Frage zur BZF I-Zusatzprüfung

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • TeeJay schrieb:

    Und noch ein Hinweis: Auch mit BZF 1 darfst Du aber noch nicht englisch funken bzw. ins Ausland fliegen, weil Du noch den Language Rating Test absolvieren musst. Also nochmal eine Praktische Übung quasi hinterher.
    Gruss...    
    Hallo TeeJay,

    der Nachweis der Sprachbefähigung Level 4 (ICAO Language Proficiency) wird nach §125 LuftPersV nur von Führern von Flugzeugen, Hubschraubern und Luftschiffen gefordert. Führer von Luftsportgeräten und Segelflugzeugführer sind ausgenommen (deutsches Recht). Da aber über die Behandlung dieser Sprachkompetenz im Ausland nichts genaues zu erfahren ist, empfiehlt es sich natürlich für den UL Piloten mit BZF I, die Sprachprüfung abzulegen. Der DAeC bietet jetzt sogar den Eintrag in die UL Lizenz zum Preis von 25 € an.

    Gruß
    ikaros


  • siehe NFL I 278 07

    aareb

    Die NfL sind schon etwas veraltet. Zur Zeit gilt NfL I - 226/10.
    Sie enthält tatsächlich was neues, nämlich die geänderte Übersetzung der englischen Sprechgruppe:

    G: GIVE WAY TO (description and position of traffic)
    A: GIVING WAY *TO (traffic)*

    B: GEWÄHREN SIE (Beschreibung und Position des Verkehrs) VORFAHRT
    L: GEWÄHRE*(Verkehr)* VORFAHRT

    Die ganze NfL unter:
    http://www.clearedfortakeoff.de/resources/Bekanntmachung+$C3$BCber+die+Sprechfunkverfahren+NfL+I+226+10.pdf

    Gruß

    ikaros
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 11 Monate.
  • Hätte eine kurze Frage zum BZF I:

    Wie genau wird zurückgelesen? Beispiel:

    Tower: D-RE, enter CTR via Q...
    Plane: D-RE, enter CTR via Q... <--- richtig? oder muss es "will enter" oder "entering" heißen?
    Plane: D-RE, Position Q Altitude 2300 ft...
    Tower: D-RE, decend Altitude 1700 ft...
    Plane: D-RE, decend Altitude 1700 ft... <--- oder hier auch "decending"?

    Danke schonmal für die Antworten ;)

    Grüße
  • Hi xxSandro,

    also bei mir ist das zwar schon ein paar tage her, aber ich glaube mich erinnern zu können, dass es weder "will descend" noch "descending" heißt, sonder schlicht und ergreifend (und am wenigsten missverständlich) "descend 1700 feet" (ohne "Altitude"). So wird′s nach meinen Erfahrungen auch in der Praxis gehandhabt. Korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte.

    Gruß
    flyjim

  • Hi,

    ich würde auch sagen das es climb/descend und enter heißt. Die NfL I 229/09 sagt ja auch im Abschnitt 8 "Bestätigen von Meldungen" Satz 1 welche Freigaben/Anweisungen "immer vollständig durch Wiederholung zu bestätigen" sind (ich interpretiere Wiederholung hier als wörtlich). Bei Climbing/Descending reißt einem aber wohl keiner den Kopf ab, wenn dann die richtige Höhe/Flugfläche folgt :-)

    Es gibt climbing/descending meines Wissens nur im IFR nach Frequenzwechseln wenn vorher eine Freigabe erteilt wurde. Wenn bspw. auf eine RADAR Frequenz gewechselt wird.

    Entering/Leaving würde glaub ich nur eine Bodenfunkstelle bei Einfliegen/Verlassen einer Kontrollzone benutzen (Hier reicht dann eine einfache Bestätigung, also z.B. D-M..., Roger. )

    Grüße

    Matthias

  • Danke euch! Wollte nur nachfragen, weil ich dachte die wären da recht genau.
  • Im Kurs bei einem Fluglotsen (im Ruhestand) habe ich es so gelernt:

    Present progessive (also z.B. "entering control zone via November") wenn die Aktion unmittelbar bevorsteht, future (it "will") wenn es in der Zukunft passiert (z.B. "will enter holding pattern", wenn man die Anweisung zusammen mit der Freigabe für den Einflug in die CTR bekommen hat).

    Ob das jemand in der Realität dann so genau nimmt? Keine Ahnung...

