(Foto: dpa)
Der Pilot einer Privatmaschine aus Thüringen hat einen NATO-Alarm
ausgelöst, weil er sich stundenlang nicht bei der Flugsicherung gemeldet
hat. Die viersitzige Privatmaschine sei am vorletzten Sonntag in
Eisenach gestartet, bestätigte das Verkehrsministerium in Erfurt. Sowohl
Österreich als auch die NATO in Italien hätten jeweils zwei
Jagdflugzeuge zur deutschen Maschine aufsteigen lassen, die sich auf dem
Weg in die kroatische Adriastadt Split befand, hieß es in kroatischen
Medienberichten.
Zunächst seien in Österreich zwei Eurofighter gestartet, um das
mysteriöse Flugobjekt zum Landen zu bewegen, schrieben die Zeitungen.
Ihnen sei das Kleinflugzeug des Typs Cirrus SR 22 jedoch nach Slowenien
entwischt. Da das NATO-Kommando Südeuropa für den Schutz des
slowenischen Luftraums zuständig ist, starteten zwei Jagdflugzeuge von
ihrer Basis Grosseto in der Toskana. Auch sie hätten den Flieger nicht
mehr rechtzeitig erreicht, der schon in den kroatischen Luftraum
eingedrungen war. Zwei kroatische MiG-Flugzeuge seien zwar in Alarm
gesetzt worden, jedoch nicht gestartet.
Der deutsche 58 Jahre alte Pilot, der mit seiner Ehefrau unterwegs
war, habe in Split seine Maschine bei der Landung beschädigt. "Panik am
Himmel", überschrieb die kroatische Zeitung "Slobodna Dalmacija" ihren
Bericht. Warum der Pilot auf seinem Flug über mehrere Länder alle
Anfragen unbeantwortet ließ, ist offen.
Die deutschen Behörden seien letzten Freitag von Kroatien über den
Fall informiert worden und prüften "die luftfahrtrechtlichen
Hintergründe", hieß es im Erfurter Verkehrsministerium.
2.166 km reichweite
dann sollte er doch wissen was er tut... oder...?
ist doch nicht die kfz-prüfung die jeder achmet ablegen kann um dann mitten im laufenden verkehr vor aldi eine abs-bremsung hinzulegen um die fatma in aldi zu schicken - statt wie jeder andere auf den parkplatz zu fahren... (heut vormittag so geschehen- bestes hupkonzert 2011 erlebt....)
Hummingbird schrieb:
Gemäß
§ 25 Abs. 1 Nr. 6 LuftVO hat ein Luftfahrzeugführer einen Flugplan zu
übermitteln bei Flüge nach Sichtflugregeln aus der Bundesrepublik oder
in die Bundesrepublik.
So viel ich weiss, erlaubt Schengen nur das Zollfreies fliegen und hat mit Flugplanpflicht nichts zu tun.
Ich bin gespannt, wie diese Geschichte ausgeht. Es könnte Folgen für uns alle haben. :-(
NfL-I 129/08 schrieb:
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Übermittlung von Flugplänen
NfL-I 129/08 vom 09. Mai 2008
Auf Grund des § 25 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung macht das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt:
Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den
nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25
Abs. 1 Nr. 6 befreit:
- Belgien,
- Frankreich,
- Luxemburg,
- Niederlande,
- Österreich,
- Dänemark,
- Polen und
- Tschechische Republik
Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln aus bzw. nach
Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Schweden, Finnland,
Norwegen, Island, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei,
Slowenien, Ungarn und Malta,
soweit sie ohne Zwischenlandung über die o. g. Länder in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder ausfliegen, sind von der Flugplanpflicht ebenfalls befreit.
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Die Bekanntmachung in den NfL I – 209/01 werden hiermit aufgehoben.
Hummingbird schrieb:Ich kann nicht anders ...
sorry, war mir nicht griffbereit. Trotzdem.... Kroatien ist nicht dabei!
Außerdem schadet es NIE, ein Flugplan aufzugeben und bei FIS wenigstens Hörbereitschaft zu halten!
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