Sinn und Unsinn von solider Ausbildung, BZF 1 u. Medical...

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Aus N-TV, heute
    Pilot fliegt nach KroatienThüringer löst NATO-Alarm aus




    Eine kleine Privatmaschine aus Deutschland löst erst in Österreich,
    dann für die ganze NATO Alarm aus. Der Pilot meldet sich auf mehrere
    Anfragen nicht, Kampfflugzeuge steigen deshalb in den Himmel auf.
    Schließlich landet der Thüringer in Kroatien.

    :



    (Foto: dpa)




    Der Pilot einer Privatmaschine aus Thüringen hat einen NATO-Alarm
    ausgelöst, weil er sich stundenlang nicht bei der Flugsicherung gemeldet
    hat. Die viersitzige Privatmaschine sei am vorletzten Sonntag in
    Eisenach gestartet, bestätigte das Verkehrsministerium in Erfurt. Sowohl
    Österreich als auch die NATO in Italien hätten jeweils zwei
    Jagdflugzeuge zur deutschen Maschine aufsteigen lassen, die sich auf dem
    Weg in die kroatische Adriastadt Split befand, hieß es in kroatischen
    Medienberichten.



    Zunächst seien in Österreich zwei Eurofighter gestartet, um das
    mysteriöse Flugobjekt zum Landen zu bewegen, schrieben die Zeitungen.
    Ihnen sei das Kleinflugzeug des Typs Cirrus SR 22 jedoch nach Slowenien
    entwischt. Da das NATO-Kommando Südeuropa für den Schutz des
    slowenischen Luftraums zuständig ist, starteten zwei Jagdflugzeuge von
    ihrer Basis Grosseto in der Toskana. Auch sie hätten den Flieger nicht
    mehr rechtzeitig erreicht, der schon in den kroatischen Luftraum
    eingedrungen war. Zwei kroatische MiG-Flugzeuge seien zwar in Alarm
    gesetzt worden, jedoch nicht gestartet.



    Der deutsche 58 Jahre alte Pilot, der mit seiner Ehefrau unterwegs
    war, habe in Split seine Maschine bei der Landung beschädigt. "Panik am
    Himmel", überschrieb die kroatische Zeitung "Slobodna Dalmacija" ihren
    Bericht. Warum der Pilot auf seinem Flug über mehrere Länder alle
    Anfragen unbeantwortet ließ, ist offen.



    Die deutschen Behörden seien letzten Freitag von Kroatien über den
    Fall informiert worden und prüften "die luftfahrtrechtlichen
    Hintergründe", hieß es im Erfurter Verkehrsministerium.

  • Also wenn einer so einen Hobel bewegen darf/kann.....
    Technische Daten




    SR22-G3

    Besatzung
    1 Pilot + 3 Passagiere

    Spannweite
    11,68 m

    Länge
    7,92 m

    Höhe
    2,71 m

    Kabinengröße (LxBxH)
    3,3 m x 1,24 m x 1,27 m

    Leermasse
    1.009 kg (Turbo: 1.052 kg)

    Max. Startmasse
    1.542 kg

    Treibstoff (AVGAS)
    348 l

    Höchstgeschwindigkeit
    378 km/h

    Dienstgipfelhöhe
    5.334 m (Turbo: 7.620 m)



    2.166 km reichweite                                 


    dann sollte er doch wissen was er tut... oder...?


    ist doch nicht die kfz-prüfung die jeder achmet ablegen kann um dann mitten im laufenden verkehr vor aldi eine abs-bremsung hinzulegen um die fatma in aldi zu schicken - statt wie jeder andere auf den parkplatz zu fahren... (heut vormittag so geschehen-  bestes hupkonzert 2011 erlebt....)

  • Moin,
    so ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Wir haben doch ein vereintes Europa.....oder doch nicht ??

    Wenn er sich im normalen E/G-Luftraum befand, braucht er nach Österreich nicht mal einen Flugplan aufgeben. Slowenien ist auch EU und Schengen-Staat. Also keine Zoll- und Ausweisskontrolle. Dito Italien. Wieso schicken die Jäger hoch ?? (die peinlicherweise eine einfache Cirrus noch nicht mal erwischen) :-) Bei Kroatien könnte ich es eher verstehen.

    Seltsame Geschichte...

    Achim
  • fl95: ..."Wieso schicken die Jäger hoch ??"...