    Zu "descend 1700 feet": Ich würde sagen, dass "altitude" dazu gehört. Was auf jeden Fall nicht gesagt werden darf, ist etwas wie "desending to altitude 1700 feet" - "to" und "two" klingt ja gleich...

    Gruß

    MCRider
  • Über die Verfahrensweise im Sprechfunkverkehr steht in der NFL, dass die Sprechgruppen “möglichst” zu verwenden sind. Alles, was der Zielsetzung “knapp und unmissverständlich” dient, ist also nicht verboten.

    

“Roger” darf von einer Luftfunkstelle nur als Bestätigung einer “Meldung” genutzt werden. Die Freigabe z.B. zum Verlassen einer Kontrollzone ist aber keine Meldung sondern ein “sicherheitsrelevanter Teil einer Flugverkehrskontrollfreigabe” und muss wie eine “Anweisung” durch Wiederholung bestätigt werden.

    Auch ist eindeutig definiert, wie der funksprachliche Umgang mit Höhenangaben zu erfolgen ist. Kommt in dem Satz die Information vor: “tri-tausend feet” vor, dann weiß jeder, dass sich um eine Höhenangabe auf aktuell gültiger QNH Basis handelt, die Angabe Altitude gehört nicht dazu.
    Geht es um Informationen oberhalb der Übergangshöhe, dort wo Standard 1013  gelten, nutzt man die Formulierung “Flight Level niner-seven”.

    Ich persönlich nutze bei Flügen auf QNH und der ersten Abfrage einer Bodenstation nach meiner Höhe den Satz:
    ”tri-tausend feet on QNH 1010”. Häufig bekomm ich gleich eine andere als bisher eingestellte QNH. Diese gleich von mir mitgelieferte QNH Info verkürzt den Funkverkehr und bewirkt genau das, was die oben zitierte NFL will: Knapp und unmissverständlich soll es sein
  • Hallo!

    > Kommt in dem Satz die Information vor: “tri-tausend feet” vor,
    dann
    > weiß jeder, dass sich um eine Höhenangabe auf aktuell gültiger QNH
    Basis handelt,

    leider nicht!  :))


    > die Angabe Altitude gehört nicht dazu.

    leider falsch  :)

    Wenn es sich um eine *Höhenangabe* nach QNH (nicht FL) handelt,
    dann gehört das Wörtchen "Altitude" natürlich immer dazu!!

    Es ist nämlich ein mehr als entscheidender Unterschied,
    ob Du gesagt bekommts:

    Tower: "D-MXYZ, decent tri-tausend feet"

    oder

    Tower: "D-MXYZ, decent ALTITUDE tri-tausend feet"


    > Ich persönlich nutze bei Flügen auf QNH und der ersten Abfrage einer Bodenstation
    > nach meiner Höhe den Satz: ”tri-tausend
    feet on QNH 1010”.

    hmmm...  das klingt doch sehr "selbstgestrickt" und wenig professionell


    >  Diese gleich von mir mitgelieferte QNH Info verkürzt
    den Funkverkehr

    das halte ich für eine gewagte Aussage.

    Es führt eher zur Verwiruung, da es keine Standard-Phrase ist,
    niemand damit rechnet, von einer Luftfunkstelle(!) ein QNH gemeldet
    zu bekommen und Du an einem Kontrollierten Platz sowieso immer ein QNH
    gesagt bekommst - ob Du dein "altes" QNH mitteilst oder nicht.


    >  "Knapp und unmissverständlich soll es sein"

    Wenn Du wirklich "unmissverständlich" funken willst, dann würde
    ich persönlich dir erstmal nahelegen zu funken:
    "D-MXYZ, ALTITUDE(!) tri-tausend feet"

     :-)))

    BlueSky9
  • Um Glauben durch Wissen zu ersetzen, habe ich einfach mal in die NfL I - 226/10 geschaut (weiter oben steht schon ein Link):

    Anlage 6: Melden von Flughöhen

    (1) Flughöhen sind wie folgt anzuweisen/zu melden:
    (2) für Höhen über NN ist der Höhenangabe das Wort FUSS/FEET anzufügen. Es kann der Höhenangabe die Bezeichnung FLUGHÖHE/ALTITUDE vorangestellt werden.
    (3) für Flugflächen ist der Höhenangabe die Bezeichnung FLUGFLÄCHE/FLIGHT LEVEL voranzustellen.
    (4) In der englischen Sprache sind beim Anweisen bzw. Melden von Flughöhen die Wörter TO und FOR nicht zu verwenden.

    Also haben irgendwie (fast) alle ein bisschen recht. Wie schön...

    Gruß

    MCRider
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