Carlson schrieb:
Im Klartext: Ihr müßt lediglich den einstündigen Überprüfungsflug auf UL (gilt nur für 3-Achser) mit Lehrer nachweisen, den ganzen Rest der Zeit kann durch Motorsegeler und SEP nachgewiesen werden! ...oder man macht eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer, das geht natürlich auch.
Ist etwas verrückt, aber ist so.
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.Es reicht eine Bestätigung durch einen Fluglehrer im Flugbuch.
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