Complete SPL-Guide

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Eric schrieb:
    Hat denn jemand hier die genaue Definition für Notlandung und Sicherheitslandung parat?

    Ganz im Gegensatz zu co hat der Gesetzgeber seit Bestehen der Bundesrepublik bisher keine Definition abgeliefert, was den Vorgang einer Not- bzw. Sicherheitslandung erfüllt. Ja mehr noch, der Begriff "Sicherheitslandung" kommt, abgesehen seiner bloßen Erwähnung in den Lehrplänen, nicht einmal vor.

    Lediglich LuftVG § 25 Abs. 2 Satz 2 gibt ein Hinweis, was mit einer sogenannten "Sicherheitslandung" gemeint sein könnte:


    "2. die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung."

    Ein solcher wager Hinweis, was dagegen eine Notlandung ausmacht, fehlt leider völlig!


    Daraus ließe sich in Einbeziehung der restlichen Bestimmungen des § 25 folgendes ableiten:
    Eine Landung, die außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze und ohne Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erfolgt, ist offenbar immer eine Notlandung, es sei denn, sie erfolgt aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person.


    Michael

  • @FD
    Deine "Ableitung", wie du es nennst, ist fast identisch mit meiner Interpretation, die ich aber nie Definition genannt habe. 

    Vielleicht solltest Du Gesetzestexte nicht immer nur guttenbergen, sondern versuchen zu verstehen. Was bitte ist eine "Landung aus Gründen der Sicherheit", wenn keine Sicherheitslandung?

    Meine Interpretation entspricht genau dem, was in der aviatischen Juristerei commen sense ist.
  • @Maik: Laut "Interpretationen" von co und FD wäre der Fall, mit Betriebstemperatur im roten Bereich eine Außenlandung zu machen, dann ja doch eine Sicherheitslandung. Das Lfz befindet sich ja noch nicht in einer Notlage (das wäre dann der ausgefallene Motor) und kann unter voller Kontrolle gelandet werden. Stelle ich dann fest, dass z. B. eine vorhandene Lüftungsklappe vor dem Kühler geklemmt hat und ich kann das vor Ort beheben, dürfte ich direkt wieder starten.


    Aber ich glaube, es bleibt alles Auslegungssache bzw. wird es im Zweifel darauf ankommen, wie ich argumentiere, wenn ich nach einer Sicherheitslandung zur Rede gestellt werde.


    @co und FD: Danke für eure Ausführungen.


    Gruß


    Eric

  • co schrieb:
    Vielleicht solltest Du Gesetzestexte nicht immer nur guttenbergen, sondern versuchen zu verstehen. Was bitte ist eine "Landung aus Gründen der Sicherheit", wenn keine Sicherheitslandung?

    Naja mit dem Verstehen ist das so ne Sache. Was heißt denn bitte guttenbergen? Hab ich den Gesetzestext etwa als mein geistiges Eigentum ausgegeben? Das Verständnisdefizit ist wohl eindeutig auf Deiner Seite. Aber ich kann Dir helfen:


    Es heißt deshalb nicht dezidiert Sicherheitslandung, weil der Gesetzgeber ja weitere Möglichkeiten zur legalen "Außenlandung" geschaffen hat. Würde man Dir folgen, müsste in diesem Paragraphen neben der "Sicherheitslandung" auch die "Hilfeleistungslandung" und die "Bei-Gefahr-für-Leib-und-Leben-einer-Person-Landung" Erwähnung finden.


    co schrieb:
    ... meiner Interpretation, die ich aber nie Definition genannt habe. 

    Eine Interpretation gibt ja eine Meinung oder Lesart wieder und lässt natürlich die Möglichkeit anderer Interpretationen zu, in dem sie durch ein "meiner Auffassung nach" oder so ähnlich gekennzeichnet ist oder ist, wie ich es getan habe, schlicht und einfach im Konjunktiv abgefasst. Du aber verwendest den Imperativ ohne jeglichen Hinweis, dass es sich um Deine Meinung handelt. Schließlich verwendest Du noch plakativ ein Gleichheitszeichen, dass auch der Letzte begreift, das ist eine Definition!


    Michael


    PS: Wenn Du so clever bist, wie Du immer tust, dann leih'Dir doch mal meine Dissertation aus. Vielleicht kannst Du ja dann ein FD-Plag-Wiki einrichten


  • C. Wulff versteckt sich hinter seinem schon fast legendären "man". 
    Ich benutze in meiner schriftlichen Interpretation der Gesetzeslage dagegen das ganz klare "ICH": (Gugge mal weiter oben!)
    "Bevor ICH in eine Notlage komme"....."...bevor es MIR ..."....."...entscheide ICH....."...."Bin ICH in einer Notlage...."
    Wenn Du daraus liest, dass ich damit eine allgemeingültige Definition abgebe, dann ist Dir nicht zu helfen. Auch nicht mit einer "Hilfeleistelandung", die Du gerade erfindest.


