[Info] Scheinerhaltung SPL

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • @exPlorer: Unabhängig davon gibt es PPL-A-Lehrer, die, so unglaublich es klingen
    mag, UL-Lehrberechtigungen erteilt bekommen haben, ohne dass sie davor
    jemals in einem UL gesessen haben :) Das find ich persönlich weitaus
    krasser. Piloten die ihre UL-Pflichstunden z.B. auf E-Klassen
    erfliegen, halte ich dagegen für wenig bedenklich, da eine
    beispielsweise sich eine C150 flugtechnisch kaum von einem UL
    unterscheidet.

    Das ist natürlich Quatsch. PPL-Fluglehrer müssen einen Dreitägigen-Erweiterungskurs machen. Dort werden sie (zumindest bei Gewissenhaften Anbietern) auf die speziellen Belange der UL-Fliegerei geschult. Abschließend müssen diese PPL-Lehrer noch eine theoretische u. praktische Prüfung (eine Stunde Flug!)  vor einem Prüfungsrat abhalten.

    Das eine C150 wie ein UL fliegt ist auch nicht ganz richtig. Bei ner 150 kann ich schon mal die Landung in drei Meter Höhe beenden (wenn ichs nicht drauf hab). Beim UL hättest Du da massive Probleme und würdest aus einem Flieger steigen, der kaum noch als solches "Erkennbar" sein wird. Meiner Erfahrung nach, sind es grade die "Gestandenen Motorflieger" die die größten Probleme beim Umschulen auf UL haben. Sie kommen damit nicht klar, das Queruder sehr direkt wirken können. Ebenso das Höhenruder. Das man eben nicht wie "wild" rumrühren darf, wenn man bei der Landung ist. Außnahmen bestätigen die Regel. (Meistens haben die aber noch ne Segelfluglizenz). Grade die Leute, die sonst nur Cessna fliegen, sollten sich wirklich überlegen, ohne übung mit dem UL zu fliegen.
    Sicherlich gibt es Ausnahmen und darf nicht pauschal betrachtet werden. Das sind nur meine Erfahrungen als UL-FI in den vergangenen 5 Jahren.

    Grüße vom

    Carlson
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Ich bring mal ein altes Thema wieder nach oben. Zwar geht es um den Übungsflug mit Fluglehrer.
    Im LuftPersV §45 Abs 3 steht:

    (3) Die Voraussetzungen nach
    Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu
    anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten
    Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen
    Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
    Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und
    durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.


    Wie ist das zu verstehen? Was bedeutet Befähigungsüberprüfung?

    Ich habe bald meine Prüfung JARFCL und der Prüfungsflug wird ja über 1h gehen. Zählt dieser Flug?

    Gruß
    Michael
  • Zählt dieser Flug?

    Nach LuftPersV §45 ein klares Ja!
    Nach meiner Erfahrung mit der Kompetenz des LSGB ein Vielleicht!!

    Damit keine unnötigen Verwicklungen auftreten, solltest Du diesen Prüfungsflug von der SPL-Lizenzführenden Behörde als Befähigungsüberprüfung absegnen lassen, schließlich ersetzt er für 24 Monate alle Flugzeiten einschl. des Übungsfluges mit Fluglehrer.

    Michael
  • also ist das wieder eine Nasenfaktorgeschichte. Je nachdem, wer unterschreiben muss, geht es oder nicht. Ich habe trotzdem mal den DAeC angeschrieben.
  • Carlson schrieb:
    Im Klartext: Ihr müßt lediglich den einstündigen Überprüfungsflug auf UL (gilt nur für 3-Achser) mit Lehrer nachweisen, den ganzen Rest der Zeit kann durch Motorsegeler und SEP nachgewiesen werden! ...oder man macht eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer, das geht natürlich auch.
    Ist etwas verrückt, aber ist so.

    Wie läuft es denn bei nem Gyrocoptern Schein (zusätzlich zum Dreiachs Schein)? Da muss ich dann beides komplett seperat ableisten um beide Lizenzen zu erhalten, ja?
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 4 Jahre.
  • Moin,

    ich habe auch mal ne Frage zum Überprüfungsflug:

    Ich muß den im März machen, kann ich mir da irgendeinen SPL-Fluglehrer schnappen und mit Ihm in meiner Postkutsche fliegen oder muß das eine Flugschule sein,

    stellt der mir dann eine Bescheinigung aus oder unterschreibt Er mir das in meinem Flugbuch, muß ich da irgendwas zum DULV schicken oder was muß da gemacht werden?

    Danke, Stefan
  • Hallo Stefan,

    guckst Du hier

    Auszug:
    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
    Es reicht eine Bestätigung durch einen Fluglehrer im Flugbuch.

    Grüße,
    Oli
  • jap,

    fliege mit einem Fluglehrer der eine gültige FL Lizenz hat und mache einen Eintrag in deinem Flugbuch mit Stempel des FL.

    Thats all.
    Du must das niemanden mitteilen. Liegt in der Eigenverantwortung.

    LG

    Dirk
  • @NRW-Aviator: Sagst uns bitte Bescheid sobald Du eine Antwort bekommst, interessiert mich jetzt auch mal. Wäre echt ein Ding wenn PPLer - vielleiht auch noch vom TMG - das so einfach machen könnten.

    Wie Carlson schon sagte, ich hatte so einige Umschüler mit teilweise massiven Schwierigkeiten weil diese plötzlich feststellten, dass diese ja ein Seitenruder haben sowie anderen Probleme mit der plötzlich fehlenden Masse und der dadurch kürzeren Reaktionszeiten.

    @Postbote: Ich würd′ sagen das ist ein Essen in Schüren wert ;-)
  • Moin,

    wo ist denn meine Antwort hin? Ich hatte doch Gestern noch was geschrieben.

    Dann nochmals vielen Dank, ich war mir nur nicht sicher und hatte irgendwie im Netz nichts dazu gefunden.

    @TJ: Logisch gibts dafür ein lecker Essen in Schüren ;-)

    Gruß, Stefan
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