Hallo
Muss das Thema nochmal kurz aufgreifen.
Die Bedingungen zum Erhalt des SPL sind mir ja geläufig. Nun bin ich in den letzten 2,5 Jahren ca 40h als PIC geflogen. Leider auch die letzten 5 Monate nicht mehr dazu gekommen :( Entweder Job oder Wetter war sch... oder kein Fluglehrer da der mit mir den Überprüfungsflug hätte machen können.
Nun bin ich also fast 5 Monate drüber wo ich den Überprüfungsflug hätte machen müssen, um innerhalb der 24 Monate Frist zu sein. Das ich der Praxis wegen sowieso mal wieder mit FL fliegen sollte ist mir schon klar, aber mir geht es darum:
wie ich das sehe, ruht nun mein SPL und ich benötige zum Erhalt nun die 12h mit FL und eine Befähigungsprüfung ?!
Stimmt ihr mir dazu ?
sukram schrieb:Moin,
Um die SPL (Sport Pilot Licence) aufrecht zu erhalten, müssen einige wenige Kriterien erfüllt werden:
- 12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten
- 12 Starts und Landungen in den letzten 24 Monaten
- 1 Übungsflug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten
Hintergrund: Hab den Schein im August 2016 gemacht, war das letzte Mal aber mit einem Fluglehrer zwecks Einweisung auf das Flugzeugmuster im September 2017 unterwegs. Das war aber kein expliziter Übungsflug zum Scheinerhalt. Habe ich jetzt für diesen Übungsflug bis August 2018 oder bis September 2019 Zeit?
Es ist ein Überprüfungsflug wenn der Prüfende dies so einträgt und mit Namen und Nummer unterschreibt.
(1h mind.)
Ich würde auf mehr gar nicht rumreiten.
Rüdiger
Moin tdx, wenn du innerhalb der letzten 24 Monate die 12 Stunden und 12 Starts und Landungen gemacht hast, dann kannst du den Übungsflug noch machen. Du musst dann nur zusehen, dass du dann auch weiterfliegst!
becki schrieb:Das geht aber nur, wenn der letzte Übungsflug noch nicht länger als 24 Monate her ist.
Moin tdx, wenn du innerhalb der letzten 24 Monate die 12 Stunden und 12 Starts und Landungen gemacht hast, dann kannst du den Übungsflug noch machen. Du musst dann nur zusehen, dass du dann auch weiterfliegst!
Ansonsten geht nur der Flug mit Prüfer.
Dein SPL ist ja unbefristet gültig...aber die Rechte deiner Lizenz darfst du eben nur ausüben (Sprich als PIC fliegen), wenn du innerhalb der letzten 24 Monate folgendes erfüllst:
http://www.dulv.de/Dreiachs/Ausbildung/G%C3%BCltigkeit%20und%20Verl%C3%A4ngerung
Erfüllst du das nicht, kannst du entweder mit Prüfer fliegen (Befähigungsprüfung) oder mit dem/unter Aufsicht des Fluglehrer deines Vertrauens die fehlenden Bedingungen nachfliegen - kein Drama also
Hört sich so an, als musst du lediglich eine Stunde mit Lehrer fliegen. 5 Monate mal nicht fliegen ist kein Beinbruch
Dennoch 40h in 2,5 Jahren ist als Aussage irrelevant. Rechne von heute 2 Jahre zurück und schau auf die Starts und Stunden als Pic(<-!!!) & achte auf dein Medical
Hallo,
>
> Das geht aber nur, wenn der letzte Übungsflug noch nicht länger als 24 Monate her ist.
>
> Ansonsten geht nur der Flug mit Prüfer.
>
Ich denke, das stimmt so nicht :)
Es ist wie francop schreibt - der Schein ist "unbegrenzt" gültig - du musst nur
die Voraussetzungen zur Ausübung der Rechte der Lizenz efüllen ;-)
Immer "von heute" 2 Jahre zurück blättern und schauen, dass da mindestens
12h und ein Übungsflug Auftauchen - wenn nicht: einen FI in den Flieger holen
und den fehlenden Kram fliegen... :)
BlueSky9
Postbote schrieb:Hatte ich bisher auch so gedacht und auch so gemacht (verdaddelt), wurde dann aber hier belehrt, das dies nicht so sei. In meinem Fall (hatte ca 150h über 2 Jahre verteilt) hätte es wohl gereicht, einfach ′ne Runde mit dem Fluglehrer zu drehen. Also an die Experten: Wie ist es nun wirklich? Ist - auch wenn nur eine der Bedingung gerissen wird - zwingend ein (teurer) Flug mit einem Prüfer erforderlich?
Ansonsten geht nur der Flug mit Prüfer.
Bye Thomas
Hein Mueck schrieb:Moin,
In meinem Fall (hatte ca 150h über 2 Jahre verteilt) hätte es wohl gereicht, einfach ′ne Runde mit dem Fluglehrer zu drehen.
ja und, so isses doch auch richtig, Du hast in den letzten 24 Monaten Deine 12 Stunden gehabt, da reicht der Flug mit Fluglehrer.
Ich übertreibe jetzt mal:
Wenn man vom heutigen Tag an in den letzten 24 Monaten nur 5 Stunden geflogen ist und nächste Woche fliegen will, so kann man nicht einfach die Stunden nachholen und dann mit einem Fluglehrer den Überprüfungsflug machen.
Dann muß man einen Flug mit Prüfer machen, so verstehe ich jedenfalls die Aussage beim Dulv:
Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
Moin Moin,
ist schon so wie ich geschrieben hab. Ich hatte vor 3 Jahren die Situation, dass ich beruflich /familär bedingt nicht viel fliegen konnte...kurz: die Stunden nicht voll. Hab dann bei der Flugschule angerufen, mit dem DULV gesprochen und einen Prüfer gefragt: Kannst du einfach nachholen. Kein Drama
Alternativ wäre auch ein Flug mit dem Prüfer möglich gewesen...aber nicht nötig
Grüße
Jens
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