pilot1611 schrieb:Das wird vermutlich zu lange zurück liegen. Man sollte mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären.
1984 ist meine PPL-A ausgelaufen. Werden beim geplanten Erwerb der neuen SPL 2012 trotzdem einige Ausbildungsinhalte anerkannt? Verkürzt sich dadurch die Ausbildung? Oder ist das zulange her?
Das AZF verfällt zwar nicht, darf aber in englischer Sprache nur zusammen mit einer ICAO-Sprachprüfung verwendet werden. Für VFR-Verkehr in deutscher Sprache müsste es daher noch einsetzbar sein.
Ich habe damals auch das Allgemeine Flugfunkzeugnis AZF erworben, die verfällt ja nicht?
Du kannst doch einfach einwenig mit einem Motorflugzeug mit Lehrer üben. Wenn es wieder läuft fliegst Du eine Befähigungsüberprüfung, dann lebt der PPL-A wieder auf.
Danach machste die UL-Einweisung und kannst Dir überlegen, ob Du den PPL-A wieder ruhen läßt, hast dann aber zwei Jahre Zeit, Dir das zu überlegen!
VG Andi
da20kk schrieb:
Du kannst doch einfach einwenig mit einem Motorflugzeug mit Lehrer üben. Wenn es wieder läuft fliegst Du eine Befähigungsüberprüfung, dann lebt der PPL-A wieder auf.
Das ist leider ein Irrtum. Eine Befähigungsüberprüfung kann nur Flugzeiten, Landungen und den Übungsflug ersetzen, welche zum Erhalt des Ratings notwendig sind. Die Lizenz von pilot1611 ist aber incl. aller Ratings in gänze abgelaufen. Daher hat er z.Zt. den luftrechtlichen Status eines "Fußgängers".
Zur Wiedererlangung ist also eine komplette Theorie- und prakt. Prüfung notwendig.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass bei Befürwortung des Fluglehrers und entsprechender Flugerfahrung als Scheininhaber der RP möglicherweise einer Verkürzung der praktischen Ausbildung zustimmt.
Michael
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