    "ICH" entscheide weiterhin ganz alleine, wann ich eine Sicherheitslandung mache, ohne Deinen Rechtsbeistand, nur auf der Basis meiner fliegerischen Erfahrung, die in der Luft, auf den Flughäfen und bei den Behörden geformt wurde, nicht beim "Oral-Spezialisten", wie in einer Berliner Zeitung der Büroklammern-Spezi genannt wurde.  


    Unsichere Mitleser konnten unsere Statements lesen und sich ihre eigene Meinung bilden, alles ignorieren oder amüsieren.
  • Hallöle,
    Außenlandung, Notlandung oder Sicherheitslandung die Definitionen
    werden durch EASA neu umschrieben (oder nicht). Der Widerstart ?!
    nach so einer Landung ist ein anderer Schuh. Auf einen Rechtsstreit
    nach einem verpatzten Start ohne Behördengenehmigung möchte
    ich mich nicht einlassen.! Wenn's gelingt Ok.; aber wo steht, das ich
    wieder los eiern darf ?
    Da spielt dann wieder der Flugplatzzwang in der Argumentation mit.
    kennt Jemand eine entsprechende Aussage der RP's, die besagt ,das der
    Außenstart nach einer der oben beschriebenen Landung ohne vorherige
    Zustimmung der Luftfahrtbehörde getan werden kann.
    Die Fragenkataloge sind da widersprüchlich, es wird zB.von
    Landung zur Hilfeleistung gesprochen…

    danke für mehr Info's hierzu… Reinhard
  • In der LuftVg, § 25 ist eindeutig beschrieben, dass es einen Flugplatzzwang gibt und eine besonders zu beantragende Genehmigung für Starts und Landungen außerhalb zugelassener genehmigter Flugplätze. 
    In Absatz 2 wird deutlich geschrieben, wann der Flugplatzzwang nicht gilt und wann außerhalb von genehmigten Flugplätzen OHNE besondere Genehmigung gestartet werden darf. Der für mich wichtigste Text ist dort "die Landung aus Gründen der Sicherheit.....erforderlich ist". 


    Werden z.B. die Wetterbedingungen so schlecht, dass ich die Flugregeln, für die mein LFZ zugelassen ist und ich eine gültige Lizenz besitze, nicht einhalten kann und damit meine Sicherheit, die der Mitflieger oder die der Menschen am Boden nicht gewährleistet ist, dann lande ich, das LFZ unter voller Kontrolle. 
    Das gleiche gilt bei short on fuel, weil unvorhergesagte Wetterbedingungen das Ziel, den Alternate etc. nicht erreichbar machen. Dann lande ich mit dem letzten fuel, bevor der Motor steht und ich irgendwo unkontrolliert auf den Pinsel falle. 
    Habe ich einen medizinischen Notfall an Bord, der eines sofortigen medizinischen Eingriffs bedarf, in der Nähe ist ein Krankenhaus, daneben eine frisch gemähte Wiese, 1000 Meter lang, dann lande ich dort, bevor ich mit dem Herzkasper nehmen mir 60 Minuten weiter fliege zu einem zugelassenen Flugplatz. 

    Im selben Absatz 2 des §25 wird eben die Notwendigkeit für eine Erlaubnis der Genehmigungsbehörde aufgehoben.
    Die Liste zu untersuchenden Vorkommnisse wird bei der BFU als "Richtlinie" bezeichnet. Wenn man eine Richtlinie mit gesundem Menschenverstand füllt, dann wird es vermutlich auch nie zu Problemen kommen.
    P.S. Ich habe zwei Sicherheitslandungen hinter mir. Eine sogar auf einem internationalen Flughafen. Das geht auch. Dort musste ich, weil Sicherheitslandung, keine Landegebühren bezahlen...  
  • Und was ist mit der berüchtigten Biene im Cockpit ?


    Die kommt ausgerechnet wenn ich über den Badesee fliege aus der Seiten-Verkleidung hervor? 


    Da muß ich doch auf dem idealen flachen Strand landen !


    Klare Sicherheitslandung mit Wieder-Startberechtigung


    Oder muß ich meinen Anwalt anrufen ?

  • co schrieb:
     Ich habe zwei Sicherheitslandungen hinter mir. Eine sogar auf einem internationalen Flughafen. Das geht auch. Dort musste ich, weil Sicherheitslandung, keine Landegebühren bezahlen...  

    ... und warum unterschlägst Du dabei geflissentlich die Gründe, weswegen Du eine Sicherheitslandung gemacht hast?


    Wolfgang

  • nitschewo schrieb:
     ... weswegen Du eine Sicherheitslandung gemacht hast?

    Ich muss gestehen, dass würde ich auch gerne wissen.


    Ich habe ja beim Rückflug vom letzten Forumstreffen in Höxter ein Notlandung wegen plötzlichen Totalverlust des Kühlmittels machen müssen. Nach Reparatur vorort konnte ich im Beisein eines Beamten des RP-Kassel noch am selben Tage wiederstarten. Die Notlandung war kostenfrei, keine Landegebühr, kein Flurschaden. Der genehmigte Wiederstart hat allerdings über € 190,- an Gebühren und Auslagen gekostet.


    Michael

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