Hallo, liebe Flieger!
Ich habe seit kurzer Zeit meine SPL. Die Passagierberechtigung ist in Arbeit. Nun zu meiner Frage:
Zum Erhalt der Passagierberechtigung muss ein Pilot innerhalb der letzten 90 Tage DREI Flüge und DREI Starts / Landungen absolviert haben. Doch wie definiert sich der Begriff "Flüge"?
Sind damit Überlandflüge gemeint oder reichen vielleicht auch Platzrunden? In meiner Flugschule herrscht die "fliegerfreundliche" Meinung: Drei Platzrunden mit Touch-and-Go reichen aus!!
Wie ist Eure Meinung zu dem Thema?
§
3a LuftVO, Flugvorbereitung
(1)
Für einen Flug,
der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug), ...
(2)
Ein Flug führt
über die Umgebung eines Flugplatzes hinaus, wenn der Luftfahrzeugführer
den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann.
Frankman schrieb:Der Erhalt (bzw eigentlich die Nutzbarkeit) der Passagierberechtigung ist in §122 LuftPersV (http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__122.html) geregelt. In der Praxis werden meistens drei Platzrunden geflogen, um die Bedingungen wieder zu erfüllen.
Zum Erhalt der Passagierberechtigung muss ein Pilot innerhalb der letzten 90 Tage DREI Flüge und DREI Starts / Landungen absolviert haben. Doch wie definiert sich der Begriff "Flüge"?Sind damit Überlandflüge gemeint oder reichen vielleicht auch Platzrunden? In meiner Flugschule herrscht die "fliegerfreundliche" Meinung: Drei Platzrunden mit Touch-and-Go reichen aus!!
DeltaTango schrieb:
Mir war bisher immer nur bekannt 3 Starts Und Landungen innerhalb von 90 Tagen. Von 3 Flügen steht doch da gar nichts??
Naja, meist ist es unumgänglich zwischen dem Start und der Landung, auch einen Flug dazwischen zu legen :)
Gruss, Steve
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