an sich verständlich war. Allerdings hast Du mit der letzten Aussage mehr oder weniger wieder Fragezeichen erzeugt. Denn mit der Aussage, dass innerhalb der 90 Tage nur zwei Flüge (natürlich entsprechend Start und Landung) gemacht wurden, muss noch eine Platzrunde ALLEINE durchgeführt werden, passt m.E. nicht in die Erklärung. Selbst wenn ich jemanden mitnehmen würde, wären das innerhalb der 90 Tage der dritte erforderliche Flug, womit die Berechtigung erhalten bleibt. 
    Ich halte für mich fest, dass sämtliche Flüge, MIT oder OHNE Passagier, innerhalb der letzten 90 Tage >= drei Starts und Landungen ab dem Zeitpunkt des aktuellen Fluges zur Aufrechterhaltung der Passagierberechtigung beitragen. 
    Wenn dem so ist, warum wird das nicht so formuliert?!!!!
    So long
    Bandito
  • Bandito schrieb:
    Hallo Hartmut und kopi2008,
    danke für die Ausführungen, die an sich verständlich war. Allerdings hast Du mit der letzten Aussage mehr oder weniger wieder Fragezeichen erzeugt. Denn mit der Aussage, dass innerhalb der 90 Tage nur zwei Flüge (natürlich entsprechend Start und Landung) gemacht wurden, muss noch eine Platzrunde ALLEINE durchgeführt werden, passt m.E. nicht in die Erklärung. Selbst wenn ich jemanden mitnehmen würde, wären das innerhalb der 90 Tage der dritte erforderliche Flug, womit die Berechtigung erhalten bleibt.
    Unsinn. Du musst nicht nach dem Flug die Vorraussetzungen erfüllen, sondern zum Zeitpunkt des Fluges.


    Ich halte für mich fest, dass sämtliche Flüge, MIT
    oder OHNE Passagier, innerhalb der letzten 90 Tage >= drei Starts und
    Landungen ab dem Zeitpunkt des aktuellen Fluges zur Aufrechterhaltung
    der Passagierberechtigung beitragen. 
    Wenn dem so ist, warum wird das nicht so formuliert?!!!!


    Ist die Formulierung denn tatsächlich nicht zu verstehen?
    Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder
    Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste
    befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn
    innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei
    Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder
    ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden.
    Grüße
    Maik
  • Hallo Bandito,
    wenn Du Dich jetzt in Deinen Flieger setzen willst und seit dem 20. Februar (das war der Tag vor 90 Tagen) nur zwei Starts und Landungen durchgeführt hast (egal ob mit oder ohne Passagier), hast Du die Voraussetzungen zur Ausübung deiner Passagierflugberechtigung nicht erfüllt. Du *darfst* also keinen Passagier mitnehmen, obwohl Du die Lizenz besitzt. Wenn Du jetzt eine Platzrunde ALLEINE fliegst, ändern sich natürlich die Bedingungen. Nach der Landung hast Du dann 3 Starts und Landungen innerhalb von 90 Tagen durchgeführt (die 2 vorher und die gerade durchgeführte). Damit hast Du die Voraussetzungen für die Ausübung Deiner Passagierflugberechtigung erfüllt und kannst ab sofort wieder Passagiere mitnehmen. Macht Du dann mit Deinem Passagier 2 weitere Starts und Landungen hast Du natürlich die Voraussetzungen für die nächsten 90 Tage erfüllt.
    Gruß  Hartmut
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