Wenn es sich um eine *Höhenangabe* nach QNH (nicht FL) handelt,
dann gehört das Wörtchen "Altitude" natürlich immer dazu!!
in meiner Nfl steht es in Anlage 6 andersherum:
(2) für Höhen über NN ist der Höhenangabe das Wort Fuss/Feet anzufügen. Es kann der Höhenangabe die Bezeichnung Flughöhe / Altitude vorangestellt werden.
(3) für Flugflächen ist der Höhenangabe die Bezeichnung Flugfläche / Flight Level voranzustellen.
Das heißt das man bei Flughöhe Altitude voranstellen kann (also optional), bei Flugflächen muss Flight Level vorangestellt werden. Von QNH steht da aber tatsächlich nix.
MCRider schrieb:. Darüber hinaus halte ich es auch für problematisch, weil ich als Dritter am Funk eigentlich davon ausgehen darf, dass ein genannten QNH richtig ist.Du als Dritter am Funk hast mit dem QNH, das ich gerastet habe nix zu tun. Wir werden vielleicht auf der selben Frequenz gedealt, bewegen uns aber möglichwerweise in unterschiedlichen QNH Lufträumen. Diese QNH-Werte werden deshalb von der Flugsicherung in der Kommunikation den Luftfunkstellen mitgeteilt, meist mit dem Bezugspunkt.
MCRider
ikaros schrieb:
QNH; Melden und Anweisen von Flughöhen
- Es ist nämlich ein mehr als entscheidender Unterschied,
- ob Du gesagt bekommts:
- Tower: "D-MXYZ, decent tri-tausend feet"
- oder
- Tower: "D-MXYZ, decent ALTITUDE tri-tausend feet"
Wo soll da der Unterschied sein? Falls du meinst, ein Lotse fordert dich mit letzterem auf, um dreitausend
Fuß zu sinken, bist du sicherlich im Irrtum. Als Sichtflieger habe ich
es bisher noch nicht erlebt, dass mir eine neue Höhe zugewiesen wurde.
Im IFR Verkehr ist es häufig, und dort stellt die neue Höhenangabe (sei
es nun FL oder altitude) immer ein "clearance limit" dar, also: descent
3.000 feet heißt runter auf 3.000 ft; climb FL 90 heißt steigen Sie auf
Flugfläche neun null. Der Lotse kann noch eine Steigrate vorschreiben:
climb FL 150 at 1000 feet per minute or less. Aber wann erleben wir so
was als Sichtflieger? Unterhalb 5.000 ft vieleicht bei einer SVFR
Freigabe zum Ausflug aus einer CTR. Wer hat das schon mal gemacht? Ich
noch nicht.
Thema Meldung von Flughöhen: die Zitate aus NfL 226/10 widersprechen sich nicht, wenn man genau liest.
Thema
QNH: Das fängt mit § 31 LuftVO an. Das QNH des nächstgelegenen
Verkehrsflughafens erfährt man entweder über ATIS (falls man′s über Funk
kriegt, es gibt für manche Plätze auch eine Telefonnummer) oder über
VOLMET oder bei FIS. Als Pilot lese ich das QNH nur zurück, wenn ein
Lotse es mir gesagt hat.
Aktuell ist die NFL I 247-2012. Aber auch hier hat sich diesbezüglich nichts geändert.
Es ist eben KEIN unterschied in "descend tri-tausend feet" und "descend ALTITUDE tri-tausend feet". Es gibt keine "steigen Sie UM ... ft" Angaben, weder in deutsch noch in English. das wäre viel zu verwechslungsgefährdet, insbesondere, da das wort "to" mit "two" verwechselt wird. Eine Höhenangabe in einer Anweisung bedeutet also IMMER eine endgültige Flughöhe.
Die Angabe eines QNH klingt meines Erachtens absolut nicht unprofessionell, genauso wenig wie die Angabe des Rollweges am Rollhalt, der laut NFL auch nicht gefordert wird. In der BZF-Prüfung werden ohnehin extrem unprofessionelle Sachen verlangt, wie das vollständige Zurücklesen aller Angaben. Dies wird dann auch entsprechend gelehrt. Das Nennen eines zusätzlichen QNH nimmt keine 3s in Anspruch kann aber einen Höhenfehler von mehreren hundert Fuss bedeuten. Auch sind nicht alle Sprechgruppen 100%ig vorgeschrieben. Es gibt Standardredewendungen für Standradsituationen die wo möglich verwendet werden sollen. Für viele Situationen müssen dann doch eigene Phrasen verwendet werden, bei denen man sich besser an den entsprechenden Standardphrasen orientiert.
Generell ist das Vermeiden von möglichen Verwechslungen und Unklarheiten wohl kaum als "unprofessionell" zu bezeichnen.
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