    Das ist der Grund, warum ich diesen Titel Sinn und Unsinn von solider Ausbildung, BZF 1 u. Medical... gewählt habe. Irgendwas muss er wohl doch falsch gemacht haben. Du kannst es Dir nicht denken?
  • @DAL4Jetzt hast du sehr ausführlich die Meldung von N-TV zitiert, die bis auf die vielen Alarmstarts sonst sehr faktenarm ist. 
    Weiter unten bist du wortkarg über das, was der Pilot falschgemacht haben soll. Dann rück doch mal raus mit deinen Spekulationen. An einer schlechten Ausbildung kann es nicht liegen, denn er hat den anspruchsvollen Vogel von Thüringen bis nach Split gebracht und dabei noch ein paar Jäger abgehängt. Bevor nicht weiter Fakten vorliegen sind alle Aussagen nur Spekulation....
  • Ich habe nicht zitiert sondern kompl. kopiert. ;-)

    Wenn er sich über längere Zeit nicht gemeldet hat, warum konnte ihn denn dann jemand vermissen?
    Er wird sich bei FIS angemeldet haben und hat sich dann nicht auf den wechselnden Frequenzen gemeldet, wo er hätte drauf sein sollen.

    Oder er hat Lufträume verletzt. Ohne Grund schickt man keine Alarmrotte hoch. Das kostet irre Geld.
    Er ist grenzüberschreitend geflogen und hat sich demnach wieder nicht gemeldet.

    Als UL-Flieger braucht er das nicht. Wenn das ein Echo-Pilot macht, ist das per se was anderes.

    Ich meine, er hat sich am Funk, vermutlich mit der Wahl seiner Flugroute und/oder seiner Flüghöhe nicht an die Regeln gehalten. Und zum Schluß hat er dann noch - dem Bericht nach - seine Maschine zerbröselt.

    Was fragst Du denn da, co, was der da wohl nicht richtig hingekriegt hat? Was die Jäger angeht: Der hat doch Glück, dass die ihn nicht zur Landung gezwungen haben.
  • Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 6 LuftVO hat ein Luftfahrzeugführer einen Flugplan zu übermitteln bei Flüge nach Sichtflugregeln aus der Bundesrepublik oder in die Bundesrepublik.

    So viel ich weiss, erlaubt Schengen nur das Zollfreies fliegen und hat mit Flugplanpflicht nichts zu tun.

    Ich bin gespannt, wie diese Geschichte ausgeht. Es könnte Folgen für uns alle haben. :-(
  • Hallo,

    Hummingbird schrieb:
    Gemäß
    § 25 Abs. 1 Nr. 6 LuftVO hat ein Luftfahrzeugführer einen Flugplan zu
    übermitteln bei Flüge nach Sichtflugregeln aus der Bundesrepublik oder
    in die Bundesrepublik.

    So viel ich weiss, erlaubt Schengen nur das Zollfreies fliegen und hat mit Flugplanpflicht nichts zu tun.

    Ich bin gespannt, wie diese Geschichte ausgeht. Es könnte Folgen für uns alle haben. :-(



    Da bist Du nicht sooo sonderlich aktuell informiert:




    NfL-I 129/08 schrieb:

    Ausnahmen von der Verpflichtung zur Übermittlung von Flugplänen




    NfL-I 129/08 vom 09. Mai 2008









    Auf Grund des § 25 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung macht das
    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt:









    Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den
    nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25
    Abs. 1 Nr. 6 befreit:




    • Belgien,


    • Frankreich,


    • Luxemburg,


    • Niederlande,


    • Österreich,


    • Dänemark,


    • Polen und


    • Tschechische Republik












    Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln aus bzw. nach




    Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Schweden, Finnland,




    Norwegen, Island, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei,




    Slowenien, Ungarn und Malta,




    soweit sie ohne Zwischenlandung über die o. g. Länder in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder ausfliegen, sind von der Flugplanpflicht ebenfalls befreit.




    Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.









    Die Bekanntmachung in den NfL I – 209/01 werden hiermit aufgehoben.






    Tobias
  • sorry, war mir nicht griffbereit. Trotzdem.... Kroatien ist nicht dabei!

    Außerdem schadet es NIE, ein Flugplan aufzugeben und bei FIS wenigstens Hörbereitschaft zu halten!
  • Hummingbird schrieb:
    sorry, war mir nicht griffbereit. Trotzdem.... Kroatien ist nicht dabei!

    Außerdem schadet es NIE, ein Flugplan aufzugeben und bei FIS wenigstens Hörbereitschaft zu halten!

    Ich kann nicht anders ...

    wie soll denn Kroatien dabei sein? Kann man von Deutschland nach Kroatien fiReicht der lange Arm der DFS jetzt bereits in Länder hinein, mit denen wir keine gemeinsame Grenzen haben? Überlegt bitte mal. Zudem sind wir uns alle einig, was alles nicht schaden kann. Die Frage ist aber, was sein muss, denn das ist das, worauf sich andere verlassen müssen. VFR von D nach Split, ich weiß jetzt nicht genau, die die Vorschriftenlage hinter Österreich aussieht, aber solange der Typ nicht gerade durch Kontrollzonen und über Kraftwerke gebrettert ist oder irgendwo der Luftraum wegen Papst oder Wiesn gesperrt war, kann man ganz lange Stille haben, wenn man es will. Abflug und Landeinformation bei guter Streckenführung - mehr nicht. Vorbehaltlich AT Regeln.

    Truxxon
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