Flugbuch - aber welches?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • nochmal zu mitschreiben.....  

    JAR-FCL 1.080              Aufzeichnung von Flugzeiten



    (a)
    Piloten haben ein Flugbuch zu führen,
    in das Angaben zu allen Flügen einzutragen sind und das in Forum und Inhalt den
    Anforderungen der zuständigen Stelle genügt. ……



     (d)
    Vorlage des Flugbuches



    (1)
    Der Inhaber einer Lizenz oder der Flugschüler muss auf Verlangen eines
    Vertreters der zuständigen Stelle sein Flugbuch unverzüglich zur Überprüfung
    vorlegen
    .



    (2)
    Ein Flugschüler muss sein Flugbuch als Nachweis für die Flugaufträge durch den
    Lehrberechtigten auf allen Allein-Überlandflügen mitführen.





    § 120 LuftPersV           Nachweis der fliegerischen
    Voraussetzungen



    (1)   
    Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer,
    Luftschiffführer, Luftsportgeräteführer und Flugtechniker auf
    Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder haben
    ein Flug- oder Sprungbuch zu führen, in dem alle Flüge, Fahrten oder Sprünge
    unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des Luftfahrzeugmusters nach Datum,
    Art des Fluges, Kennzeichen des Luftfahrzeuges, wenn dieses vorgeschrieben ist,
    Abflugzeit, Landezeit mit der sich daraus ergebenden Flugdauer, Abflugort und
    Landeort anzugeben sind. Das Flug- oder Sprungbuch ist zwei Jahre nach dem Tag
    der letzten Eintragung aufzuheben. Das
    Flug- oder Sprungbuch ist während der lizenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb des
    Flugbereiches mitzuführen und ansonsten am Flugplatz vorzuhalten
    . Angaben
    zum Nachweis von Voraussetzungen zum Erwerb, zur Erweiterung, zur Ausübung der
    Rechte aus der Lizenz, zur Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz oder
    Berechtigung, die mit Prüfer, mit
    Fluglehrer
    oder unter dessen Aufsicht zu erfüllen sind, müssen von diesem unter Angabe der
    Art und Nummer seines Luftfahrerscheines als richtig bescheinigt werden.



     § 4 LuftPersV



    (2)  
    ….
    Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem
    anerkannten Prüfer auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung
    erteilt wurde, ersetzt werden. Die
    Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers
    oder Prüfers zu bestätigen.




    noch Fragen?

    Edit: Tippfehler korrigiert. Wortlaut von § 120 LuftPersV ist inzwischen auch geringfügig geändert worden... neue Text lag mir  nicht vor, sorry.
  • Hummingbird schrieb:

    Das
    Flug- oder Sprungbuch ist während der lizenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb des
    Flugbereichtes mitzuführen und ansonsten am Flugplatz vorzuhalten
    .



    noch Fragen?

    Ja, noch eine: Wer hält sein Flugbuch am Flugplatz vor und wie geht das?
  • Das ist ganz simpel: Flugbuch irgendwo auf Flugplatz deponieren. Fertig.

    Oder in klarem Deutsch ausgedrückt: Wenn Du Dich luftsportlich betätigst, musst Du entweder das Flugbuch mitführen oder irgendwo am Flugplatz deponieren.


    Meine Ansicht nach ist der Abschnitt besonders für Fallschirmspringer gedacht. Die brauchen dann ihr Sprungbuch nicht während eines Absprungs mitzuführen und falls jemand danach fragt, kann man es am Flugplatz vorzeigen.Oder der geneigte UL-Flieger schleppt für einen Rundflug sein Flugbuch nicht mit, sondern lässt es im am Flugplatz geparkten Auto. 
  • Bananenbieger schrieb:
    Das ist ganz simpel: Flugbuch irgendwo auf Flugplatz deponieren. Fertig.

    Oder in klarem Deutsch ausgedrückt: Wenn Du Dich luftsportlich betätigst, musst Du entweder das Flugbuch mitführen oder irgendwo am Flugplatz deponieren.


    Meine Ansicht nach ist der Abschnitt besonders für Fallschirmspringer gedacht. Die brauchen dann ihr Sprungbuch nicht während eines Absprungs mitzuführen und falls jemand danach fragt, kann man es am Flugplatz vorzeigen.Oder der geneigte UL-Flieger schleppt für einen Rundflug sein Flugbuch nicht mit, sondern lässt es im am Flugplatz geparkten Auto. 
    auch Schlepppiloten haben nicht immer das Buch an Bord sondern im Auto oder Flugleitung liegen. Hauptsache es ist griffbereit.
  • Carlson schrieb:
    Stephan2 hör mal grad weg, weil ich muß hier mal etwas "Offizielles" sagen, hat nix mit meiner Meinung zu tun.

