Im Hinblick auf neue Easa-Lizenzen - SPL machen ?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Scoobydoo schrieb:
    Würde trotzdem die Frage offen bleiben, was mit dem "reinen" PPL A National bis 750 kg passieren wird. Daraus werden die keinen LAPL machen. Es soll doch auch noch den LAPL Basic geben, soweit ich das verstanden habe. Allerdings wäre das ohne Passagiermitnahme....


    So wie nun auch nachzulesen ist, gibt es keinen LAPL Basic (war aber angedacht). Dieser sollte ja nur im Umkreis von 50km vom Heimatflughafen gelten (was für ein Mist das gewesen wäre...).


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der PPL A nat. sich einfach in Luft auflöst. Entweder gibt es Übergangsfristen, in denen man die 2To Berechtigung machen kann ... und dann den LAPL erhält .. Oder man darf mit den bisherigen Rechten genau so weiter fliegen. Es muss eine nationale (Übergangs-)Regelung geben!

  • Hummingbird schrieb:
    jetzt in Winter ist kaum geeignet zum fliegen....

    Ich will nicht vom Thema abschweifen, nur als Frage zwischendurch. Warum ist der Winter kaum geeignet zum Fliegen?
    OK, momentan liegt ein fettes Tief über uns, was im Sommer aber genauso der Fall sein kann. Ansonsten gibt es nichts schöneres, als im Winter zu fliegen.

    * Ruhige Fluglage
    * Keine toten Fliegen am Rumpf
    * Sehr grosse Sichtweiten

    Jens, du hast alle Voraussetzungen. Nicht zögern und warten. Einfach machen. Nach dem Erhalt der SPL, fliegst du ersteinmal eine Weile und dann weiss man ja vielleicht auch schon mehr, wie es im Bezug auf EASA weiter geht.

    Jetzt zu warten, was passiert macht IMHO keinen Sinn.

    Wünsche dir viel Spass....
    Steve
  • Ein guter Einwand von dir Steve!

    Der Wind ist in der Tat eine wunderbare Zeit zum Fliegen. Außerdem hast du in der Schulung die Möglichkeit, das Umgehen des Fliegers bei Schnee, Eis und Matsch kennenzulernen. Das unterscheidet sich dann doch zu dem Fliegen im Sommer :-)
  • Das ist richtig, es wird keine CVFR im LAPL geben. Soweit ich informiert wurde, gibt es den LAPL mit Europa-Option nur, wenn man die CVFR wie auch immer geartet vorher erworben hat, weil wohl die EASA das verlangt. In der neuen LAPL lernt man die CVFR Inhalte automatisch mit und sie sind integraler Bestandteil der Lizenz, deshalb entfällt der extra CVFR.

    Die EASA verlangt bis jetzt die CVFR für ALLE europäischen Lufräume, nicht nur für die kontrollierten. D.h. im Klartext (bis jetzt) alle PPL-A(ICAO) als auch PPL-A(N) werden den LAPL(europaweit) nicht erhalten. 

    Die SPL ist von dieser Regelung ausgenommen.

    Die EASA Richtlinie sieht für diese Fälle Teillizenzen vor, sprich: eingeschränkte Lizenzen vor. Diese Einschränkungen sind national zu erarbeiten, was in D natürlich immer noch nicht passiert ist.

    Gruß

    Thomas

  • Ja, der Winter ist toll zum Fliegen.

    Blöd ist nur, dass etliche Flugschulen davon wenig begeistert sind  ihre Schulflugzeuge bei gefrierendem Schneematsch, Schlamm und unberechenbarem Rollverhalten so locker flockig an Flugschüler zu vergeben und die ganze Säuberung und erhöhten Wartungsaufwand so einfach weg zu stecken. Die Bruchgefahr trägt doch eh die Versicherung und die paar Monate Ausfall nach so einem kleinen Crash überbrückt man doch bequem mit einem Fremdcharter!

    Das bisschen unberechenbares Wetter hier im Bergvorland ist doch für einen Flugschüler keine echte Herausforderung :-)

    Ich prangere dieses Fehlverhalten an und fordere freies Winterfliegen für alle. Den ganzen Flugzeugbesitzern, die im Tiefwinter sogar die Akkus ausbauen und nur ab und zu bei Sonnenschein über dem glitzernden Schnee herumdilettieren, denen gehört die Lizenz entzogen, Jawoll!

    Gruß

    Thomas, etwas unernst, weil unter Flugentzug leidend

  • OsramBulb schrieb:

    Jens, du hast alle Voraussetzungen. Nicht zögern und warten. Einfach machen. Nach dem Erhalt der SPL, fliegst du ersteinmal eine Weile und dann weiss man ja vielleicht auch schon mehr, wie es im Bezug auf EASA weiter geht.

    Jetzt zu warten, was passiert macht IMHO keinen Sinn.

    Wünsche dir viel Spass....
    Steve


    Hey Steve,


    ja, ich denke Du hast wohl recht. Das macht wohl am meisten Sinn. Auf den LAPL warte ich jedenfalls nicht ;-)


    Viele Grüße


    Jens

  • Hallo

    Was hat denn der LAPL mit 2t. zu tun? Man muß für jede Flugzeugklasse eine eigene Berechtigung ablegen. Wenn man also auf ner 700er lernt und die Prüfung macht, dann darf man die fliegen. Wenn man alles auf ner 2000er fliegt, ist man eben da drauf. So habe ich das gelesen.
    bb
    hei
  •  FCL.105.A    LAPL(A) – Rechte und Bedingungen
    (a) The privileges of the holder of a LAPL for aeroplanes are to act as PIC on single-engine piston aeroplanes-land
    or TMG with a maximum certificated take-off mass of 2000 kg or less, carrying a maximum of 3 passengers, such that there are never more than 4 persons on board of the aircraft.


    a) Inhaber einer LAPL für Flugzeuge sind berechtigt zum Fliegen als PIC mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2 000 kg oder weniger, wobei bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden.
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.3 %
Ja
45.7 %
Stimmen: 140 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 19 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR