SPL bei Versicherungen angeben?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Bei mir war die Aussage des Versicherungsbetreuers: bei Versicherungen die schon vor der SPL bestanden fällt kein Aufschlag an - das fliegerische Riksiko ist also mitversichert. Einzige Ausnahme ist die Unfallversicherung denn dort ist das fliegerische Risiko explizit ausgenommen.
    Stefan
  • Hallo Zusammen,

    Bei der LV habe ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass das "Luftfahrtrisiko" mit abgedeckt ist. Das war auch ohne Aufschlag möglich.

    Bei der Unfallversicherung hat sich der Beitrag ca. verdoppelt (Hamburg-Mannheimer). Da wäre eine separate Absicherung des Risikos Luftfahrt wohl günstiger gekommen.

    Thilo

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 4 Jahre.
  • Moin,
    bei meiner BU-Versicherung habe ich Wasser- und Luftsport mit versichert. Ist ein paar Euro teurer geworden dadurch.

    Aber genauer wollten sie es nicht wissen. Also ob ich nun surfe oder tauche bzw. Tüte oder 3-Achs Ul fliege...
  • Ich habe mir von meinem Lebensversicherer (Risiko-LV) Jahre nach Vertragsabschluss Ultraleichtfliegen genehmigen lassen. Antwort: Ist ohne Aufpreis möglich. Motorrad fahren, Quad oder Motorroller hätten ca. 90% Aufpreis gekostet...

    VG
    Thomas
  • Moin,
    bei meiner BU-Versicherung habe ich Wasser- und Luftsport mit versichert. Ist ein paar Euro teurer geworden dadurch.

    Aber genauer wollten sie es nicht wissen. Also ob ich nun surfe oder tauche bzw. Tüte oder 3-Achs Ul fliege...

    Aufgewacht und mitgemacht, meinst Du echt, daß das nach 4 Jahren noch jemand interessiert ?
  • Ich habe eine Risiko LV (200 k EUR) bei der Cosmos abgeschlossen. Die haben auch einen Zuschlag (PPL-A) genommen (ca. 15 EUR/Monat), dafür habe ich es aber schwarz auf weiß im Vertrag.

    Ärgerlich finde ich, dass es da offenbar wie auf dem Basar zugeht. Ältere Verträge sind oft zuschlagsfrei. Bei derselben Gesellschaft habe ich vor 20 Jahren keinen Zuschlag gezahlt, inzwischen wäre ein satter Zuschlag fällig. Privatfliegerei ist zu selten, als dass es da eine klare Linie bei den Versicherungen gibt, offenbar tut man sich sehr schwer mit der Risikoabschätzung... 

  • Vor einigen Jahren hatte ich auch meine bestehenden Versicherungen mit dem Thema Fliegerei/SPL konfrontiert. Einige Versicherungen haben gleich angelehnt, andere meinten, das wäre kein Problem.
    Auf meine Nachfrage hin, ob denn damit das Luftfahrtrisiko damit abgedeckt sei, kam prompt die Antwort "natürlich nicht"   ;-)

    Jeder herkömmlich Versicherer hat das Luftfahrtrisiko in seinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen (siehe Vertragsbedingungen unter "Ausschlüsse/Was ist nicht versichert?").

    Nur, wenn der Versicherer hier einer Änderung zustimmt, habt Ihr auch den Versicherungsschutz bei Flugunfall. Ansonsten verweist  der Versicherer im Schadensfall schlicht auf seine Vertrags-Bedingungen und Ihr bekommt gar nichts.

    Meine Erfahrung:  die meisten Versicherungen und deren Vertreter haben hier keine Ahnung. Die wollen Dich entweder als Kunden halten ("..geht schon..") oder bekommen die Panik, wenn sie was von Luftfahrt hören.

    Letztlich bin ich dann bei einem Spezialversicherer (GFF) gelandet.
  • Vielleicht für den ein oder anderen interessant, dessen Versicherung versucht die Beiträge hochzuschrauben:

    In den Bedingungen zur Unfallversicherung der HUK-COBURG als auch der HUK24 wird Deckung des Flugrisikos explizit genannt:

    Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person zustoßen:
    – als Führer eines Luftfahrzeugs;
    – als sonstiges Mitglied der Besatzung eines Luftfahrzeugs (z. B. Funker, Bordmechaniker, Flugbegleiter);
    – als Fluggast;
    – bei einer beruflichen Tätigkeit, die sie mit Hilfe eines Luftfahrzeugs ausübt (z. B. Überwacher des Luftverkehrs, Luftbildfotograf)

    Beispiele für Luftfahrzeuge sind: Flugzeug (auch Segelflugzeug), Hubschrauber, Drachen, Gleitschirm, Fallschirm, Frei- und Fesselballon.

    Viele Grüße
    Christian
  • Ich habe mit Lizenterhalt meine private UV mit Berufsunfähigkeitseinschluß ebenfalls zur HUK "verlegt".

    Mein bisheriger Versicherer schließt jegliche Luftsportgeräte und damit verbundene Aktivitäten aus.

    Dies konnte ich zum Anlass einer sofortigen Kündigung nehmen. Hat perfekt geklappt... und die Konditionen der HUK sind bzgl. der Leistungen und der Prämie sogar erheblich besser!

    blue skys

    Stefan

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