    Ich les hier immer: Flugschüler braucht kein Flugbuch????!! Was ist dass denn für ein Blödsinn. Der Einzige, der eins braucht, ist doch der Flugschüler! Wie soll er denn nachweisen, was er schon alles gemacht hat??? Wie will er sich bei den Überlandflügen (alleine) nachweisen, dass er das auch schon kann/darf??? Was macht er, wenn die Schule abbrennt und seine Unterlagen damit futsch?? Es soll Flugschulen in Blockhütten geben...daher.

    Wenn ihr den Schein habt, braucht ihr nur die Starts eintragen, die ihr zum legalen Fliegen benötigt, vielleicht für "Ruhm und Ehre", um anzugeben oder was weiß ich, aber, der Schüler braucht unbedingt seine Aufzeichnung.

    So steht es auch im "Recht" und da hab ich das Luftsportgerät nicht als Ausnahme, wo das nicht nötig wäre, gefunden:

    (d)      Vorlage des
    Flugbuches


     (1)       Der Inhaber einer Lizenz oder Flugschüler
    muss auf Verlangen eines Vertreters der zuständigen Stelle sein Flugbuch
    unverzüglich zur Überprüfung vorlegen.

    (2)       Ein Flugschüler muss sein Flugbuch als
    Nachweis für die Flugaufträge durch den Lehrberechtigten auf allen Überlandflügen, die er allein durchführt,
    mitführen.

    Dazu steht weiterhin im Ausbildungshandbuch UL:

    Der Fluglehrer überprüft die von den Flugschülern zu führenden Flugbücher und bestätigt deren Eintragungen. Es ist jeder Start und jede Landung einzeln auszuführen. ....

    Sorry, aber tretet mal euren Fluglehrern auf die Füße, wenn die nicht wissen, was sie tun müssen. Können mich auch gerne direkt anrufen.

    Noch mal zur Klarstellung: Die Regeln habe ich so nicht gemacht!! Ich möchte nur nicht, dass da was rechtlich Falsches so weitergegeben wird.

    Grüße vom Carlson





    Hi Carlson,

    bin gerade mal ins Büro und habe in meinen ,,alten" Unterlagen gekramt.
    Hab vor zwei Jahren mit dem Schein begonnen und letztes Jahr im Mai war ich dann mit allem durch.

    In meinem Ausbildungsnachweis steht auf Seite zwei:

    ....Erläuterungen zum Ausbildungsnachweis:

    Dieser Ausbildungsnachweis enthält das Unterrichtsbuch und das Flugbuch.

    usw usw usw...

    Reden wir jetzt aneinander vorbei ?
    Ich habe während der Zeit nur dieses Flugbuch gehabt,und kein separates.
    Das dieser Ausbildungsnachweis immer mitzuführen war versteht sich natürlich von selber ;-)

    Gruß
    Markus
  • Naja, ich weiß nicht wie der Ausbildungsnachweis von dir gestrickt war. Ich kenne die so nicht, das alle Starts  eingetragen werden. Letztlich macht es aber keinen Sinn, dass die Ausbildungsstarts irgendwo anders aufgezeichnet werden, als im Flugbuch, was man dann später eh nutzt.
    Möglicherweise erklärt sich das aus der Vergangenheit, als das in dieser Form noch nicht gefordert wurde.....
  • Nun ja,

    ist der Ausbildungsnachweis "abgearbeitet" und alles ist nach Vorgabe erfüllt,
    dann gehste halt irgendwann zur Prüfung.

    Wenn Du die bestanden hast beginnt halt ein neuer Abschnitt.
    Kann dir aber gerne bei Gelegenheit meinen Ausbildungsnachweis mal einscannen und als
    PN schicken,damit Du nicht denkst ich würde einen vom Pferd erzählen ;-)

    Beste Grüße,
    Markus
  • Ich glaub dir ja. Ich habs ja auch schon bei Prüfungen erlebt. Ich will da ja auch kein Fass aufmachen. Es ist einfach so nicht "Gesetzeskonform", so will ich es mal sagen. Ich finde halt, solange man als Schule ausbildet , muß man auch die Dinge so handhaben, wie es der Gesetzgeber oder der Beauftragte das haben möchte. Ist der Schein einmal erteilt ist es jedem selbst überlassen, wie er das Halten möchte. Wenigstens in der Ausbildung soll es einmal "Richtig" vermittelt worden sein. Das betrifft nicht nur den Papierkram, ebenso sehe ich das in der Praktischen Ausbildung. Ist halt meine Meinung dazu.
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.6 %
Ja
44.4 %
Stimmen: 133 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 14 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR